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Code pénal suisse (CPS)

Art. 363 CPS de 2023

Art. 363 Code pénal suisse (CPS) drucken

Art. 363

491

491 Abrogé par l’annexe 1 ch. II 8 du CPP du 5 oct. 2007, avec effet au 1er janv. 2011 (RO 2010 1881; BBl 2006 1057). Rectifié par la CdR de l’Ass. féd. le 20 fév. 2013 (RO 2013 845).


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSDGS.2020.1 (AG.2020.415)Gesuch um Aufhebung einer GrundbuchsperreGesuch; Gesuchs; Gesuchsteller; Grundbuch; Ersatz; Grundbuchsperre; Ersatzforderung; Bundesgericht; Strafurteil; Gesellschaft; September; AaO; Staatsanwaltschaft; Urteil; Verfahren; Privatkläger; Vermögen; Ersatzforderungsbeschlagnahme; Appellationsgericht; Nichtigkeit; Werden; Scholl; Seiner; Auflage; Tragen; Kommentar; Gesuchstellerin; Strafgericht; Urteils; Liegenschaft
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
128 II 259Art. 9, 10 Abs. 2 und 13 Abs. 2 BV; persönliche Freiheit, Anspruch auf Schutz vor Missbrauch persönlicher Daten; DNA-Profil im Strafverfahren. Zulässiges Rechtsmittel zur Anfechtung von Verfügungen betreffend Erstellung von DNA-Profilen und deren Bearbeitung im DNA-Profil-Informationssystem des Bundes (E. 1). Ausgestaltung des DNA-Profil-Informationssystems (E. 2). Eingriff in das Recht auf körperliche Integrität (Art. 10 Abs. 2 BV) bzw. in den Anspruch auf Schutz vor Missbrauch persönlicher Daten (informationelles Selbstbestimmungsrecht; Art. 13 Abs. 2 BV) durch Entnahme eines Wangenschleimhautabstrichs bzw. Erstellung und Bearbeitung eines DNA-Profils (E. 3.2 und 3.3); gesetzliche Grundlage für die Grundrechtseingriffe (E. 3.4); öffentliches Interesse (E. 3.5); Verhältnismässigkeit (E. 3.6); Kerngehalt (E. 3.7). Verfassungsrechtlicher Anspruch auf Vernichtung des Wangenschleimhautabstrichs sobald ein DNA-Profil erfolgreich erstellt worden ist (E. 4). Zuständigkeit nach basel-städtischem Recht (E. 5). DNA-Profil; Verordnung; Bundes; Profils; DNA-Profils; Beschwerde; Recht; Person; Erstellung; EDNA-Verordnung; Erkennungsdienstlich; Beschwerdeführer; Informationssystem; Erkennungsdienstliche; Verfahren; Gerichts; Massnahme; Daten; Verfahren; Profile; Abnahme; Staatsanwalt; Verwaltungsgerichtsbeschwerde; DNA-Profile; Analyse; Identifizierung; Rechtlich; ED-Verordnung/BS; Körperliche; Personen
121 IV 3Art. 63, 359 ff. und 397bis Abs. 1 lit. h StGB; Art. 13 der Verordnung über das Strafregister; Entfernung von Vorstrafen aus dem Strafregister; Strafzumessung. Aus dem Strafregister entfernte Vorstrafen dürfen bei der Strafzumessung berücksichtigt werden. Die Entfernung kann allerdings ein Indiz dafür sein, dass der Vorstrafe für die Sanktion keine grosse Bedeutung mehr zukommt (E. 1c/dd). Register; Vorstrafe; Vorstrafen; Verurteilung; Verurteilungen; Entfernt; Eintrag; Entfernung; Personen; Löschung; Richter; Busse; Urteil; Entfernte; Zumessung; Beschwerde; Führerausweis; Gelöscht; Bedingten; Verordnung; Freiheitsstrafe; Verurteilt; Vorleben; Gefängnis; Worden; Personen; Angeklagte; Massnahme; Register
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