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Cudesch civil svizzer (CCS)

Art. 361 Cudesch civil svizzer (CCS) drucken

Art. 361 B. Constituziun e revocaziun / I. Constituziun

B. Constituziun e revocaziun

I. Constituziun

1 Il mandat preventiv sto vegnir constituì a maun en scrit u sto vegnir documentà publicamain.

2 Il mandat preventiv constituì a maun sto vegnir scrit dal mandant dal cumenzament fin a la fin a maun, ed il mandant sto datar e suttascriver quest mandat.

3 Sin dumonda dal mandant inscriva l’uffizi da stadi civil la constituziun dal mandat preventiv ed il lieu da deposit en la banca da datas centrala. Il Cussegl federal decretescha las disposiziuns necessarias, en spezial davart l’access a las datas.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 361 Cudesch civil svizzer (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPQ220029Entschädigung VorsorgebeauftragterBeschwerde; Entschädigung; Beschwerdeführer; Vorsorgeauftrag; Zeitaufwand; Entscheid; Vorinstanz; Recht; Urteil; Beauftragte; Person; Beistand; Auftrag; Aufgaben; Vorsorgebeauftragte; Higkeit; Verfahren; Beauftragten; Beistands; Aufschiebende; Aufträge; Abrechnung; Tigkeit; Angefochten; Erwachsenenschutzbehörde; Vorsorgeauftrags; Fachkenntnisse; Beistandschaft; BR-act; Obergrenze
ZHPQ110007Sistierung des BesuchsrechtsBeschwerde; Beschwerdeführer; Bezirksrat; Entscheid; Aufschiebende; Kindes; Vormundschaftsbehörde; Besuch; Recht; Schwerdegegnerin; Beschwerdegegnerin; Besuchsrecht; Aufschiebenden; Verfahren; Anordnung; Verfahren; Akten; Vorinstanz; Rechtsmittel; Begleitete; Beschwerdeführers; Kontakt; Frist; Entzug; Kontaktverbot; Besuchsrechts; Prozess; Staatsanwaltschaft; Weisen; Prüfen
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSVD.2020.247 (AG.2021.375)Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung und Validierung Vorsorgeauftrag (Beschwerde beim Bundesgericht hängig)Schwer; Beschwerde; Beschwerdeführer; Vorsorgeauftrag; Erwachsenenschutz; Erwachsenenschutzbehörde; Person; Beigeladene; Werden; Beschwerdegegner; Urteil; Seiner; Vorsorgeauftrages; Rechts; Mutter; Entscheid; Januar; Oktober; Beauftragt; Urteilsfähig; Urteilsfähigkeit; Worden; Generationenhaus; Dezember; Stellt; Vorsorgebeauftragte; Gemäss; Willen; Replik; Dieser
AGAGVE 2004 22 Art. 310 Abs. 1, 314a Abs. 1 und 2 und 405a Abs. 1 - 3 ZGB.Unterbringung des Kindes in einer Anstalt durch Beschluss derVormundschaftsbehörde (Art. 420 Abs. 2 ZGB). Rechtsmittel.1. Die durch Beschluss der Vormundschaftsbehörde angeordnete Unterbringung eines elterlicher Sorge unterstehenden Kindes... Kindes; Gericht; Lichen; Vormunds; Vormundschaft; Hörde; Stalt; Anstalt; Vormundschafts; Elterliche; Bringung; Kindesschutz; Nahme; Gerichtlich; Ziehung; Gerichtliche; Schwerde; Terbringung; Teilung; Obhut; IVm; Unterbringung; Sorge; Schutzmassnahme; Vormundschaftliche; Schrift; Schaftsbehörde; Beurteilung; Elterlichen; Mundschaftsbehörde
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
137 III 531 (5A_582/2011)Beistandschaft; Wechsel des Beistands; Frist für die Erhebung des Rechtsmittels gegen den Entscheid der unteren Aufsichtsbehörde in Vormundschaftssachen; zur Anwendbarkeit der Zivilprozessordnung (ZPO). Der Entscheid der unteren Aufsichtsbehörde betreffend Wechsel des Beistands ist Art. 420 Abs. 2 ZGB entsprechend binnen zehn Tagen bei der oberen Aufsichtsbehörde anzufechten. Die in der ZPO vorgesehene Frist von dreissig Tagen ist nicht anwendbar (E. 3.3). Zivil; Aufsichtsbehörde; Rechtsmittel; Beschwerde; Prozess; Vormundschaftsbehörde; Kanton; Beistands; Zivilprozessordnung; Obergericht; Frist; Verfahren; Winterthur; Zivilgesetzbuch; Bezirksrat; Entscheid; GOG/ZH; Erhoben; Unteren; Beschluss; Urteil; Kantons; Berufung; Kantone; Entscheide; Anwendbar; Zehntägige; Gerichtliche; Erwägungen
134 III 289 (5A_58/2008)Fürsorgerische Freiheitsentziehung. Über die Zuständigkeit für die Anordnung der fürsorgerischen Freiheitsentziehung in den Fällen von Art. 397b Abs. 2 ZGB (E. 2). Überprüfung der Recht- und Verhältnismässigkeit einer fürsorgerischen Freiheitsentziehung (Art. 397a Abs. 1 ZGB) bei einer schweren psychischen Erkrankung aus dem schizophrenen Formenkreis (E. 4). Beschwerde; Beschwerdeführerin; Vormundschaftsbehörde; Freiheitsentziehung; Verwaltungsgericht; Fürsorgerische; Präsident; Anstalt; Behandlung; Einweisung; Fürsorge; Krank; Stationäre; Präsidenten; Zuständigkeit; Person; Kanton; Verzug; Behörde; Zuständig; Gefahr; Fälle; Vormundschaftliche; Fürsorgerischen; Schweiz; Schwyz; Anordnung; Geeignete; Botschaft; Regelung

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-798/2014Staatshaftung (Bund)Stiftung; Schwerde; Beistand; Beschwerde; Beschwerdeführerin; Hirzel; Stiftungsrat; Schaden; Vorakten; Bundes; Vorakten; Recht; Vereinbarung; Urteil; Steuer; Organ; Hirzel-Stiftung; Estella; Schadenersatz; Person; Beistands; Deusser; Rechtlich; Franken; Stiftungsrats; Deusser-Stiftung; Stiftungsräte
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