1 Se decide di confermare il decreto d'accusa, il pubblico ministero trasmette senza indugio gli atti al tribunale di primo grado affinché svolga la procedura dibattimentale. In tal caso, il decreto d'accusa è considerato come atto d'accusa.
2 Il tribunale di primo grado statuisce sulla validità del decreto d'accusa e dell'opposizione.
3 L'opposizione può essere ritirata fino alla conclusione delle arringhe.
4 Se l'opponente ingiustificatamente non compare al dibattimento né si fa rappresentare, l'opposizione è considerata ritirata.
5 Se il decreto d'accusa non è valido, il giudice lo annulla e rinvia la causa al pubblico ministero affinché svolga una nuova procedura preliminare.
6 Se l'opposizione contesta soltanto le spese e le indennità o altre conseguenze accessorie, il giudice pronuncia in procedura scritta, eccetto che l'opponente chieda espressamente un'udienza.
7 Se contro più persone sono stati emessi decreti d'accusa che riguardano i medesimi fatti, è applicabile per analogia l'articolo 392.
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | SU210020 | Missachten eines audienzrichterlichen Verbotes | Beschuldigte; Urteil; Vorladung; Gericht; Verfahren; Hauptverhandlung; Schreiben; Beschuldigten; Zürich; Vorinstanz; Erstinstanzliche; Berufung; Stadtrichteramt; Welche; Vorinstanzliche; Unentschuldigt; Verjährung; Halten; Würde; Reagierte; Kantons; Aufgrund; Rechtliche; Person; Bundesgericht; Zürich; Verfahrens; Einsprache; Beschwerde |
ZH | SU210004 | Übertretung von Verkehrsvorschriften | Schuldig; Beschuldigte; Vorinstanz; Lichtsignal; Beschuldigten; Sachverhalt; Berufung; Spreche; Zürich; Anklage; Stellt; Zeugen; Willkürlich; Fahrzeug; Welche; Haltelinie; Würdigung; Sachverhalts; Kosten; Verfahren; Aussage; Urteil; Dessen; Rechtlich; Erstellt; Stadtrichteramt; Fahrens; Lichtsignals; Geltend |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SG | IV-2013/32 | Entscheid Art. 16a SVG (SR 741.01). Bestreitet der Halter eines Motorfahrzeugs, für eine Geschwindigkeitsüberschreitung verantwortlich zu sein, kann eine Administrativmassnahme erst verfügt werden, wenn die Täterschaft im Strafverfahren rechtskräftig festgestellt | Rekurrent; Befehl; Verfahren; Einsprache; Staat; Staatsanwaltschaft; Rekurrenten; Sachbearbeiter; Gericht; Rekurs; Verfügung; Urteil; Vorinstanz; Rechtskräftig; Verfahren; Verwaltungs; Befugnis; Gericht; Verfahrens; Rückzug; Befugnisse; Anwaltlich; Strassenverkehrs; Instanzliche; Rechtlich; Befugnissen; Staatsanwaltlichen; Festhalte |
LU | 2Q4 19 13 | Mehrfache vorsätzliche Tierquälerei zweier Pferde nach Art. 26 Abs. 1 lit. a TSchG, verursacht durch starke Peitschenhiebe. | Schuldig; Beschuldigte; Pferd; Beil; Peitsche; Verletzung; Verletzungen; Beschuldigten; Fotos; Pferde; Aussage; Zeuge; Beweis; Recht; Tierarzt; Aussagen; Zeugen; Gericht; Anklage; Tiere; Verletzt; Schlage; Spore; Person; Geldstrafe |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
145 IV 438 (6B_1321/2018) | Art. 353 Abs. 1 lit. c-e, Art. 354 Abs. 1 lit. a und Abs. 3, Art. 355 Abs. 1 und 3, Art. 356 Abs. 1 StPO; Erlass eines neuen Strafbefehls nach Einsprache gegen den ersten Strafbefehl; Pflicht gegen den zweiten Strafbefehl erneut Einsprache zu erheben. Vom Erlass eines neuen Strafbefehls im Sinne von Art. 355 Abs. 3 lit. c StPO mit neuem Schuldspruch und/oder neuer Sanktion zu unterscheiden ist die gesetzlich nicht ausdrücklich vorgesehene Möglichkeit, den ursprünglichen Strafbefehl z.B. in Bezug auf die Sachverhaltsschilderung zu berichtigen oder zu ergänzen. Ein solches Vorgehen kann sich zwecks Vermeidung unnötiger Prozessleerläufe sowie im Interesse des Beschleunigungsgebots aufdrängen, da das Gericht verpflichtet ist, die Angelegenheit an die Staatsanwaltschaft zurückzuweisen, wenn die Sachverhaltsumschreibung im Strafbefehl den Anforderungen an eine Anklageschrift nicht genügt. Die beschuldigte Person ist nicht verpflichtet, gegen einen berichtigten bzw. inhaltlich ergänzten Strafbefehl mit identischem Schuldspruch und identischer Sanktion erneut Einsprache zu erheben, da die Staatsanwaltschaft damit materiell am ursprünglichen Strafbefehl festhält (E. 1.4 und 1.5). | Befehl; Einsprache; Staatsanwaltschaft; Befehls; Sachverhalt; Urteil; Gericht; Identisch; Verfahren; Person; Beschwerde; Erlass; Beschuldigte; Schuld; Ursprüngliche; Sanktion; Schuldspruch; Beschwerdeführer; Sachverhalts; Beurteilung; Ursprünglichen; Kantons; Schaffhausen; Berichtigt; Erheben; Gerichtliche |
142 IV 281 (6B_115/2016) | Berichtigung von Entscheiden (Art. 83 StPO). Fall, in dem die beschuldigte Person in einem ohne Urteilsbegründung zugestellten Dispositiv des erstinstanzlichen Entscheids wegen eines Vergehens und einer Übertretung lediglich zu einer Busse verurteilt wurde. Die Ausfällung auch einer Geldstrafe für das Vergehen kann nicht im Verfahren der Berichtigung erfolgen (E. 1). | Urteil; Busse; Ausgrenzung; Missachtung; Vorsätzliche; Geldstrafe; Berichtigung; Entscheid; Dispositiv; Urteils; Erwerbstätigkeit; Beschwerde; Bewilligung; Instanz; Fahrlässige; Bestraft; Entscheids; Vorsätzlichen; Fehler; Erstinstanzlichen; Graubünden; Willen; Schuldig; Willens; Milderungsgr; Einoder; Berichtigungsbeschluss; Freiheitsoder; Beschwerdeführer; Kantons |
BSG | Leitsatz | Schlagwörter |
BP.2019.83 | Entschädigung der beschuldigten Person bei Einstellung des Verfahrens (Art. 429 ff. StPO). Amtliche Verteidigung im Beschwerdeverfahren (Art. 132 Abs. 1 lit. b StPO). | Beschwerde; Akten; Beschwerdeführer; Verfahren; Verfahren; Kammer; Entschädigung; Verfahrens; Bundesstrafgericht; Geschäft; Schuldig; Amtlich; Verteidigung; Genugtuung; Bundesstrafgerichts; Verfügung; Verwaltungsrat; Person; Beschuldigte; Amtliche; Bundesgericht; Sorgfalt; Beschwerdekammer; Bundesanwaltschaft; Bundesgerichts; Einstellung; Beschwerdeführers; Verfahrens; Verteidiger; |
CA.2019.25 | Verletzung des Fabrikations- und Geschäftsgeheimnisses (Art. 162 StGB) Berufung (vollumfänglich) vom 21. Oktober 2019 gegen das Urteil der Strafkammer des Bundesstrafgerichts SK.2018.48 vom 19. Juni 2019 | Schuldig; Beschuldigte; Beschuldigten; Verfahren; Berufung; Zeichnung; Bundes; Zeichnungen; Vorinstanz; Geschäfts; Verfahren; Recht;Verfahrens; Entschädigung; Geschäftsgeheimnis; Urteil; Fabrikations; Geschäftsgeheimnisse; Privatklägerschaft; Geheimnis; Privatklägerin; Recht; Bundesgericht; Berufungsverfahren; Verletzung; Rechtlich; Verhalten; Fabrikationsoder; Täter |
Autor | Kommentar | Jahr |
Franz Riklin | Basler Kommentar, Schweizerische Strafprozessordnung | 2014 |
Franz Riklin | Basler Kommentar, Schweizerische Strafprozessordnung | 2014 |