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Strafgesetzbuch (StGB)

Art. 364 StGB vom 2022

Art. 364 Strafgesetzbuch (StGB) drucken

Art. 364

480

480 Aufgehoben durch Anhang Ziff. 1 des BG vom 15. Dez. 2017 (Kindesschutz), mit Wirkung seit 1. Jan. 2019 (AS 2018 2947; BBl 2015 3431).


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSVD.2017.241 (AG.2018.116)Entbindung vom BerufsgeheimnisRekurrentin; Gesundheit; Gesundheitsdepartement; Rekurs; Entbindung; Interesse; Gemäss; Interessen; Verwaltung; Gesuch; Tochter; Verfügung; Patient; Verfahren; Werden; Ernährung; Gesuchsteller; Verwaltungsgericht; Interessenabwägung; Rechtlich; öffentliche; Verfahrens; Vorliegend; Berufsgeheimnis; Beschwerde; Oktober; Gesundheitsdepartements; Soweit; Ernährungsberatung; Basel-Stadt
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