Codice di procedura penale (CPP)
Der Art. 361 StPO wurde aufgehoben bzw. ist im Jahr 2021 nicht mehr enthalten.
Art. 361 Codice di procedura penale (StPO) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | SR190006 | Ungetreue Geschäftsbesorgung etc. | Revision; Gesuch; Gesuchsteller; Revisionsgesuch; Verfahren; Revisionsgr; Verfahren; Staatsanwaltschaft; Kantons; Beweis; Gesuchstellers; Anzeige; Urteil; Revisionsverfahren; Sachen; Rechtlich; Falsch; Falsche; Verfahrens; Tatsachen; Gallen; Rechtsanwalt; Rechtliche; Beweismittel |
ZH | UH150162 | Entlassung aus der Sicherheitshaft | Beschwerde; Verfahren; Hauptverhandlung; Beschwerdegegner; Abgekürzte; Verfahren; Person; Abgekürzten; Gericht; Staatsanwalt; Staatsanwaltschaft; Beschuldigte; Recht; Verfahrens; Bundesgericht; Hinwil; Schweiz; Urteil; Sicherheit; Flucht; Sicherheitshaft; Bundesgerichts; Bezirksgericht; Beschwerdegegners; StPO; Verfügung; Sachverhalt; Recht; Beantragt |
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Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
145 II 259 (2C_524/2018) | Art. 48 VwVG; Art. 29 KG; kartellrechtliche Beschwerdelegitimation. Eröffnet die Wettbewerbskommission gegen mehrere an einer angeblich unzulässigen Wettbewerbsabrede beteiligte Unternehmungen eine Untersuchung und stimmt eines davon einer einvernehmlichen Regelung zu, so sind die anderen beteiligten Unternehmungen nicht legitimiert, die Verfügung anzufechten, mit der die einvernehmliche Regelung genehmigt wurde (E. 2). | Beschwer; Beschwerde; Regel; Regelung; Einvernehmliche; Beschwerdeführer; Beschwerdeführerin; Genehmigung; Sanktion; Genehmigungsverfügung; Verhalten; Verfahren; Urteil; Einvernehmlichen; Beschwerdegegnerin; Rechtlich; Unternehmen; Bundesverwaltungsgericht; Unzulässig; Sanktionsverfügung; Verhaltens; Recht; Legitimation; Sekretariat; Verfügung; Wettbewerbskommission; Focht; Fochten; Kartellrechtlich |
144 IV 121 | Art. 358 ff. und Art. 410 Abs. 1 lit. b StPO; abgekürztes Verfahren und Revisionsgrund einander widersprechender Strafentscheide. Die Revision eines im abgekürzten Verfahren gefällten Urteils ist bei unverträglichem Widerspruch zu einem späteren Strafentscheid im Sinne von Art. 410 Abs. 1 lit. b StPO nicht zulässig (E. 1.1-1.6). | Verfahren; Abgekürzte; Revision; Abgekürzten; Recht; Urteil; Procédure; Beschwerde; Revisionsgr; Verfahrens; Pénale; Schuldig; Anklageschrift; Person; Partei; Bundesgericht; Beschwerdeführer; Sachverhalt; Betrug; Prozessordnung; Verurteilt; Geldwäscherei; Revisionsgesuch; Beweismittel; Obergericht; Sachen; Parteien |
Anwendung im Bundesstrafgericht
BSG | Leitsatz | Schlagwörter |
SK.2016.28 | Qualifizierte Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz (Art. 19 Abs. 1 lit. b BetmG i.V.m. Art. 19 Abs. 2 lit. a BetmG). | Urteil; Schuldig; Verfahren; Beschuldigte; Heroin; Anklage; Gericht; Drogen; Recht; Schweiz; Bundesstrafgericht; Betäubungsmittel; Verfahrens; Anklageschrift; Bundesanwaltschaft; Recht; Beschuldigten; Bundesstrafgerichts; Freiheitsstrafe; Abgekürzte; Abgekürzten; Kosovo; Partei; Heroingemisch; Hauptverhandlung; Parteien; Betäubungsmittelgesetz |
SK.2015.51 | Gewerbsmässiger Diebstahl, Pornografie, Widerhandlung gegen das Waffengesetz | Schuldig; Beschuldigte; Anklage; Bundesanwaltschaft; Urteil; Hauptverhandlung; Verfahren; Bundesstrafgericht; Partei; Beschwerde; Parteien; Anklageschrift; Gericht; Privatklägerin; Urteilsvorschlag; Akten; Kammer; Verfahrens; Beschuldigten; Baden; Bezirksamtes; Mandat; Bezahlt; Verfahren; Vermögenswerten; Zustimmung; Bundesstrafgerichts |