Art. 369 ZGB vom 2022
Art. 369
1 Wird die auftraggebende Person wieder urteilsfähig, so verliert der Vorsorgeauftrag seine Wirksamkeit von Gesetzes wegen.
2 Werden dadurch die Interessen der auftraggebenden Person gefährdet, so ist die beauftragte Person verpflichtet, so lange für die Fortführung der ihr übertragenen Aufgaben zu sorgen, bis die auftraggebende Person ihre Interessen selber wahren kann.
3 Aus Geschäften, welche die beauftragte Person vornimmt, bevor sie vom Erlöschen ihres Auftrags erfährt, wird die auftraggebende Person verpflichtet, wie wenn der Auftrag noch bestehen würde.
A. Grundsatz >
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Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SG | EL 2010/29 | Entscheid Art. 11 Abs. 1 lit. g ELG; Art. 14a ELV: Anrechnung eines hypothetischen Erwerbseinkommens für die teilinvalide EL-Bezügerin. Rückweisung an die EL-Durchführungsstelle zur weiteren Sachverhaltsabklärung und zur neuen Entscheidung (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 21. Februar 2011, EL 2010/29). | Beschwerde; Arbeit; Anpassung; Einsprache; Sachverhalt; Beschwerdegegnerin; Beschwerdeführerin; Invaliden; Erwerbseinkommen; Invalidität; Verfügung; Medizinische; Anspruch; IV-Stelle; Vormundschaft; Prozent; Vormundin; Gericht; Invaliditätsgrad; Unfähig; Einspracheentscheid; Abklärung; Anpassungsgesuch; Erwerbstätigkeit; Invalidenrente; Sachverhalts; Kanton; Ergänzungsleistung; Gallen |
SG | IV 2011/273 | Entscheid Art. 26 IVV. Rentenanspruch. Psychiatrisches Gutachten nicht beweiskräftig; auf Grund der gesamten Umstände ist ein Revisionsgrund trotz eingetretener Verbesserungen nicht ausgewiesen (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 27. November 2012, IV 2011/273). | Beschwerde; Beschwerdeführer; Arbeit; Beschwerdeführers; Berufliche; Massnahme; Arbeitsfähigkeit; Rente; Massnahmen; Eingliederung; Beruflichen;Pract; Persönlichkeit; Arbeitsmarkt; Sozial; Gutachterin; IV-Stelle; Soziale; Arbeite; Besserung; Verfügung; Bericht; Eingliederungs; Beschwerdegegnerin; Längere; Emotional; Invalidenrente; Gutachten |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
124 I 40 | Persönliche Freiheit, Verhältnismässigkeitsgebot (psychiatrische Zwangsbegutachtung). Garantie der persönlichen Freiheit (E. 3a). Gesetzliche Grundlage als Voraussetzung für Eingriffe in die Freiheitsrechte (E. 3b). Eidgenössische und kantonale Vorschriften sowie Bundesgerichtspraxis zur psychiatrischen Begutachtung im Entmündigungsverfahren (E. 3c-d). Verfassungsmässiges Gebot der Verhältnismässigkeit (E. 3e). Umstände, unter denen die zwangsweise polizeiliche Vorführung einer hochbetagten, gebrechlichen und pflegebedürftigen Person zur ärztlichen Begutachtung in einer psychiatrischen Klinik unverhältnismässig erscheint (E. 4a-e). Verhältnismässigkeit und Gesetzmässigkeit einer ambulanten psychiatrischen Begutachtung am Wohn- und Pflegeort der betroffenen Person (E. 5). | Begutachtung; Beschwerde; Psychiatrische; Freiheit; Beschwerdeführerin; Ambulant; Klinik; Ambulante; Reiche; Polizeilich; Kanton; Vormundschaft; Psychiatrische; Verfügung; Psychiatrischen; Polizeiliche; Recht; Behörden; Eingriff; Person; Solothurn; Pflegeheim; Verhältnismässigkeit; Entmündigung; Gesetzlich; Vormundschaftsbehörde; Ambulanten; Ausreichend; Verhältnismässig; Entscheid |
118 II 249 | Fürsorgerische Freiheitsentziehung. Der Sachverständige im Sinne von Art. 397e Ziff. 5 ZGB muss einerseits ein ausgewiesener Fachmann und anderseits unbefangen sein. Das bedeutet, dass der Sachverständige sich nicht bereits im gleichen Verfahren über die Krankheit des Betroffenen geäussert haben darf. Für ihn gilt, ob er Mitglied des Gerichts ist oder nur als Hilfsperson des Richters amtet, der gleiche Grundsatz wie für den Richter, dass eine Mitwirkung in der unteren Instanz in demselben Verfahren ausgeschlossen ist. | Sachverständige; Berufung; Verfahren; Sachverständigen; Freiheit; Klinik; Freiheitsentziehung; Richter; Verfahrens; Fürsorgerische; Entlassung; Mitglied; Fürsorgerischen; Instanz; Urteil; Urteilende; Berufungskläger; Gericht; Bundesgericht; Gutachter; Verwaltungsgericht; Verletzung; Gesuch; Experte; Kantone; Unteren; Richters; Einweisung; Klinikärzte |