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Schweizerische Strafprozessordnung (StPO)

Art. 359 StPO vom 2020

Art. 359 Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) drucken

Art. 359 Einleitung

1 Die Staatsanwaltschaft entscheidet über die Durchführung des abgekürzten Verfahrens endgültig. Die Verfügung muss nicht begründet werden.

2 Die Staatsanwaltschaft teilt den Parteien die Durchführung des abgekürzten Verfahrens mit und setzt der Privatklägerschaft eine Frist von 10 Tagen, um Zivilansprüche und die Forderung auf Entschädigung für notwendige Aufwendungen im Verfahren anzumelden.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2020 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 359 Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHUV120008RechtsverzögerungStaatsanwalt; Verfahren; Staatsanwalts; Abgekürzte; Staatsanwaltschaft; Verfahrens; Beschwerde; Abgekürzten; Verteidigung; Beschwerdeführer; Anklage; Verteidiger; Beschleunigung; Entscheid; Verfahren; Beschleunigungsgebot; Verzögerung; Vereinbart; Schlusseinvernahme; Kommentar; E-Mail; Behörde; Kommentar; Vorgesetzten; Einleitung; Erheben; Akten; Zustimmung
SHNr. 50/2000/10 Art. 362 Abs. 1 und Art. 363 Abs. 2 StPO. Prozessentschädigung im Privatstrafklageverfahren Verfahren; Entschädigung; Anwalt; Berufung; Anwalts; Angeklagte; Anwaltskosten; Berufungsverfahren; Privatstrafklageverfahren; Vollen; Umständen; Zuzusprechen; Prozessentschädigung; Angeklagten; Höhe; Privatstrafkläger; Rechtfertigt; Zuzusprechen; Anwaltlich; Verfahren; Entschädigungsanspruch; Gerechtfertigten; Unbillig; Obsiegende; Berechtigten; Gezogen; Amtsbericht; Hinweis; Obergericht
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Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BB.2021.179Beschwerde; Verfahren; Urteil; öffnen; Hinzufügen; Filter; Verfahrens; Schuldig; Urteile; Beschwerdeführer; Recht; Verfahren; Bundesgericht; Bundesgerichts; Beschuldigte; Beschwerdegegner; Rechtsanwalt; Urkunden; Beschuldigten; Mittäter; Partei; Urkundenfälschung; Rechnung; Beschuldigten; Rechtlich; Gehör; Anspruch; Teilnahme; Verfahrenstrennung; Akten
RP.2018.14Internationale Rechtshilfe in Strafsachen an Deutschland. Herausgabe von Beweismitteln (Art. 74 IRSG). Amtlicher Beistand (Art. 21 Abs. 1 IRSG). Unentgeltliche Rechtspflege (Art. 65 VwVG).Beschwerde; Verfahren; Recht; Abgekürzte; Einvernahme; Beschwerdeführer; Verfahrens; Abgekürzten; Rechtshilfe;Verfahren; Erklärungen; Staats; Kantons; Protokoll; Kantonspolizei; Staatsanwalts; Beschuldigte; Hinblick; Staatsanwaltschaft; Bundesstrafgericht; Entscheid; Abgegeben; Vorliegen; Bundesstrafgerichts; Konfrontationseinvernahme; Person; Verwertbar; Delegierten
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