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Code civil suisse (CC)

Art. 36 CC de 2023

Art. 36 Code civil suisse (CC) drucken

Art. 36

1 La déclaration d’absence peut être requise un an au moins après le danger de mort ou cinq ans après les dernières nouvelles.

2 Le juge invite, par sommation dûment publiée, les personnes qui pourraient donner des nouvelles de l’absent à se faire connaître dans un délai déterminé.

3 Ce délai sera d’un an au moins à compter de la première somma­tion.

3. Requête devenue sans objet >
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 36 Code civil suisse (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGABV 2017/7Entscheid Art. 10 VV zum GIVU. Rückerstattung unrechtmässig bezogener Vorschüsse. Infolge Verschollenerklärung des getrennt lebenden Ehemannes der Rekurrentin per Januar 2008, fiel ab Februar 2008 der Anspruch auf Unterhaltsleistungen für die Kinder - und damit der Anspruch auf deren Bevorschussung - rückwirkend dahin. Aus diesem Grund wurde der Bezug von Alimentenbevorschussung ab diesem Zeitpunkt unrechtmässig, weshalb diese zurückzuerstatten ist. Dabei handelt es sich nicht um eine Wiederaufnahme des Verfahrens nach Art. 81 Abs. 1 VRP, sondern um eine Anpassung an einen nachträglich veränderten Sachverhalt (Erw. 3). Die Rückforderung verjährt gemäss Art. 67 Abs. 1 OR (ungerechtfertigte Bereicherung) ein Jahr nach Kenntnis und zehn Jahre nach Entstehung des Anspruchs (Erw. 4.2 f.) (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 27. Juni 2018, ABV 2017/7). Verfügung; Rekurrentin; Vorinstanz; Oktober; Rückforderung; Unterhalt; November; Sachverhalt; Leistung; Rekurs; Verjährung; Rechtliche; Gehör; Bevorschussung; Vorliegend; Entscheid; Revision; Alimente; Wiederaufnahme; Verjährungsfrist; Alimenten; Erfolgt; Dezember; Verfahrens; Kenntnis; Gehörs
GRZB-05-49-Wohnsitz; Beschwerde; Gericht; GestG; Unentgeltliche; Verschollene; Person; Vorinstanz; Kanton; Zuständigkeit; Kantons; Pflege; Bezirk; Klärung; Zirksgericht; Polen; Verfahren; Zivil; Aufenthalt; Bezirksgericht; Ausschuss; Gründung; Rechtspflege; Plessur; Schollenerklärung; Schweiz

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGABV 2017/7Entscheid Art. 10 VV zum GIVU. Rückerstattung unrechtmässig bezogener Vorschüsse. Infolge Verschollenerklärung des getrennt lebenden Ehemannes der Rekurrentin per Januar 2008, fiel ab Februar 2008 der Anspruch auf Unterhaltsleistungen für die Kinder - und damit der Anspruch auf deren Bevorschussung - rückwirkend dahin. Aus diesem Grund wurde der Bezug von Alimentenbevorschussung ab diesem Zeitpunkt unrechtmässig, weshalb diese zurückzuerstatten ist. Dabei handelt es sich nicht um eine Wiederaufnahme des Verfahrens nach Art. 81 Abs. 1 VRP, sondern um eine Anpassung an einen nachträglich veränderten Sachverhalt (Erw. 3). Die Rückforderung verjährt gemäss Art. 67 Abs. 1 OR (ungerechtfertigte Bereicherung) ein Jahr nach Kenntnis und zehn Jahre nach Entstehung des Anspruchs (Erw. 4.2 f.) (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 27. Juni 2018, ABV 2017/7). Verfügung; Rekurrentin; Vorinstanz; Rückforderung; Unterhalt; Leistung; Sachverhalt; Rekurs; Gehör; Verjährung; Bevorschussung; Entscheid; Recht; Wiederaufnahme; Alimente; Verjährungsfrist; Revision; Gehörs; Alimenten; Gelte; Verfahrens; Erlassenen; Person; Verschollenerklärung; Frist; Gallen; Gehörsgewährung; Vorschüsse
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
141 III 328Art. 8 EMRK; Art. 2, 3 und 7 KRK; Art. 119 Abs. 2 lit. d BV; Art. 4 FMedG; Art. 27 Abs. 1, Art. 32 und 70 IPRG; Art. 45 Abs. 2 Ziff. 4 und Art. 252 Abs. 1 ZGB; Art. 7 und 8 ZStV; Anerkennung und Eintragung ausländischer Geburtsurkunden ins Personenstandsregister bei Leihmutterschaft; Ordre public. Eine kalifornische Geburtsurkunde kann nicht anerkannt werden, wenn die verurkundeten Kindesverhältnisse zu genetisch nicht verwandten Eltern in Umgehung des schweizerischen Leihmutterschaftsverbotes entstanden sind (E. 2-8). Kindes; Recht; Recht; Beschwerde; Leihmutter; Geburt; Kindesverhältnis; Beschwerdeführer; Kinder; Anerkennung; Leihmutterschaft; Eltern; Schweiz; Public; Person; Ordre; Urteil; Kindesverhältnisse; Genetisch; Personen; Adoption; Rechtlich; Genetische; Personenstand; Geburtsurkunde; Mutter; Schweizerischen; Kalifornische; Personenstandsregister
138 III 593 (5A_607/2012)Fürsorgerische Freiheitsentziehung im Anschluss an Massnahmen des Jugendstrafrechts. Anordnung der fürsorgerischen Freiheitsentziehung (Art. 397a Abs. 1 ZGB) zur Behandlung der Geisteskrankheit mit Blick auf den Wegfall einer entsprechenden Massnahme des Jugendstrafrechts (Art. 10 Abs. 1 und Art. 14 Abs. 1 JStG i.V.m. Art. 19 Abs. 2 und 3 JStG). Überprüfung der Rechts- und Verhältnismässigkeit der fürsorgerischen Freiheitsentziehung bei sexuellem Sadismus und einer Persönlichkeitsstörung vom antisozialen Typus (E. 2-9). Beschwerde; Beschwerdeführer; Behandlung; Anstalt; Freiheitsentziehung; Fürsorgerische; Beschwerdeführers; Geeignete; Massnahme; Verwaltungsgericht; Fürsorge; Person; Urteil; Massnahmen; Handeln; Bezirksamt; Fürsorgerischen; Geeigneten; Geisteskrankheit; Rückfallrisiko; Erwachsene; Therapie; Feststellung; Erwähnt; Unterbringung; Massnahmenzentrum; Schutz; Betreuung

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
C-7043/2013RenteAusbildung; Beschwerde; Beschwerdeführer; Waise; Arbeit; SAK-act; Beruf; Waisen; Waisenrente; Urteil; Recht; Vater; Berufs; Vorinstanz; Vaters; Anspruch; Verfahren; Beschwerdeführers; Erwerb; Volljährig; Rente; Vaterschaft; Volljährigen; Renten; Berufliche; Mutter
D-5432/2012Vollzug der WegweisungBeschwerde; Beschwerdeführerin; Beschwerdeführerinnen; Wegweisung; Recht; Verfügung; Vollzug; Heimat; Mongolei; Bundesverwaltungsgericht; Schweiz; Verfahren; Ausländer; Herkunft; Person; Zumutbar; Wiesen; Ulaanbaatar; Verfahrens; Wegweisungsvollzug; Akten; Behandlung; Zuweisen; Rückkehr; Tochter; Angefochtene; Henden; Psychischen; Vorinstanz; Rechtsvertreterin

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
RR.2013.246Entraide judiciaire internationale en matière pénale à Taïwan. Saisie conservatoire (art. 33a OEIMP)
Schuldig; Beschuldigte; Bundes; Beschuldigten; Anklage; Organ; Organisation; Recht; Recht; Qaïda; Al-Qaïda; Kriminell; Kriminelle; Einvernahme; Bundesanwalt; Verfahren; Bundesanwaltschaft; Punkt; Schweiz; Person; Kriminellen; Unterstützung; Über; Verfahren; Handlung; Internet
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