Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | PQ220029 | Entschädigung Vorsorgebeauftragter | Beschwerde; Entschädigung; Beschwerdeführer; Vorsorgeauftrag; Zeitaufwand; Entscheid; Vorinstanz; Recht; Urteil; Beauftragte; Person; Beistand; Auftrag; Aufgaben; Vorsorgebeauftragte; Higkeit; Verfahren; Beauftragten; Beistands; Aufschiebende; Aufträge; Abrechnung; Tigkeit; Angefochten; Erwachsenenschutzbehörde; Vorsorgeauftrags; Fachkenntnisse; Beistandschaft; BR-act; Obergrenze |
ZH | PQ220017 | Teilweiser Entzug der Befugnisse der Vorsorgebeauftragten gemäss Art. 368 Abs. 2 ZGB, Errichtung einer Vertretungsbeistandschaft nach Art. 394 Abs. 1 ZGB i.V.m. Art. 395 Abs. 1 ZGB / Kosten | Beschwerde; Deführerin; Beschwerdeführerin; Entscheid; Bezirk; Vorinstanz; BR-act; Bezirksrat; Verfahren; Akten; Urteil; Recht; Vorinstanzliche; Pfäffikon; Erhob; Kindes; Eingabe; Vorsorgebeauftragte; Verfahrens; Sidialverfügung; Präsidialverfügung; Antrag; Erhoben; Grossmutter; Rückzug; Beschwerdeverfahren; Bundesgericht; Vorinstanzlichen; Kanton; Werden |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SO | VWBES.2018.158 | Vorsorgeauftrag | Beschwerde; Beschwerdeführer; Vorsorgebeauftragte; Person; Recht; Interesse; Interessen; Türkei; Wohnung; Entscheid; Vorsorgeauftrag; Schweiz; Erwachsenen; Schulden; Beistand; Beauftragten; Verfahren; Vorsorgebeauftragten; Behörde; Erwachsenenschutz; Zuständigkeit; Massnahme; Verwaltung; Bezahle; Erwachsenenschutzbehörde; Buchhaltung; Liegenschaft; Massnahmen; Anhörung |
SG | V-2017/195 | Entscheid Art. 363 Abs. 2 Ziff. 4 i.V.m. Art. 368 ZGB (SR 210). Validierung Vorsorgeauftrag. Es bestehen Zweifel, ob der Beschwerdeführer als Vorsorgebeauftragter seiner Mutter stets ausschliesslich in ihrem Interesse gehandelt hat. Damit ist die Anordnung von Weisungen hinsichtlich der Mandatsführung gerechtfertigt. Eine Gefahr muss sich nicht erst konkretisieren, bevor die Erwachsenenschutzbehörde tätig werden kann (Verwaltungsrekurskommission, Abteilung V, 10. Dezember 2018, | Beschwerde; Beschwerdeführer; Vorinstanz; Vorsorgeauftrag; Massnahme; Interesse; Massnahmen; Verfügung; Interessen; Recht; Person; Beauftragte; Vermögens; Geschwister; Willen; Entscheid; Weisung; Rechtsgeschäfte; Vorsorgeauftrags; Verwaltung; Auftraggeberin; Angefochtene; Präsident; Vorzulegen; Gehör; Vertretung; Inventar; Vorsorgebeauftragte; Zeitpunkt |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
126 V 1 | Art. 29sexies Abs. 1 AHVG: Erziehungsgutschriften. Der Vormund, welcher ein unmündiges Kind in seiner persönlichen Obhut hat, ist dem Inhaber der elterlichen Gewalt im Sinne von Art. 29sexies Abs. 1 AHVG gleichzustellen. Er hat daher Anspruch auf Erziehungsgutschriften für die Zeit, während welcher das Kind in seiner Obhut gelebt hat. | Gewalt; Elterliche; Erziehung; Erziehungsgutschriften; Anspruch; Eltern; Obhut; Elterlichen; Pflege; Verhält; Sexies; Leibliche; Kinder; Leiblichen; Anrechnung; Kindes; Beschwerdeführerin; Inhaber; Ausgeübt; Gesetzgeber; Pflegeeltern; Vormundes; Recht; Anspruchs; Aufgaben; Befugnis; Zustehen |
112 Ia 97 | Art. 4 BV (Akteneinsicht), persönliche Freiheit, Art. 8 EMRK. 1. Der Anspruch, die abgeschlossenen Vormundschaftsakten hinsichtlich der ausserehelichen Vaterschaft und der Jugendzeit einzusehen, beurteilt sich nach dem kantonalen Verfahrensrecht und nach dem aus Art. 4 BV abgeleiteten Akteneinsichtsrecht. 2. Interessenabwägung im vorliegenden Fall; Verneinung eines Anspruchs auf vollständige Akteneinsicht. | Akten; Recht; Beschwerde; Beschwerdeführer; Interesse; Recht; Vormundschaft; Akteneinsicht; Freiheit; Vater; Basel; Interessen; Stadt; Anspruch; Basel-Stadt; Vormundschaftsbehörde; Ständerat; Bundesgericht; Einsicht; Vormundschaftsakten; Persönlichen; Vaters; Mutter; Kindes; Behörde; Liegenden; Akteneinsichtsrecht; Hinweisen; Verfassungsmässige |