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Legge sull’IVA (LIVA)

Art. 36 LIVA dal 2020

Art. 36 Legge sull’IVA (LIVA) drucken

Art. 36 Metodo di rendiconto effettivo

1 Di norma il rendiconto è allestito secondo il metodo effettivo.

2 In caso di applicazione del metodo di rendiconto effettivo, il credito fiscale del corrispondente periodo di rendiconto si calcola deducendo l’imposta precedente dalla somma dell’imposta dovuta sulle prestazioni eseguite sul territorio svizzero, dell’imposta sull’acquisto (art. 45) e dell’imposta sull’importazione dichiarata secondo la procedura di riporto del pagamento (art. 63).


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2020 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
144 I 340 (2C_287/2018)Art. 56 VwVG; Art. 98 BGG; Art. 86 Abs. 2-5 MWSTG; Art. 6 Ziff. 1, 8 Ziff. 1, 13 und 14 EMRK. Es ist mit der EMRK vereinbar, dass über den einspracheweise festgesetzten provisorisch geschuldeten Mehrwertsteuerbetrag keine verwaltungsunabhängige Instanz entscheiden kann. Unterscheidung zwischen definitiver Steuerforderung und bloss provisorisch geschuldetem Steuerbetrag. Dieser wird gemäss Art. 86 Abs. 2 MWSTG in einem präliminaren Verfahren sui generis erhoben und stellt eine vorsorgliche Massnahme dar. Der Einspracheentscheid der ESTV hierüber unterliegt grundsätzlich keinem Rechtsmittel (E. 2.2). Abgaberechtliche Verpflichtungen sind, vorbehältlich des Steuerstrafrechts, von Art. 6 EMRK ausgenommen. Folglich gilt auch deren Vollstreckung nicht als zivilrechtlicher Anspruch im Sinne von Art. 6 Ziff. 1 EMRK, sodass kein konventionsrechtliches Recht auf Zugang zu einem Gericht besteht. Dies trifft auch auf Art. 86 Abs. 2 MWSTG zu, zumal es sich dabei um eine (die Hauptsache nicht präjudizierende) vorsorgliche Massnahme handelt (E. 3.3). Akzessorische Natur des Anspruchs auf wirksame Beschwerde (Art. 13 EMRK; E. 3.4) und des Diskriminierungsverbots (Art. 14 i.V.m. Art. 8 Ziff. 1 EMRK). Mangels hinreichender Rügen keine Prüfung von Art. 86 MWSTG unter diesen Gesichtspunkten (E. 3.5). Recht; MWSTG; Steuer; Recht; Zivil; Zivilrechtlich; Steuerbetrag; Provisorisch; Beschwerde; Geschuldet; Urteil; Geschuldete; Zivilrechtliche; Steuerforderung; Abrechnung; Einsprache; Person; Geschuldeten; Verfahren; Verpflichtungen; Betreibung; Rechts; Gericht; Anspruch; Rüge; Verfahren; Zahlung; Mehrwertsteuer; Konvention; Einspracheentscheid

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-2740/2018MehrwertsteuerBeschwerde; Beschwerdeführer; Beschwerdeführerin; Steuerabzug; Vorsteuerabzug; Vorinstanz; Steuer; Umsätze; MWSTG; Vorsteuerabzugs; Vorsteuerabzugskorrektur; Umsatz; Bundesverwaltungsgericht; Leistung; Forderung; Urteil; Factor; Berechnung; Factoring; Vorgenommen; Verfahren; Mehrwertsteuer; Einsprache; Recht; Leistungen; Verbucht; Leistungen; Eingabe; Steuerbar; Akten
A-2106/2017MehrwertsteuerBeschwerde; MWSTG; Mehrwertsteuer; Beschwerdeführer; Beschwerdeführerin; Steuer; Recht; Urteil; Beweis; Unterstellung; Verfahren; Einfuhr; Rechnung; Unterstellungserklärung; Quartal; Sachverhalt; Vermutung; AMWSTG; Lieferung; Inland; Leistung; Hinweis; BVGer; Geltende; Regel; Fassung; Bundesverwaltungsgericht; Kunde; Forderung
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