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Cudesch da procedura civila svizzer (CPC)

Art. 363 Cudesch da procedura civila svizzer (CPC) drucken

Art. 363

Obligaziun da transparenza

1 Ina persuna che vegn proponida sco derschadra da cumpromiss sto annunziar immediatamain, sch’i dat fatgs che pudessan svegliar dubis legitims davart sia inde­pendenza u davart sia imparzialitad.

2 Questa obligaziun vala durant l’entira procedura.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 363 Cudesch da procedura civila svizzer (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BEZK 2015 528Beschwerde gegen einen SchiedsspruchSchiedsrichter; Beschwerde; Partei; Notar; Schiedsverfahren; Schiedsgericht; Schiedsspruch; Parteien; Partei; Verfahren; Schiedsrichters; Prozessordnung; Befangenheit; Stockwerkeigentümer; Schiedsvereinbarung; Zivilprozessordnung; Ablehnung; Zivilprozessordnung; Beschwerdeführer; Person; Kommentar; • Schiedsgerichts; Ablehnungsgr; Beurteilung; Akten; Umstände; Schiedsordnung
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