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Cudesch da procedura civila svizzer (CPC)

Art. 358 Cudesch da procedura civila svizzer (CPC) drucken

Art. 358 Furma

La cunvegna da cumpromiss sto vegnir fatga en scrit u en in’autra furma che permetta da la cumprovar a maun d’in text.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 358 Cudesch da procedura civila svizzer (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLA210036Arbeitsrechtliche ForderungArbeit; Beweis; Berufung; Aktien; Partei; Klagte; Recht; Arbeitsvertrag; Arbeitsgericht; Reglement; Mitarbeiter; Bonus; Klagten; Holding; Gericht; Klage; Arbeitsverhältnis; Urteil; Anspruch; Beklagten; Mitarbeiterbeteiligung; Vertrag; Urkunden; Parteien; Lichkeit; Edition; Digkeit; Vertrags; Fungskläger; Gratifikation
ZHLA160017Arbeitsrechtliche ForderungArbeit; Vertrag; Beklagten; Partei; Parteien; Kunden; Arbeitsvertrag; Berufung; Recht; Vorinstanz; Verfahren; Klage; Behauptung; Vertrages; Zuständigkeit; Auftrag; Beweis; Arbeitnehmer; Schiedsvereinbarung; Gericht; Arbeitsgericht; Tatsachen; Vorinstanzliche; Entscheid; Arbeitsleistung; Lohnausweis
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