1 Nach Ablieferung des Werkes hat der Besteller, sobald es nach dem üblichen Geschäftsgange tunlich ist, dessen Beschaffenheit zu prüfen und den Unternehmer von allfälligen Mängeln in Kenntnis zu setzen.
2 Jeder Teil ist berechtigt, auf seine Kosten eine Prüfung des Werkes durch Sachverständige und die Beurkundung des Befundes zu verlangen.
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | HG210014 | Forderung | Beklagte; Klägerin; Rechnung; Beklagten; Gericht; Betreibung; Zahlung; Baustelle; Blasen; Vereinbart; Zürich; Auftrag; Zahlungsbefehl; Umfang; Mahnung; Zürich; Rechtsvorschlag; -Strasse; Partei; Verzug; Kosten; Vereinbarte; Vorliegend; Parteien; Arbeiten; Kubikmeter; Zahlungsbefehls; Gesetzt |
ZH | LF190005 | Vorsorgliche Beweisführung | Berufung; Berufungsklägerin; Recht; Entscheid; Gericht; Partei; Parteien; Handelsgericht; Verfahren; Vorinstanz; Gebühr; Parteientschädigung; Gesuch; Vorsorgliche; Entscheidgebühr; Streitwert; Beweis; Verfügung; Berufungsbeklagte; Kanton; Bezirksgericht; Bülach; Beweisführung; Grundgebühr; Festgesetzt; Anspruch; Kantons; Zuständig; Experte; Obergericht |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
BS | ZB.2019.24 (AG.2020.323) | Forderung | Mängel; Beklagte; Zivilgericht; AaO; Kläger; Zivilgerichts; Berufung; Beklagten; Entscheid; Planmängel; Besteller; Mangel; Behauptet; Gemäss; Privatgutachter; Gestellt; Zindel/Pulver/; Schott; Klägers; Angefochtener; Mängelrüge; Werden; Zindel/Pulver/Schott; Liegen; Unternehmer; Baumängel; August; Pläne; Prüfung; Entdeckung |
AG | AGVE 2004 10 | 10 § 209 Abs. 2 ZPO; Art. 367 Abs. 2 OR.Vorsorgliche Beweisabnahme. Indem die Beweissicherung gemässArt. 367 Abs. 2 OR nach der aargauischen Zivilprozessordnung in dasBeweissicherungsverfahren gemäss §§ 209 ff. ZPO gewiesen wird unddadurch die Gegenpartei und allfällige Dritte als Streithelfer in das... | Recht; Beweissicherung; Partei; Einbezogen; Zivilprozessrecht; Gesuch; Beweisabnahme; Bundesrechtlich; Verfahren; Präsident; Vereitelt; Einwendungen; äussern; Voraussetzungslos; Experten; Aargauischen; Gelegenheit; Bundesrecht; Person; Auch; Beurkundet; Späte-; Wird; Beteiligte; Aargauischem; Selbstre-; Gerichts-; Prozessrecht; Wird; Vertragspartei |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
139 III 33 (4D_66/2012) | Kostenverteilung bei vorsorglicher Beweisführung (Art. 107 Abs. 1 lit. f und Art. 158 ZPO). Kostenverteilung bei einer vorsorglichen Beweisführung in einem eigenständigen Verfahren, wenn die Gesuchsgegnerin Ergänzungsfragen stellt (E. 2-5). | Beschwerde; Beweisführung; Vorsorgliche; Partei; Gesuch; Beschwerdeführerin; Beschwerdegegnerin; Vorsorglichen; Vorinstanz; Gericht; Hauptprozess; Entscheid; Verfahren; Parteien; Prozesskosten; Gesuchsgegnerin; Ergänzungsfragen; Gutachten; Angefochtenen; Zivilprozessordnung; Drittel; Gutachter; Umstände; Fragen; Regel; Recht; Gutachtens; Klage; über |
127 III 328 | Vertrag über die Schätzung einer Liegenschaft; Haftung des Gutachters. Abgrenzung zwischen Werkvertrag (Art. 363 OR) und Auftrag (Art. 394 OR); Anwendbarkeit des Auftragsrechts im konkreten Fall (E. 2). Auftragsrechtlicher Sorgfaltsmassstab (E. 3). | Auftrag; Gutachter; Gutachten; Werkvertrag; Objektiv; Verkehrswert; Vertrag; Gutachtervertrag; Sorgfalt; Objektive; Verkehrswertschätzung; Auftragsrecht; Richtigkeit; Gutachtens; Berner; Arbeitserfolg; Liegenschaft; Erstellung; Hinweisen; Resultat; Kriterien; Vertraglich; Objektiven; Haftung; Beklagten; Ergebnis; Anwalt; GAUCH |
Autor | Kommentar | Jahr |
Gaudenz G. Zindel, Urs Pulver | Basler Kommentar, 4. Auflage | 2007 |
GAUCH | Zürcher Kommentar Band V, 2d | 1998 |