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Codice di procedura civile (CPC)

Art. 360 CPC dal 2021

Art. 360 Codice di procedura civile (CPC) drucken

Art. 360 Numero degli arbitri

1 Le parti possono liberamente stabilire il numero degli arbitri. In assenza di un accordo, il loro numero è tre.

2 Se le parti hanno stabilito un numero pari di arbitri, si presume che un’ulteriore persona debba essere designata come presidente.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 360 Codice di procedura civile (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BEZK 2009 24Art. 14 LPG Passivlegitimation bei Veräusserung PachtobjektPacht; Recht; Eigentümer; Urteil; Landwirtschaftliche; Erwerber; Nichtigkeitsklage; Gesetzes; Parteiwechsel; Pachtvertrag; Appellationshof; Erstreckung; Vorinstanz; Pachtobjekt; Nichtig; Verfahren; Miete; LEUCH/MARBACH/KELLERHALS/STERCHI; Grundsatz; Mietrecht; Instanz; Eigentümerwechsel; Rechte; Berücksichtigen; Stipuliert; Nichtigkeitskläger; Streit; Veräusserung; Heilung
BEZK 2008 427Klares Recht ist nicht verletzt, wenn trotz Unpfändbarkeit einer AHV-Rente die Ausgleichskasse angewiesen wird, die AHV-Rente direkt dem Unterhaltsberechtigten auszubezahlenRecht; Gesuch; Schuldneranweisung; Kommentar; SchKG; Nichtigkeitsklage; Kommentar; Entscheid; Gesuchsgegner; AHV-Rente; Frist; Urteils; Kanton; Leuch/Marbach/Kellerhals/Sterchi; Anweisung; Existenzminimum; Griffen; Ausgleichskasse; Rechtsmittel; Renten; Berner; Oberrichter; Gericht; Bern; Berechnung; Unpfändbarkeit; Angewiesen; Zivilgesetzbuch; übergeben; Schweizerischen

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPG180005Ernennung eines SchiedsrichtersGesuch; Gesuchsgegner; Gericht; Partei; Recht; Schiedsvereinbarung; Ernennung; Parteien; Schiedsgericht; Unterzeichnet; Gültig; Prüfung; Parteischiedsrichter; Rechtsanwalt; Verfahren; Verwaltungskommission; Gesuchsgegners; Entscheid; Schiedsrichter; Summarisch; Unterzeichnete; Schiedsgerichts; Gültige; Vereinbarung; Gericht; Ernennen; Summarische
ZHPG170002Ablehnung des Sekretariats des SchiedsgerichtsSchiedsgericht; Gesuch; Schiedsgerichts; Gesuchsgegner; Statuten; Partei; Recht; Schiedsrichter; Gesuchsgegners; Ablehnung; Schiedsgerichtswesen; Parteien; Verfahren; Verein; Verantwortliche; Gericht; Obergericht; Aufgabe; FINMA; Sekretär; Vorstand; Bundes; Aufgaben; Liste; Verantwortlichen; Unabhängigkeit; Entscheid
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
131 I 45Art. 36 lit. f KSG. Willkür als Nichtigkeitsgrund, weil der Schiedsspruch auf offensichtlich aktenwidrigen Feststellungen beruht (E. 3). Beschwerde; Beweis; Schiedsgericht; Beweiswürdigung; Willkürlich; Beschwerdeführer; Feststellung; Willkürliche; Obergericht; Annahme; Aktenwidrig; Akten; Tatsächliche; Schiedsgerichts; Aktenwidrige; Rüge; Recht; Nichtigkeitsgr; Feststellungen; Nichtigkeitsbeschwerde; Willkür; Auslegung; Baurechts; Verletzung; Erwägung; Tatsache; Erwägungen; Baurechtsvertrag; Augenschein
119 Ia 421Schiedsgerichtsbarkeit; Zulässigkeit der staatsrechtlichen Beschwerde; Letztinstanzlichkeit (Art. 4 BV, Art. 86 OG, Art. 179 Abs. 2 und 3 IPRG). Das IPRG untersagt dem kantonalen Recht nicht, einen Instanzenzug für Entscheide des staatlichen Richters über die Bestellung eines Schiedsgerichts gemäss Art. 179 Abs. 2 und 3 IPRG vorzusehen.
Beschwerde; Entscheid; Schiedsgerichts; Recht; Verletzung; Nichtigkeitsklage; Schiedsgerichtsbarkeit; Rechtsmittel; Richter; Gerichtspräsident; Rüge; Beschwerdeführerin; Angefochten; Staatsrechtliche; Einzelschiedsrichter; Bundesgericht; Entscheide; Ablehnung; VISCHER; Kantonale; Gesuch; Entscheidung; Ordentlichen; Angefochtenen; Letztinstanzlich; Summarische; Urteil; LEUCH; Gerügt; Ablehnungsentscheid
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