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Loi fédérale sur la partie générale du droit des assurances sociales (LPGA)

Art. 37 LPGA de 2021

Art. 37 Loi fédérale sur la partie générale du droit des assurances sociales (LPGA) drucken

Art. 37 Représentation et assistance

1 Une partie peut, en tout temps, se faire représenter, à moins qu’elle ne doive agir personnellement, ou se faire assister, pour autant que l’urgence d’une enquête ne l’exclue pas.

2 L’assureur peut exiger du mandataire qu’il justifie ses pouvoirs par une procuration écrite.

3 Tant que la partie ne révoque pas la procuration, l’assureur adresse ses communications au mandataire.

4 Lorsque les circonstances l’exigent, l’assistance gratuite d’un conseil juridique est accordée au demandeur.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 37 Loi fédérale sur la partie générale du droit des assurances sociales (ATSG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOVSBES.2020.69Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege im VorbescheidverfahrenBeschwerde; Beschwerdeführer; Unentgeltliche; IV-Nr; Beschwerdegegnerin; Verfahren; Urteil; Beschwerdeführers; Bundesgericht; Verbeiständung; Gutachten; Verfügung; Beistand; Medizinische; Unentgeltlichen; Rechtsbeistand; Verwaltung; Bundesgerichts; Liegen; Anwaltlich; Stellt; Besondere; Rechtlich; Stelle; Anwaltliche; Gericht; Bereits; Verwaltungsverfahren; Weiter
SOVSBES.2017.205Krankentaggeld nach KVGBeschwerde; Beschwerdeführer; Beschwerdegegnerin; Recht; Verfahre; Unentgeltliche; Einsprache; Arbeitsunfähigkeit; Gutachten; Taggeld; Urteil; Kranken; Hotel; Recht; Bundesgericht; Hotela; Versicherung; Depressive; Arbeitsfähigkeit; Einspracheverfahren; Versicherungsgericht; Verwaltungsverfahren; Person; Verbeiständung; Prognose; Behandlung; Liegende; Beschwerdeführers; Unentgeltlichen
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGKV 2018/12Entscheid Art. 67 ff. KVG. Freiwillige kollektive Krankentaggeldversicherung. Leistungsbegründende Arbeitsunfähigkeit lediglich zeitweise dargetan. Zudem ist vorliegend die zeitweise Verweigerung von Taggeldleistungen ebenfalls im Rahmen einer Sanktion einer Mitwirkungspflichtverletzung zulässig (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 4. November 2019, KV 2018/12). Beschwerde; Beschwerdeführer; Taggeld; Arbeitsunfähigkeit;Versicherung; Beschwerdegegnerin; Recht; ärztlich; ärztliche; Beschwerdeführers; Schwester; Vollmacht; Zeitraum; Arbeitgeber; Anspruch; ärztlichen; Recht; Krank; Bericht; Partei; Behandlung; Mitwirkungspflicht; Versicherungs; Arbeitsfähigkeit; Vereinbart; Taggeldleistung; Wäre; Einsprache
SGIV 2018/147 + 2018/156Entscheid Art. 28 Abs. 1 IVG. Nichteintreten bezüglich Antrag um berufliche Massnahmen. Würdigung Gutachten und Bestimmung der Arbeitsfähigkeit im zeitlichen Verlauf. Einkommensvergleich ergibt keinen rentenbegründenden Invaliditätsgrad. Anspruch auf unentgeltliche Rechtsverbeiständung im Verwaltungsverfahren gegeben (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 30. September 2019, IV 2018/147 und IV 2018/156). Beim Bundesgericht angefochten Beschwerde; IV-act; Beschwerdeführer; Recht; Gutachten; Arbeitsfähigkeit; Verfügung; Unentgeltliche; Verfahren; IV-Stelle; PMEDA; Rente; Gutachter; Verwaltung; Berufliche; Rechtsverbeiständung; Verwaltungs; Beschwerdegegnerin; Medas; Massnahmen; Person; Verwaltungsverfahren; Begutachtung; Orthopädisch; Medizinische; Beschwerdeführers; Leistung; Stellung; Einschätzung; Untersuchung
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
139 V 600 (9C_486/2013)Art. 90 und 93 Abs. 1 lit. a BGG; Natur eines kantonalen Gerichtsentscheids betreffend die unentgeltliche Rechtsverbeiständung im Verwaltungsverfahren. Der Entscheid, mit welchem das kantonale Versicherungsgericht ausschliesslich über den Anspruch der versicherten Person auf einen unentgeltlichen Rechtsbeistand im Verwaltungsverfahren eines Sozialversicherungsträgers (Art. 37 Abs. 4 ATSG) befindet, ist eine Zwischenverfügung im Sinne von Art. 93 BGG (E. 2). Décision; Droit; Canton; Assistance; Procédure; Juridique; Cantonal; L'assistance; Cours; Social; Recours; Refus; L'assuré; Administrative; Incidente; Prestations; Jugement; Gratuite; Contre; Final; Sociale; Assurances; Consid; L'assurance; Laquelle; Tribunal; Cantonale; Tribunal; N'est; Cause
137 V 424 (9C_395/2011)Art. 42 IVG und Art. 36 ff. IVV; Art. 42ter IVG und Art. 37 Abs. 4 IVV; Art. 17 Abs. 2 ATSG; Art. 88bis Abs. 2 IVV; Prüfung des Anspruchs auf Hilflosenentschädigung bei Vollendung des 18. Altersjahres. Das Erreichen des Mündigkeitsalters 18 ist nicht als Eintritt eines neuen Versicherungsfalles zu betrachten. Der Anspruch auf Hilflosenentschädigung Minderjähriger kann somit mit der Volljährigkeit nicht frei und umfassend, sondern lediglich unter revisionsrechtlichem Blickwinkel geprüft werden. Demzufolge bestimmt sich der Zeitpunkt einer allfälligen Herabsetzung oder Aufhebung der Hilflosenentschädigung nach Art. 88bis Abs. 2 IVV (E. 3). Hilflosenentschädigung; Hilflosigkeit; Anspruch; Minderjährige; Revision; Alter; Verfügung; Beschwerde; IV-Stelle; Minderjährigen; Altersjahr; Grades; Anspruchs; Erreichen; Altersjahres; Minderjähriger; Urteil; Vollendung; Hinweis; Volljährige; Schweren; Leistung; Bezug; Minderjährig; Voraussetzungen; Überwachung; Volljährig; Hilfe; Prüfen

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
C-1809/2020Freiwillige VersicherungBeschwerde; Sicherung; Beschwerdeführerin; Beitritt; Versicherung; Beitritts; Freiwillige; Obligatorisch; Obligatorische; Obligatorischen; Schweiz; Frist; Frist; Beitrittserklärung; Namibia; Freiwilligen; Ausgleichskasse; Recht; Vater; SAK-act; Einsprache; Schweizer; Ausland; BVGer; Ausscheiden; Voraussetzung; Wohnsitz; AHV/IV; Verfügung
C-3381/2019RenteBeschwerde; Beschwerdeführer; Bundesverwaltungsgericht; Verfügung; Partei; Zwischenverfügung; Schweiz; Frist; Schweizer; Vorinstanz; Verfahren; Entscheid; Parteien; Rechtsvertreter; Urteil; Erlassene; Dreissig; Publikation; Hinweis; Rechtsbegehren; Eingabe; Begründung; Enthalten; Zustellung; Bundesblatt; Schweizerische; Schweizerische; Zuständig; Rechtsvertreterin; Beweismittel
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