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Civil Procedure Code (CPC)

Art. 359CPC from 2021

Art. 359 Civil Procedure Code (CPC) drucken

Art. 359 Challenging the arbitral tribunal's jurisdiction

1 If the validity of the arbitration agreement, its content, its scope or the proper constitution of the arbitral tribunal is challenged before the arbitral tribunal, the tribunal shall decide on its own jurisdiction by way of an interim decision or in the final award on the merits.

2 An objection to the arbitral tribunal on the grounds of lack of jurisdiction must be raised prior to any defence on the merits.



Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 359 Civil Procedure Code (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
GRERZ-11-18Konstituierung SchiedsgerichtGesuch; Richter; Schiedsrichter; Gericht; Gegnerin; Recht; Stellerinnen; Suchstellerinnen; Gesuchsteller; Gesuchsgegnerin; Partei; Gesuchstellerinnen; Lehnung; Partei; Schiedsgericht; Trete; Ablehnung; Hängigkeit; Parteien; Unabhängig; Vertrag; Schiedsgerichts; Unabhängigkeit; Vertrete; Gericht; Rische; Mitglied
GRERZ-11-19Ernennung eines SchiedsrichtersGericht; Gesuch; Richter; Schiedsgericht; Schiedsrichter; Stellerinnen; Rische; Schweiz; Gesuchstellerinnen; Partei; Nennung; Schiedsgerichts; Schweizer; Ernennung; Zusammenarbeit; Vorliege; Gericht; Kantons; Menarbeitsvertrag; Graubünden; Zelrichter; Tonsgericht; Kommentar; Zusammenarbeitsvertrag; Genden
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
118 Ia 110Art. 86 Abs. 2 und 87 OG. Staatsrechtliche Beschwerde wegen Verweigerung des rechtlichen Gehörs; Erschöpfung des kantonalen Instanzenzuges nach der bernischen Zivilprozessordnung (E. 3). Beschwerde; Appellationshof; Nichtigkeitsklage; Appellationshofs; Gehör; Plenum; Gehörs; Urteil; Beschwerdeführer; Entscheid; Kantonale; Beweise; Beschwerdegegner; Verletzung; Rüge; Nichtabnahme; Entscheide; Instanz; Bundesgericht; Recht; Eingabe; Beantragte; Staatsrechtliche; Kantonaler; Antrag; Partei; Worden; Mitbeteiligte; Kantons; Unterliegen
109 Ia 88Art. 86 Abs. 2 und 87 OG. Staatsrechtliche Beschwerde wegen Verweigerung des rechtlichen Gehörs; Erschöpfung des kantonalen Instanzenzuges nach der bernischen Zivilprozessordnung.
Beschwerde; Urteil; Gehörs; Handelsgericht; Beweise; Beschwerdeführer; Verweigerung; LEUCH; Urteile; Nichtigkeitsklage; Beantragte; Erwägungen; Beweiswürdigung; Bernischen; Instanzenzuges; Erschöpfung; Willkürlich; Staatsrechtliche; Rüge; Gehörsverweigerung; Zivilabteilung; Rechtsmittel; Wenger; Wirft; Abgenommen;Seeblick; Wiederholt; Gehörs; Versucht

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Markus Müller-Chen, Rahel Egger Kommentar zur Schwei- zerischen Zivilprozessordnung ZPO, Zürich2010
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