Schweizerische Strafprozessordnung (StPO)
Art. 365 StPO vom 2023
Art. 365
Entscheid
1 Das Gericht entscheidet gestützt auf die Akten. Es kann auch eine Verhandlung anordnen.
2 Es erlässt seinen Entscheid schriftlich und begründet ihn kurz. Hat eine Verhandlung stattgefunden, so eröffnet es seinen Entscheid sofort mündlich.
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf
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Art. 365 Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | UH130036 | Rückversetzung Strafvollzug / Anordnung stationäre Massnahme / Haftentlassung | Beschwerde; Beschwerdeführer; Massnahme; Gericht; Vollzug; Entscheid; Stationäre; Beschwerdeführers; Vorinstanz; Gutachten; Recht; Urteil; Stationären; Entscheide; Anordnung; Recht; Beschluss; Vollzug; Nachträglich; Gerichts; Sicherheitshaft; Rechtsmittel; Winterthur; Gericht; Rückversetzung; Vollzugs; Bezirksgericht; Nachträgliche; Begutachtung |
LU | 4M 12 1 | Art. 363 ff. und 398 ff. StPO. Das Obergericht nimmt Rechtsmittel gegen sämtliche nachträglichen gerichtlichen Entscheide im Sinne von Art. 363 ff. StPO als Berufung entgegen und unterstellt sie den entsprechenden Regeln nach Art. 398 ff. StPO. | Entscheide; Recht; Beschwerde; Nachträgliche; Berufung; Rechtsmittel; Nachträglichen; StPO; Gerecht; Literatur; Einheitlich; Verfahrens; Obergericht; Prozessordnung; Basler; Anordnung; Sachurteil; Zusammenhang; Zulassung; Praxis; Rechtfertigt; Abänderung; Urteil; Rechtliche; Bereich; Umfassende; StPO; Basel |
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Anwendung im Verwaltungsgericht
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
BS | BES.2019.81 (AG.2020.68) | Verlängerung der stationären Massnahme gemäss Art. 59 Abs. 4 StGB | Schwer; Beschwerde; Beschwerdeführer; Massnahme; Therapie; Gutachten; Vollzug; Werden; Sexuell; Vollzugs; Therapeutisch; Weiter; Störung; Sexuelle; Verhalten; Weitere; Länger; Therapeutische; Welche; Diagnose; Begleitete; Ausgänge; Liegen; Setting; Persönlichkeitsstörung; Gemäss; Gutachter; Beschwerdeverhandlung; Appellationsgericht; Massnahmenvollzug |
BS | BES.2019.21 (AG.2019.850) | Aufhebung der Massnahme für junge Erwachsene (Art. 61 StGB) und Anordnung einer stationären Massnahme zur Behandlung von psychischen Störungen (Art. 59 StGB) gemäss Art. 62c Abs. 6 StGB | Schwer; Beschwerde; Massnahme; Beschwerdeführer; Beschwerdeführerin; Gutachten; Behandlung; Werden; Erkrankung; Stationär; Therapeutische; Stationäre; Sachverständige; Erfahren; Weiter; Besondere; Welche; Gemäss; Psychiatrisch; Worden; Beschwerdeverhandlung; Insbesondere; Psychisch; Stellt; Risiko; Anordnung; Rückfall; Weitere; Erhält; Stehen |
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Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
147 IV 108 (6B_780/2019) | Regeste Art. 34 Abs. 3 StPO ; nachträgliche Gesamtstrafenbildung. Art. 34 Abs. 3 StPO stellt sicher, dass die materiell-rechtlichen Vorschriften der Gesamtstrafenbildung von der verurteilten Person wirksam durchgesetzt werden können (E. 2.2.1). | Gesamtstrafe; Recht; Gericht; Gesamtstrafen; Träglich; Trägliche; Gesamtstrafenbildung; Kanton; Urteil; Vorinstanz; Kantons; Obergericht; Freiheitsstrafe; Beschwerde; Verfahren; Ratio; Asperation; Rechtskräftig; Verfahren; Vollzug; Rechtskräftige; Person; Delikt; Verurteilt; Teilbedingt; Aufl; Rechtskraft; Aufgr; Teilbedingte; Träglichen |
143 IV 151 (6B_1/2017) | Art. 69, 365 Abs. 1, 390 Abs. 5 und 393 ff. StPO; Öffentlichkeit einer mündlichen Verhandlung im Beschwerdeverfahren. Wird in einem Beschwerdeverfahren mündlich verhandelt, sind die Verhandlung und die Entscheideröffnung grundsätzlich öffentlich (E. 2.4). | Verhandlung; Beschwerde; Mündlich; öffentlich; Mündliche; Obergericht; Beschwerdeverfahren; Entscheid; Mündlichen; Gericht; Vorinstanz; Prozessordnung; Urteil; Therapeutische; Massnahme; Hinweis; Stationäre; Justizöffentlichkeit; Schriftlich; Öffentlichkeit; Sachen; Bundesgericht; Antrag; Handbuch; Ordnete; |
Anwendung im Bundesstrafgericht
BSG | Leitsatz | Schlagwörter |
SK.2021.55 | | Kammer; Entscheid; Bundesanwaltschaft; Amtliche; Verteidigung; Urteil; Gesuch; Verfahren; Bundesstrafgericht; Amtlichen; Entscheide; Urteilsvollzug; Ratenzahlung; Beschwerde; Vollzug; öffnen; Rückerstattung; Bundesanwaltschaft; Hinzufügen; Filter; Schriftlich; BStGer; Verfahrenskosten; Behörde; Bundesstrafgerichts; Entschädigung; Situation; Tribunal; Vollzugsbehörde |
SK.2019.42 | Gesuch um Stundung der Verfahrenskosten (Art. 425 StPO) | Verfahren; Verfahrens; Verfahrenskosten; Stundung; Urteil; Gericht; Kammer; Entscheid; Bundesstrafgericht; Bundesstrafgerichts; Finanziell; Finanzielle; Gesuch; Akten; Beschwerde; Verhältnisse; Bundesanwaltschaft; Finanziellen; Situation; Erlass; Persönlichen; Umstände; Kostenentscheid; Behörde; Mutter; Erstinstanzliche; Verteidigung; Beschlüsse; Ersucht |