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Obligationenrecht (OR)

Art. 361 OR vom 2023

Art. 361 Obligationenrecht (OR) drucken

Art. 361

1 Durch Abrede, Normalarbeitsvertrag oder Gesamtarbeitsvertrag darf von den folgenden Vorschriften weder zuungunsten des Arbeitgebers noch des Arbeitnehmers abgewichen werden:

Artikel 321c:
Absatz 1 (Überstunden­arbeit)
Artikel 323:
Absatz 4 (Vorschuss)
Artikel 323b:
Absatz 2 (Verrechnung mit Gegenforderungen)
Artikel 325:
Absatz 2 (Abtretung und Verpfändung von Lohnforde­run­gen)
Artikel 326:
Absatz 2 (Zuweisung von Arbeit)
Artikel 329d:
Absätze 2 und 3 (Ferienlohn)
Artikel 331:
Absätze 1 und 2 (Zuwendungen für die Personalfür­­sor­ge)
Artikel 331b:
(Abtretung und Verpfändung von Forderungen auf Vorsorgeleistungen)223
224
Artikel 334:
Absatz 3 (Kündigung beim langjährigen Arbeitsverhältnis)
Artikel 335:
(Kündigung des Arbeitsverhältnisses)
Artikel 335k:
(Sozialplan während eines Konkurs- oder eines Nachlassverfahrens)225
Artikel 336:
Absatz 1 (Missbräuchliche Kündigung)
Artikel 336a:
(Entschädigung bei missbräuchlicher Kündigung)
Artikel 336b:
(Geltendmachung der Entschädigung)
Artikel 336d:
(Kündigung zur Unzeit durch den Arbeitnehmer)
Artikel 337:
Absätze 1 und 2 (Fristlose Auflösung aus wichti­gen Gründen)
Artikel 337b:
Absatz 1 (Folgen bei gerechtfertigter Auflösung)
Artikel 337d:
(Folgen bei ungerechtfertigtem Nichtantritt oder Ver­las­sen der Arbeitsstelle)
Artikel 339:
Absatz 1 (Fälligkeit der Forderungen)
Artikel 339a:
(Rückgabepflichten)
Artikel 340b:
Absätze 1 und 2 (Folgen der Übertretung des Konkur­renz­ver­botes)
Artikel 342:
Absatz 2 (Zivilrechtliche Wirkungen des öffentlichen Rechts)
226
Artikel 346:
(Vorzeitige Auflösung des Lehrvertrages)
Artikel 349c:
Absatz 3 (Verhinderung an der Reisetätigkeit)
Artikel 350:
(Besondere Kündigung)
Artikel 350a:
Absatz 2 (Rückgabepflichten).227

2 Abreden sowie Bestimmungen von Normalarbeitsverträgen und Gesamtarbeitsverträgen, die von den vorstehend angeführten Vorschrif­ten zuungunsten des Arbeitgebers oder des Arbeitnehmers abweichen, sind nichtig.

223 Eingefügt durch Anhang Ziff. 2 des Freizügigkeitsgesetzes vom 17. Dez. 1993, in Kraft seit 1. Jan. 1995 (AS 1994 2386; BBl 1992 III 533).

224 Aufgehoben durch Anhang Ziff. 2 des Freizügigkeitsgesetzes vom 17. Dez. 1993, mit Wirkung seit 1. Jan. 1995 (AS 1994 2386; BBl 1992 III 533).

225 Eingefügt durch Anhang des BG vom 21. Juni 2013, in Kraft seit 1. Jan. 2014 (AS 2013 4111; BBl 2010 6455).

226 Aufgehoben durch Anhang Ziff. 5 des Gerichtsstandsgesetzes vom 24. März 2000, mit Wirkung seit 1. Jan. 2001 (AS 2000 2355; BBl 1999 III 2829).

227 Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 18. März 1988, in Kraft seit 1. Jan. 1989 (AS 1988 1472; BBl 1984 II 551).

B. Unabänder­lichkeit zuun­gunsten des Ar­beitnehmers

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 361 Obligationenrecht (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLA220006Arbeitsrechtliche ForderungArbeit; Ferien; Berufung; Higkeit; Klagte; Entscheid; Arbeitnehmer; Vorinstanz; Recht; Ferienbezug; Arbeitsunfähigkeit; Beklagten; Kündigung; Bezogen; Recht; Ferienanspruch; Klägers; Arbeitgeber; Gericht; Verfahren; Arbeitgeberin; Arbeitsverhältnis; Urteil; Arbeitsverhältnisses; Krankheit; Ferientage; Arbeitsgericht; Bestritten; Kompensation; Kündigungsfrist
ZHLA210014Arbeitsrechtliche ForderungKlagten; Beklagten; Recht; Arbeit; Recht; Vorinstanz; Berufung; Fristlos; Fristlose; Kündigung; Klägers; Zusatz; Entlassung; Rungen; Vertrag; Zusatzvereinbarung; Vertrags; Schen; Organ; General; Verhält; Tonaufnahme; Pflicht; Vorinstanzlich; Interesse; Vorinstanzliche; Präsident; Zusammenhang; Sidenten; Entscheid
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
144 III 235 (4A_7/2018)Art. 354 ZPO und Art. 341 Abs. 1 OR; Schiedsfähigkeit. Schiedsfähigkeit arbeitsrechtlicher Ansprüche (Bestätigung der Rechtsprechung; E. 2). Schieds; Partei; Recht; Schiedsgericht; Arbeitsrechtliche; Schiedsfähigkeit; Gericht; Schiedsgerichts; Streitigkeit; Streitigkeiten; Parteien; Schiedsgerichtsbarkeit; Schweiz; Ansprüche; Rechtsprechung; Zwingende; Bundesgericht; Zivilprozessordnung; Forderungen; Arbeitsrechtlicher; Beschwerde; Zuständigkeit; Schiedsvereinbarung; Arbeitsverhältnis; Schiedsverfahren; Anspruch; Hinweis; FRÖHLICH
137 V 96 (8C_603/2010)Art. 52 Abs. 1 AVIG; Umfang der Insolvenzentschädigung. Die Insolvenzentschädigung deckt weder Ansprüche infolge nicht bezogener Ferien, wenn die Arbeitnehmenden während der Dauer des Arbeitsverhältnisses keine Ferienlohnzuschläge erhalten haben, noch Entschädigungen für Überstunden, falls sich die Arbeitnehmenden vertraglich verpflichtet haben, geleistete Überstunden mit Freizeit zu kompensieren (E. 6). Arbeit; Insolvenzentschädigung; Überstunden; Arbeitsverhältnis; Ferien; Arbeitgeber; Beschwerde; Arbeitsverhältnisses; Arbeitnehmer; Freizeit; Geleistete; Monatslohn; Beschwerdeführer; Forderung; Anspruch; Person; Konkurs; Stunden; Kompensiert; Bezogen; Lohnforderung; Gedeckt; Ferienlohn; Auszahlung; Arbeitsvertrag; Geschuldet; Arbeitgebers; Bezogene; Entschädigung

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-2360/2020BundespersonalArbeit; Beschwerde; Kündigung; Beschwerdeführer; Vorinstanz; Arbeitsverhältnis; Frist; Urteil; Arbeitsunfähigkeit; Recht; Teilkündigung; Arbeitgeber; Teilweise; Verfügung; Sperrfrist; BVGer; Arbeitsplatzbezogen; Bundesverwaltung; Kündigungsschutz; Arbeitsverhältnisse; Krankheit; Arbeitsverhältnisses; Arbeitsplatzbezogene; Änderungs; Arbeitnehmer; Urteile; Arbeitsplatz; Beschwerdeführers; Arbeitsvertrag; Änderungskündigung
A-641/2019Auflösung des ArbeitsverhältnissesArbeit; Schwerde; Beschwerde; Beschwerdeführer; Kündigung; Vorinstanz; Urteil; Protokoll; Bundesverwaltung; Arbeitsverhältnis; Arbeitgeber; Gesundheitlich; Weiterbeschäftigung; Gesundheitliche; Recht; Bundesverwaltungsgericht; Fürsorge; Beschwerdeführers; Missbräuchlich; Fürsorgepflicht; BVGer; Zumutbar; Schonauflagen; Entschädigung; Gesundheitlichen; Person; Arbeitsversuch; Beweis; Verfügung

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Manfred Rehbinder, Wolfgang PortmannBasler Kommentar, Obliga- tionenrecht I2003
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