Art. 360 CPC dal 2021
Art. 360 Numero degli arbitri
1 Le parti possono liberamente stabilire il numero degli arbitri. In assenza di un accordo, il loro numero è tre.
2 Se le parti hanno stabilito un numero pari di arbitri, si presume che un’ulteriore persona debba essere designata come presidente.
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Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):
BGE | Regeste | Schlagwörter |
131 I 45 | Art. 36 lit. f KSG. Willkür als Nichtigkeitsgrund, weil der Schiedsspruch auf offensichtlich aktenwidrigen Feststellungen beruht (E. 3). | Beschwerde; Beweis; Schiedsgericht; Beweiswürdigung; Willkürlich; Beschwerdeführer; Feststellung; Willkürliche; Obergericht; Annahme; Aktenwidrig; Akten; Tatsächliche; Schiedsgerichts; Aktenwidrige; Rüge; Recht; Nichtigkeitsgr; Feststellungen; Nichtigkeitsbeschwerde; Willkür; Auslegung; Baurechts; Verletzung; Erwägung; Tatsache; Erwägungen; Baurechtsvertrag; Augenschein |
119 Ia 421 | Schiedsgerichtsbarkeit; Zulässigkeit der staatsrechtlichen Beschwerde; Letztinstanzlichkeit (Art. 4 BV, Art. 86 OG, Art. 179 Abs. 2 und 3 IPRG). Das IPRG untersagt dem kantonalen Recht nicht, einen Instanzenzug für Entscheide des staatlichen Richters über die Bestellung eines Schiedsgerichts gemäss Art. 179 Abs. 2 und 3 IPRG vorzusehen.
| Beschwerde; Entscheid; Schiedsgerichts; Recht; Verletzung; Nichtigkeitsklage; Schiedsgerichtsbarkeit; Rechtsmittel; Richter; Gerichtspräsident; Rüge; Beschwerdeführerin; Angefochten; Staatsrechtliche; Einzelschiedsrichter; Bundesgericht; Entscheide; Ablehnung; VISCHER; Kantonale; Gesuch; Entscheidung; Ordentlichen; Angefochtenen; Letztinstanzlich; Summarische; Urteil; LEUCH; Gerügt; Ablehnungsentscheid |