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Codice di procedura civile (CPC)

Art. 359 CPC dal 2023

Art. 359 Codice di procedura civile (CPC) drucken

Art. 359

Contestata competenza del tribunale arbitrale

1 Se la validità, il contenuto o la portata del patto d’arbitrato oppure la corretta costituzione del tribunale arbitrale sono contestati davanti allo stesso, il tribunale arbitrale pronuncia in merito con una decisione incidentale o nella decisione finale.

2 L’eccezione d’incompetenza del tribunale arbitrale deve essere proposta prima di entrare nel merito della causa.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 359 Codice di procedura civile (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
GRERZ-11-18Konstituierung SchiedsgerichtGesuch; Richter; Schiedsrichter; Gericht; Gegnerin; Recht; Stellerinnen; Suchstellerinnen; Gesuchsteller; Gesuchsgegnerin; Partei; Gesuchstellerinnen; Lehnung; Partei; Schiedsgericht; Trete; Ablehnung; Hängigkeit; Parteien; Unabhängig; Vertrag; Schiedsgerichts; Unabhängigkeit; Vertrete; Gericht; Rische; Mitglied
GRERZ-11-19Ernennung eines SchiedsrichtersGericht; Gesuch; Richter; Schiedsgericht; Schiedsrichter; Stellerinnen; Rische; Schweiz; Gesuchstellerinnen; Partei; Nennung; Schiedsgerichts; Schweizer; Ernennung; Zusammenarbeit; Vorliege; Gericht; Kantons; Menarbeitsvertrag; Graubünden; Zelrichter; Tonsgericht; Kommentar; Zusammenarbeitsvertrag; Genden
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
118 Ia 110Art. 86 Abs. 2 und 87 OG. Staatsrechtliche Beschwerde wegen Verweigerung des rechtlichen Gehörs; Erschöpfung des kantonalen Instanzenzuges nach der bernischen Zivilprozessordnung (E. 3). Beschwerde; Appellationshof; Nichtigkeitsklage; Appellationshofs; Gehör; Plenum; Gehörs; Urteil; Beschwerdeführer; Entscheid; Kantonale; Beweise; Beschwerdegegner; Verletzung; Rüge; Nichtabnahme; Entscheide; Instanz; Bundesgericht; Recht; Eingabe; Beantragte; Staatsrechtliche; Kantonaler; Antrag; Partei; Worden; Mitbeteiligte; Kantons; Unterliegen
109 Ia 88Art. 86 Abs. 2 und 87 OG. Staatsrechtliche Beschwerde wegen Verweigerung des rechtlichen Gehörs; Erschöpfung des kantonalen Instanzenzuges nach der bernischen Zivilprozessordnung.
Beschwerde; Urteil; Gehörs; Handelsgericht; Beweise; Beschwerdeführer; Verweigerung; LEUCH; Urteile; Nichtigkeitsklage; Beantragte; Erwägungen; Beweiswürdigung; Bernischen; Instanzenzuges; Erschöpfung; Willkürlich; Staatsrechtliche; Rüge; Gehörsverweigerung; Zivilabteilung; Rechtsmittel; Wenger; Wirft; Abgenommen;Seeblick; Wiederholt; Gehörs; Versucht

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Markus Müller-Chen, Rahel Egger Kommentar zur Schwei- zerischen Zivilprozessordnung ZPO, Zürich2010
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