Das zwingende Recht des Bundes und der Kantone geht den Bestimmungen des Gesamtarbeitsvertrages vor, jedoch können zugunsten der Arbeitnehmer abweichende Bestimmungen aufgestellt werden, wenn sich aus dem zwingenden Recht nichts anderes ergibt.
I. Begriff und InhaltKanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | FV140171 | Gesamtarbeitsvertrag für den Personalverleih (GAVP). Richterliche Überprüfung der Allgemeinverbindlicherklärung. | Verbindliche; Cherklärung; Allgemeinverbindlicherklärung; Bundes; Recht; Einsatzbetrieb; Bundesrat; Person; Recht; Allgemeinverbindlich; Personal; Personalverleih; Einsatzbetriebe; Erklärte; Arbeitnehmer; Branche; Gesamtarbeitsvertrag; Beruf; Vertrag; Wirtschaft; Erklärten; Arbeitgeber; Parteien; Beklagten; Gesamtarbeitsvertrages; Regelung; Gericht; Rechtlich |
ZH | LA140025 | Arbeitsrechtliche Forderung | Arbeit; Klagten; Beklagten; Vorinstanz; Berufung; Beweis; Recht; Arbeitsleistung; Anspruch; Behauptung; Partei; Behauptet; Ziffer; Schwangerschaft; Entscheid; L-GAV; Angefochten; Ferien; Lohnfortzahlung; Beweismittel; Urteil; Dispositiv-Ziffer; Parteien; Service; Angefochtene |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
101 Ia 456 | Art. 4 BV; Gesamtarbeitsvertrag, Berechnung der Lohnausfallentschädigung wegen Militärdienstes. 1. Aus Art. 362 OR lässt sich schliessen, dass die vertraglichen Bestimmungen, welche zugunsten des Arbeitnehmers von den gesetzlichen Bestimmungen abweichen, gültig sind (E. 2b). 2. Bei der Auslegung der gesamtarbeitsvertraglichen Bestimmungen kann der Richter Vorschriften des öffentlichen Rechts des Bundes hilfsweise beiziehen, darf aber nicht annehmen, der Gesamtarbeitsvertrag müsse notwendigerweise die sich aus dem öffentlichen Recht des Bundes ergebenden Lösungen übernehmen (E. 3, 4). | Arbeitnehmer; Lohnausfall; Vertraglich; Bestimmungen; Gesamtarbeitsvertrag; Vertragliche; Berechnung; Auslegung; Appellationshof; Bundes; Recht; Richter; Militärdienst; Entschädigung; Monatslohn; Ferien; Gesamtarbeitsvertraglich; Vertraglichen; Urteil; Arbeitnehmers; Gerichtspräsident; Vorschrift; Gesamtarbeitsvertragliche; Lohnausfallentschädigung; Militärdienstes; Vorschriften; Firma; |
Autor | Kommentar | Jahr |
BIGLER | Kommentar zum Gesamtarbeitsvertrag | 1985 |