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Code civil suisse (CC)

Art. 363 CC de 2021

Art. 363 Code civil suisse (CC) drucken

Art. 363 C. Constatation de la validité et acceptation

C. Constatation de la validité et acceptation

1 Lorsque l’autorité de protection de l’adulte apprend qu’une personne est devenue incapable de discernement et qu’elle ignore si celle-ci a constitué un mandat pour cause d’inaptitude, elle s’informe auprès de l’office de l’état civil.

2 S’il existe un mandat pour cause d’inaptitude, elle examine:

1.
si le mandat a été constitué valablement;
2.
si les conditions de sa mise en oeuvre sont remplies;
3.
si le mandataire est apte à le remplir;
4.
si elle doit prendre d’autres mesures de protection de l’adulte.

3 Si le mandataire accepte le mandat, l’autorité de protection de l’adulte le rend attentif aux devoirs découlant des règles du code des obligations1 sur le mandat et lui remet un document qui fait état de ses compétences.


1 RS 220


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 363 Code civil suisse (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPQ220029Entschädigung VorsorgebeauftragterBeschwerde; Entschädigung; Beschwerdeführer; Vorsorgeauftrag; Zeitaufwand; Entscheid; Vorinstanz; Recht; Urteil; Beauftragte; Person; Beistand; Auftrag; Aufgaben; Vorsorgebeauftragte; Higkeit; Verfahren; Beauftragten; Beistands; Aufschiebende; Aufträge; Abrechnung; Tigkeit; Angefochten; Erwachsenenschutzbehörde; Vorsorgeauftrags; Fachkenntnisse; Beistandschaft; BR-act; Obergrenze
ZHPS190239Aufhebung der BetreibungBeschwerde; Vorinstanz; Verfahren; Vertretung; Ehefrau; Akten; Partei; Entscheid; Vorsorgeauftrag; Eingabe; Akteneinsicht; Vertretungsbefugnis; Gesuch; Frist; Person; Einzureichen; Bülach; Verfügung; Betreibung; Nachweis; Aufhebung; Gericht; Beilage; Rechtsmittel; Geltend; Vorinstanzlichen; Beschwerdeführerin; Parteien
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGV-2019/181 PEntscheid Art. 363 ZGB (SR 210). Validierung Vorsorgeauftrag. Aus den Akten ergeben sich deutliche Hinweise auf erhebliche familiäre Konflikte, nicht aber solche, die geeignet wären, die Fähigkeiten des Vorsorgebeauftragten in Zweifel zu ziehen. Eignung des Ehemanns als Vorsorgebeauftragter bejaht (Verwaltungsrekurskommission, Abteilung V, 26. März 2020, V-2019/181 P). Beschwerde; Vorsorgeauftrag; Beschwerdeführer; Toggenburg; Beschwerdegegner; Person; Beauftragte; Recht; Erwachsenenschutzbehörde; Auftrag; Vorinstanz; Klinik; Auftraggeberin; Vorsorgebeauftragte; Entscheid; Geriatrischen; Aufgabe; Kreisgericht; Beistand; Mutter; Gallen; Ehemann; Verfügung; Abgekürzt; Vorsorgeauftrags; Familiäre; Eignung; Kindes; Abgekürzt:
AGAGVE 2017 48I. Zivilrecht (Zivilgesetzgebuch)A. Familienrecht48 Vorsorgeauftrag; Eignung des/ der eingesetzten Vorsorgebeauftragen(Art. 363 Abs. 2 ZGB)Bei der Prüfung der Eignung des Vorsorgebeauftragten bedürfen dieKriterien aus Art. 400 ZGB einer Relativierung im Sinne des Vorrangsder Selbstvorsorge: Die in Art.... Vorsorge; Person; Beauftragte; Beauftragten; Geauftrag; Eignung; Vorsorgeauftrag; Aufgaben; Vorsorgebeauftragten; Behördlich; Fachlich; Fachliche; Betreuung; Behördliche; Interessen; Massnahmen; Prüfen; Kommentar; Prüfung; Personen; Aufgr; Wille; Urteil; Nenschutz; Zivilrecht; Gemässen; Sinne; Trages; Kriterien; Betreuung
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Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Rumo-Jungo AlexandraBasler Kommentar, Zivilgesetzbuch I2018
RUMO-JUNGOBasler Kommentar, Zivilgesetzbuch I2014
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