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Code de procédure pénale (CCP)

Art. 364 CCP de 2020

Art. 364 Code de procédure pénale (CCP) drucken

Art. 364

1 L’autorité compétente introduit d’office la procédure tendant à rendre une décision judiciaire ultérieure, pour autant que le droit fédéral n’en dispose pas autrement. Elle adresse au tribunal le dossier correspondant ainsi que sa proposition.

2 Dans les autres cas, le condamné ou une autre personne qui y est habilitée peut demander par écrit que la procédure soit introduite; la demande est motivée.

3 Le tribunal examine si les conditions de la décision judiciaire ultérieure sont réunies, complète le dossier si nécessaire ou fait exécuter d’autres investigations par la police.

4 Il donne à la personne concernée et aux autorités l’occasion de s’exprimer sur les décisions envisagées et de soumettre leurs propositions.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2020 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 364 Code de procédure pénale (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHUH160290Nichteintretens- und Sistierungsantrag / Einholung ergänzendes Gutachten Beschwerde; Massnahme; Verfahren; Ambulante; Gericht; Entscheid; Gericht; Beschwerdeführer; Behandlung; Verfahrens; Zuständig; Ambulanten; Bezirksgericht; Stationäre; Vollzug; Recht; Anordnung; Winterthur; Aufhebung; Recht; Nachverfahren; Zuständige; Vollzugs; Verfügung; Täter; Urteil; Beschluss
ZHUB160082Sicherheitshaft / Haftentlassung (im Nachverfahren) Beschwerde; Zwangsmassnahmengericht; Beschwerdeführer; Entscheid; Verfahren; Freiheit; Massnahme; Sicherheit; Hinwil; Bezirksgericht; Verhandlung; Verfahrens; Sicherheitshaft; Freiheitsentzug; Verfügung; Recht; Sachgericht; Obergericht; Kammer; Beschwerdeführers; Justizvollzug; Stellungnahme; Stationär; Kantons; Anhörung; Gesuch; Mündlichen; Haftentlassung; Stationäre; Eingabe
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
145 IV 281 (6B_156/2019)Art. 56 Abs. 3, 63a Abs. 2 und 63b Abs. 5 StGB, Art. 363 ff. StPO; Anordnung einer stationären therapeutischen Massnahme an Stelle des Strafvollzugs, Verwertbarkeit des Gutachtens. Das Gericht muss sich zur in Art. 63b Abs. 5 StGB vorgesehenen Anordnung einer stationären therapeutischen Massnahme an Stelle des Strafvollzugs auf eine Begutachtung durch einen Sachverständigen stützen (E. 2.1.4). Die Strafvollzugsbehörde kann gestützt auf kantonales Recht ein für ihren Entscheid zur Einleitung eines Verfahrens im Sinne von Art. 364 Abs. 1 StPO massgebendes Gutachten selbst anordnen. Die Gerichtsbehörde, welche über die Anordnung einer stationären therapeutischen Massnahme im Rahmen eines Verfahrens gemäss Art. 363 ff. StPO entscheidet, darf ein solches Gutachten berücksichtigen. Wenn eine möglicherweise freiheitsentziehende Massnahme in Erwägung gezogen wird, bedarf die verurteilte Person einer notwendigen Verteidigung. Der Anspruch auf rechtliches Gehör und die Verteidigungsrechte der von einem Verfahren nach Art. 364 Abs. 1 StPO betroffenen Person sind nicht notwendigerweise bereits vor der Anrufung der Gerichtsbehörde durch die Strafvollzugsbehörde sicherzustellen, sofern dies anschliessend im entsprechenden Verfahren ausreichend gewährleistet wird (E. 2.3). Autorité; Expertise; L'autorité; Décision; Procédure; Mesure; Exécution; Recourant; Judiciaire; Droit; Traitement; Précédente; Oeuvre; Canton; D'une; D'exécution; Cours; SESPP; L'expert; Suite; être; Ambulatoire; été; Preuve; Telle; Recours; Fribourg; Pénal; Thérapeutique; Cantonal
141 IV 396Zulässiges Rechtsmittel gegen selbstständige nachträgliche gerichtliche Entscheide. Selbstständige nachträgliche gerichtliche Entscheide im Sinne von Art. 363 ff. StPO ergehen in Form eines Beschlusses oder einer Verfügung und sind mit Beschwerde anzufechten (E. 3 und 4). Entscheid; Entscheide; Nachträglich; Nachträgliche; Beschwerde; Recht; Urteil; Urteil; Rechtsmittel; Massnahme; Schweiz; Beschluss; Ergehe; Verfahren; Urteils; Nachträglichen; Prozessordnung; Ergehen; Berufung; Sanktion; Gerichtliche; Nachverfahren; Rechts; Richterliche; Verfügung; Prozessordnung; Anordnung

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
CA.2023.10BGesuch; Fahre; Gesuchsteller; Bundes; Urteil; Verfahren; Verfahrens; Berufung; Verfahrenskosten; Erlass; Gericht; Kammer; Finanzielle; Entscheid; Urteils; Berufungskammer; Bundesstrafgericht; Bundesgericht; Ständig; Gesuchstellers; Bundesanwaltschaft; Geschäftsnummer; Beschwerde; Bundesstrafgerichts; Urteilsdispositiv; Situation; Verhältnisse; Octavia
SK.2021.55 Kammer; Entscheid; Bundesanwaltschaft; Amtliche; Verteidigung; Urteil; Gesuch; Verfahren; Bundesstrafgericht; Amtlichen; Entscheide; Urteilsvollzug; Ratenzahlung; Beschwerde; Vollzug; öffnen; Rückerstattung; Bundesanwaltschaft; Hinzufügen; Filter; Schriftlich; BStGer; Verfahrenskosten; Behörde; Bundesstrafgerichts; Entschädigung; Situation; Tribunal; Vollzugsbehörde

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Niklaus SchmidPraxiskommentar,N. Art. 364 StPO 2009
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