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Loi fédérale complétant le Code civil suisse (OR)

Art. 357 OR de 2022

Art. 357 Loi fédérale complétant le Code civil suisse (OR) drucken

Art. 357

1 Sauf disposition contraire de la convention, les clauses relatives à la conclusion, au contenu et à l’extinction des contrats individuels de tra­vail ont, pour la durée de la convention, un effet direct et impératif envers les employeurs et travailleurs qu’elles lient.

2 En tant qu’ils dérogent à des clauses impératives, les accords entre employeurs et travailleurs liés par la convention sont nuls et remplacés par ces clauses; toute­fois, les dérogations stipulées en faveur des tra­vailleurs sont valables.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 357 Loi fédérale complétant le Code civil suisse (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLA210018Arbeitsrechtliche ForderungArbeit; Berufung; Vorinstanz; Arbeitszeit; Beklagten; Recht; Beweis; Überstunden; Gericht; Urteil; Arbeitszeiten; Partei; Gerin; Verzug; Bestritt; Geleistet; Bezahlen; Vorinstanzlich; Substantiiert; Hauptklage; Parteien; Tatsachen; Bestritten; Mittage; Verfahren; Entscheid; Vorinstanzliche; Berufungsverfahren; Mitarbeiter; Klage
ZHFV140171Gesamtarbeitsvertrag für den Personalverleih (GAVP). Richterliche Überprüfung der Allgemeinverbindlicherklärung.Verbindliche; Cherklärung; Allgemeinverbindlicherklärung; Bundes; Recht; Einsatzbetrieb; Bundesrat; Person; Recht; Allgemeinverbindlich; Personal; Personalverleih; Einsatzbetriebe; Erklärte; Arbeitnehmer; Branche; Gesamtarbeitsvertrag; Beruf; Vertrag; Wirtschaft; Erklärten; Arbeitgeber; Parteien; Beklagten; Gesamtarbeitsvertrages; Regelung; Gericht; Rechtlich
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGAVI 2008/57Entscheid Art. 52 Abs. 1 AVIG; Art. 75a AVIV: Gemäss Art. 52 Abs. 1 AVIG deckt die Insolvenzentschädigung auch "allfällige Lohnforderungen für Arbeitsleistungen nach der Konkurseröffnung". Eine Auslegung von Art. 52 Abs. 1 AVIG nach den anerkannten Auslegungsmethoden ergibt, dass dieser Wortlaut zu weit gefasst ist. Die Deckung der Insolvenzentschädigung ist auf Lohnforderungen für Arbeitsleistungen nach der Konkurseröffnung zu beschränken, die in Unkenntnis der Konkurseröffnung erbracht wurden (teleologische Reduktion). Insofern erweist sich Art. 75a AVIV als gesetzeskonform. Als nicht gesetzeskonform zu qualifizieren ist jedoch, dass Art. 75a AVIV den Anspruch auf Insolvenzentschädigung bereits bei fahrlässiger Unkenntnis bzw. bei Kennen müssen der Konkurseröffnung ausschliesst (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 15. Oktober 2009, AVI 2008/57). Arbeit; Konkurs; Insolvenz; Insolvenzentschädigung; Beschwerde; Konkurseröffnung; Beschwerdeführer; Arbeitgeber; Monats; Arbeitsverhältnis; Lohnforderung; Monatslohn; Forderung; Anspruch; Lohnforderungen; Beschwerdegegnerin; Forderungen; Leistung; Person; Zeitraum; Arbeitsleistung; Recht; Arbeitsleistungen; Antrag; Arbeitnehmer; Masse; Arbeitsvertrag; Arbeitsverhältnisse; Einsprache; Masseschulden
BSZB.2016.12 (AG.2017.111)Forderung aus ArbeitsvertragBerufung; Stunden; Berufungsklägerin; Berufungsbeklagte; Klage; Ruhetag; Ruhetage; Über; Überstunden; Bezogen; Bezogene; Klagebeilage; Arbeitszeit; Stellungnahme; Berufungsbeklagten; Feier; Beilage; Feiertage; Ferien; L-GAV; Geleistet; Beweis; Entscheid; Entschädigung; Netto; Arbeitsverhältnis; Kompensation; Zeuge; Ruhetage:; Geleistete
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
140 III 391 (4A_233/2013)Art. 74 Abs. 2 lit. a BGG; Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung; Effektivklausel in GAV. Begriffe der begrenzten Effektivklausel und der Effektivgarantieklausel. Frage der Zulässigkeit von Effektivklauseln in GAV als Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung (E. 1.3).
Regeste b
Art. 357b Abs. 1 OR; Aktivlegitimation einer paritätischen Berufskommission. Ein GAV kann die Gründung von Vereinen vorsehen, denen die gemeinsame Durchführung nach Art. 357b OR übertragen wird (E. 2).
Regeste c
Art. 356 Abs. 1 OR; begrenzte Effektivklausel; Effektivgarantieklausel; Abgrenzung und Zulässigkeit. Abgrenzung einer begrenzten Effektivklausel von einer Effektivgarantieklausel (E. 3). Zulässigkeit einer begrenzten Effektivklausel bejaht (E. 4).
Effektiv; Klausel; Effektivklausel; Begrenzte; übertariflichen; Beschwerde; Arbeitnehmer; Löhne; Mindestlohn; Garantie; Effektiv; Lohnerhöhung; Klausel; Effektive; Effektivgarantieklausel; Beschwerdeführerin; Konventionalstrafe; Effektiven; Tarifpartner; Bestimmungen; Zulässigkeit; Parteien; Anspruch; Arbeitgeber; Lohns; Bundesgericht; Berufskommission; Effektivklauseln; Verbindlich
138 V 32 (9C_347/2011)Art. 356 ff. OR; Art. 1 Abs. 2 AVEG; Bundesratsbeschluss über die Allgemeinverbindlicherklärung des Gesamtarbeitsvertrages für den flexiblen Altersrücktritt im Bauhauptgewerbe (GAV FAR); Beitragspflicht des Arbeitgebers. Die allgemeinverbindlich erklärte Pflicht des Arbeitgebers zur Entrichtung von Vorsorgebeiträgen an die Stiftung FAR beruht auf genügenden gesetzlichen Grundlagen (E. 3). Arbeitgeber; Stiftung; Beiträge; Bundes; Allgemeinverbindlicherklärung; Beschwerde; Abgabe; Beitragspflicht; Allgemeinverbindlich; Arbeitnehmer; Gesamtarbeitsvertrag; Beschwerdeführer; Geltungsbereich; Gesetzliche; Urteil; Vertrag; Grundlage; Bemessung; Genügend; Vorsorge; Altersrücktritt; Flexible; Bauhauptgewerbe; Bestimmungen; Abgaben; Flexiblen; Gesamtarbeitsverträge; RONCORONI

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
B-3424/2015ArbeitnehmerschutzKontroll; Beschwerde; Beschwerdeführer; Beschwerdeführerin; Hängige; Kontrollorgan; Unabhängig; Unabhängige; Hängigen; Abhängigen; Kontrollorgans; Unabhängigen; Einsetzung; Vorinstanz; Verfahren; Recht; Kontrolle; Bundes; Entscheid; Verfügung; Partei; Vertrag; Verbindlich; Gesamtarbeitsvertrag; Mitglied; Parteien; Verfahrens; Kontrollverfahren; Gipser

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Ullin Streiff, Adrian Kaenel, RogerRudolphPraxiskommentar Art. 319 362 OR, Zürich2012
Wolfgang PortmannBasler Kommentar, Art.3572007
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