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Code pénal suisse (CPS)

Art. 36 CPS de 2021

Art. 36 Code pénal suisse (CPS) drucken

Art. 36

1 Das Gericht schiebt den Vollzug einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von höchstens zwei Jahren in der Regel auf, wenn eine unbedingte Strafe nicht notwendig erscheint, um den Täter von der Begehung weiterer Verbrechen oder Vergehen abzuhalten.42

2 Wurde der Täter innerhalb der letzten fünf Jahre vor der Tat zu einer bedingten oder unbedingten Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt, so ist der Aufschub nur zulässig, wenn besonders günstige Umstände vorliegen.43

3 Die Gewährung des bedingten Strafvollzuges kann auch verweigert werden, wenn der Täter eine zumutbare Schadenbehebung unterlassen hat.

4 Eine bedingte Strafe kann mit einer Busse nach Artikel 60c verbunden werden.44

42 Fassung gemäss Ziff. I 2 des BG vom 19. Juni 2015 (Änderungen des Sanktionenrechts), in Kraft seit 1. Jan. 2018 (AS 2016 1249; BBl 2012 4721).

43 Fassung gemäss Ziff. I 2 des BG vom 19. Juni 2015 (Änderungen des Sanktionenrechts), in Kraft seit 1. Jan. 2018 (AS 2016 1249; BBl 2012 4721).

44 Fassung gemäss Ziff. I 2 des BG vom 19. Juni 2015 (Änderungen des Sanktionenrechts), in Kraft seit 1. Jan. 2018 (AS 2016 1249; BBl 2012 4721).


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 36 Code pénal suisse (StGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB220272Rechtswidriger AufenthaltSchuldig; Beschuldigte; Gericht; Geldstrafe; Urteil; Lichen; Beschuldigten; Berufung; Recht; Verteidigung; Vorinstanz; Amtlich; Gericht; Amtliche; Rückführung; Umwandlung; Bundesgericht; Sinne; Verfahren; Entscheid; Tagessätzen; Aufenthalt; Werden; Staatsanwalt; Amtlichen; EU-Rückführungsrichtlinie; Tagessatz; Berufungsverfahren; Gerichtskasse; Beschwerde
ZHSB180205Widerhandlung gegen das AusländergesetzSchuldig; Beschuldigte; Beschuldigten; Geldstrafe; Freiheit; Staat; Freiheitsstrafe; Urteil; Staatsanwalt; Recht; Staatsanwaltschaft; Schweiz; Berufung; Amtlich; Amtliche; Verteidigung; Sanktion; Tagessätze; Probezeit; Gericht; Tagessätzen; Erhalte; Verlassen; Amtlichen; Bezirk; Bedingte; Rechtswidrige; Verfahrens; Bundesgericht
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVW190009KostenerlassGesuch; Gesuchsteller; Obergericht; Erlass; Kostenerlass; Obergerichts; Inkasso; Kanton; Zentrale; Mittellosigkeit; Forderung; Rekurs; Inkassostelle; Schuld; Entscheid; Verfahren; Kantons; Finanziell; Zeitpunkt; Verwaltungskommission; Schulden; Verhältnisse; Dauernde; Finanzielle; Interesse; Betreibbar; Geldstrafe; Gesuchstellers
ZHVW180007KostenerlassGesuch; Gesuchsteller; Unentgeltliche; Inkasso; Kostenerlass; Verfahren; Inkassos; Inkassostelle; Erlass; Zentrale; Entscheid; Unentgeltlichen; Gesuchstellers; Rekurs; Busse; Verfahrens; Rechtspflege; Geldstrafe; Obergericht; Forderung; Kanton; Erlassgesuch; Rechtsvertreter; Betreibbar; Entscheide; Obergerichts; Bestellung; Rekurskommission
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
146 IV 145 (1B_103/2019) Art. 352 StPO , Art. 42 Abs. 4 StGB ; Strafbefehlskompetenz der Staatsanwaltschaft. Die Staatsanwaltschaft darf mit Strafbefehl zusätzlich zu einer bedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen eine Verbindungsbusse aussprechen (E. 2). Verbindung; Verbindungs; Verbindungsbusse; Busse; Befehl; Bedingte; Geldstrafe; Staatsanwaltschaft; Freiheitsstrafe; Bedingten; Tagessätzen; Prozessordnung; Vorinstanz; Übertretung; Befehls; Vergehen; Beschwerde; Wortlaut; Prozessordnung; Gesetzbuch; Absatz; Nationalrat; Schwyz; Ersatzfreiheitsstrafe; Bundesrat
144 IV 217Art. 49 Abs. 1 StGB; Konkurrenzen (Gesamtstrafenbildung). Die Bildung einer Gesamtstrafe in Anwendung des Asperationsprinzips nach Art. 49 Abs. 1 StGB ist nur möglich, wenn das Gericht im konkreten Fall für jeden einzelnen Normverstoss gleichartige Strafen ausfällt. Dass die anzuwendenden Strafbestimmungen (teilweise) abstrakt gleichartige Strafen androhen, genügt nicht. Geld- und Freiheitsstrafe sind keine gleichartigen Strafen im Sinne von Art. 49 Abs. 1 StGB (sog. "konkrete Methode"; Bestätigung der Rechtsprechung; E. 2.2, 3.3 und 3.4). Eine Gesamtstrafe in Anwendung des Asperationsprinzips setzt in Abgrenzung zum Absorptions- und Kumulationsprinzip voraus, dass das Gericht die (hypothetischen) Einzelstrafen sämtlicher Delikte (zumindest gedanklich) gebildet hat. Die Ausfällung einer Einheitsstrafe im Sinne einer Gesamtbetrachtung aller zu beurteilenden Delikte ist nicht möglich (Präzisierung der Rechtsprechung; E. 3.5). Der Gesetzgeber hat die Konkurrenzen in Art. 49 StGB abschliessend geregelt. De lege lata ist es weder möglich, eine Gesamtfreiheitsstrafe aus Geld- und Freiheitsstrafen noch aus mehreren Geldstrafen zu bilden (Präzisierung der Rechtsprechung; E. 3.6). Gesamtstrafe; Freiheit; Freiheits; Freiheitsstrafe; Geldstrafe; Delikt; Gesamtstrafen; Gesamtstrafenbildung; Recht; Ratio; Gleichartig; Sanktion; Delikte; Methode; Asperation; Gesetzgeber; Rahmen; Asperationsprinzip; Abstrakt; Urteil; Konkurrenz; SCHWARZENEGGER; Abstrakte; Gleichartige; Zumessung; Gesetzlich; Einzelstrafe; Mehrfache

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
F-1066/2019Erleichterte EinbürgerungBeschwerde; Beschwerdeführer; SEM-act; Verfahren; Einbürgerung; Vorinstanz; BVGer; Verfahren; BVGer-act; Gericht; Einbürgerungs; Bundesverwaltungsgericht; Kanton; Urteil; Urteil; Verfügung; Verfahrens; Verletzung; Gesuch; Register; Grober; Tessin; Untersuchung; Schweiz; Zeitpunkt; Entscheid; Hängige; Bürger; Vergehen; Verkehrsregeln
F-6284/2017EinreiseverbotBeschwerde; Beschwerdeführer; Einreise; Einreiseverbot; Recht; Urteil; Recht; Urteil; Schweiz; Bundesverwaltungsgericht; Beschwerdeführers; Verfahren; Sicherheit; Interesse; Entscheid; Vorinstanz; Verfügung; Aufenthalt; Rechtlich; Gefährdung; Einreiseverbots; Schwerwiegende; Behörde; Akten; Verhalten; Register; BVGer; Bundesgericht; Aufenthalts

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
SK.2022.53Schuldig; Beschuldigte; Beschuldigten; Berufung; Recht; Staat; Verfahren; Verfahren; Schweiz; Urteil; Handlung; Busse; Recht; Verhandlung; Bundes; Verfahrens; Kammer; Berufungsverhandlung; Italienische; Inkasso; Beweis; Handlungen; Ziffer; Entschädigung; Mahnung; Täter; Zahlung; Italienischen
SK.2021.34Recht; Bundes; Schuldig; Schweiz; Staat; Beschuldigte; Beschuldigten; Handlung; Handlungen; Busse; Verfahren; Inkasso; Bundesanwaltschaft; Ersatz; Bussen; Behörde; Person; Verfahrens; Zahlung; Urteil; Fremden; Bundesstrafgericht; Verfahren; Italienische; Ersatzforderung; Gericht; Verboten; Diesbezüglich; Bundesstrafgerichts

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Trechsel, KellerPraxiskommentar, 2. Aufl., Zürich2013
Trechsel, KellerPraxiskommentar, 2. Aufl., Zürich2013
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