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Codice civile svizzero (CCS)

Art. 366 CCS dal 2023

Art. 366 Codice civile svizzero (CCS) drucken

Art. 366

1 Qualora il mandato precauzionale non contenga disposizioni sul compenso del mandatario, l’autorità di protezione degli adulti stabilisce un compenso adeguato, se ciò appare giustificato dall’estensione dei compiti o se le prestazioni del mandatario sono abitualmente fornite a titolo oneroso.

2 Il compenso e le spese necessarie sono a carico del mandante.

G. Disdetta >
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 366 Codice civile svizzero (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPQ220029Entschädigung VorsorgebeauftragterBeschwerde; Entschädigung; Beschwerdeführer; Vorsorgeauftrag; Zeitaufwand; Entscheid; Vorinstanz; Recht; Urteil; Beauftragte; Person; Beistand; Auftrag; Aufgaben; Vorsorgebeauftragte; Higkeit; Verfahren; Beauftragten; Beistands; Aufschiebende; Aufträge; Abrechnung; Tigkeit; Angefochten; Erwachsenenschutzbehörde; Vorsorgeauftrags; Fachkenntnisse; Beistandschaft; BR-act; Obergrenze
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