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Cudesch da procedura penala (CPP)

Art. 369 Cudesch da procedura penala (CPP) drucken

Art. 369

1 Sche las premissas per in nov giudicament èn previsiblamain ademplidas, fixescha la direcziun da la procedura ina nova tractativa principala. A chaschun da questa tractativa decida la dretgira davart la dumonda per in nov giudicament e pronunzia eventualmain ina nova sentenzia.

2 Las instanzas da recurs suspendan las proceduras da meds legals che autras partidas han inizià.

3 La direcziun da la procedura decida fin a la tractativa principala davart la concessiun d’in effect suspensiv sco er davart l’arrest da segirezza.

4 Sche la persuna sentenziada na cumpara puspè nunperstgisadamain betg a la tractativa principala, resta la sentenzia contumaziala valaivla.

5 La dumonda per in nov giudicament po vegnir retratga fin a la fin da las tractativas da las partidas; la persuna sentenziada è obligada da surpigliar custs ed indemnisaziuns.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2020 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 369 Cudesch da procedura penala (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB120356mehrfachen gewerbs- und bandenmässigen Diebstahl etc.Schuldig; Beschuldigte; Mehrfache; Schaden; Asservate; Freiheits; Schadenersatz; Mehrfachen; Freiheitsstrafe; Kantons; Beschuldigten; Berufung; Adresse; Gericht; Recht; Urteil; Verteidigung; Adresse; Recht; Staatsanwaltschaft; Vollzug; Diebstahl; Amtlich; StGB; Widerhandlung; Amtliche; Schweiz; Vorinstanz; Privatkläger
GRSK1 2022 1Haftentlassung/Hafturlaub/VerlegungGesuch; Gesuchsteller; Bundesgericht; Haftentlassung; Januar; Verfahren; Urteil; Monate; Bedingt; Bedingte; Eingabe; Verfahrens; Beschwerde; Graubünden; Kantonsgericht; Weitere; Hafturlaub; Monaten; Entlassung; Vollzug; Beantragt; Darauf; Betreffend; Sicherheitshaft; Gemäss; Verlegung; Ausführungen; Weiteren; Vorliegend
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
146 IV 59 (6B_389/2019) Art. 97 Abs. 3 StGB , Art. 366 ff. StPO ; Verfolgungsverjährung bei Aufhebung eines Abwesenheitsurteils. Ein Abwesenheitsurteil im Sinne von Art. 366 ff. StPO gilt nur unter der resolutiven Bedingung, dass zu einem späteren Zeitpunkt kein Gesuch um neue Beurteilung eingereicht und das Abwesenheitsurteil durch ein neues Urteil ersetzt wird, als erstinstanzliches Urteil gemäss Art. 97 Abs. 3 StGB . Ergeht in Gutheissung des Gesuchs um Neubeurteilung ein neues Urteil, fällt das Abwesenheitsurteil dahin. Die zwischen den beiden Urteilen verstrichene Zeit muss bei der Verfolgungsverjährung angerechnet werden (E. 3.4). Urteil; Abwesenheit; Verjährung; Abwesenheitsurteil; Anklage; Erstinstanzliche; Recht; Verfolgungsverjährung; Anklagepunkt; Beschwerde; Erstinstanzliches; Verfahren; Bezirksgericht; Verurteilte; Mehrfachen; Verjährungsrecht; Schuldig; Entscheid; Hauptverhandlung; Gesuch; Taten; Münchwilen; Vermögens; Beschwerdeführerin; Anklagepunkte; Neubeurteilung; Verjährungsrechts; Verjährungsfrist

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BB.2021.214 Qu'il; Fédéral; Tribunal; Pénal; Arrêt; Filter; öffnen; Hinzufügen; Recourant; Débats; Droit; CAP-TPF; Consid; Jugement; Nouveau; Recours; Contre; Urteile; être; Procédure; Pénale; été; Demande; Absence; Avait; Faire; Décision; D'un
SK.2020.58Urteil; Bundes; Berufung; Bundesstrafgericht; Kammer; Gericht; Bundesstrafgerichts; Urteils; Beurteilung; Gesuch; Schriftlich; Person; Partei; Beschwerde; Verfahren; Hauptverhandlung; Begründet; Verurteilte; Mündlich; Einzelrichter; Tribunal; Schriftliche; Parteien; Abwesenheitsurteil; StPO; Schuldig; Unrichtige; Feststellung; Ermessens
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