1 Der Sitz des Schiedsgerichtes wird von den Parteien oder von der durch sie beauftragten Stelle bestimmt. Erfolgt keine Sitzbestimmung, so bestimmt das Schiedsgericht seinen Sitz selbst.
2 Bestimmen weder die Parteien noch die von ihnen beauftragte Stelle noch das Schiedsgericht den Sitz, so ist dieser am Ort des staatlichen Gerichtes, das bei Fehlen einer Schiedsvereinbarung zur Beurteilung der Sache zuständig wäre.
3 Sind mehrere staatliche Gerichte zuständig, so hat das Schiedsgericht seinen Sitz am Ort des staatlichen Gerichtes, das als erstes in Anwendung von Artikel 356 angerufen wird.
4 Haben die Parteien nichts anderes vereinbart, so kann das Schiedsgericht auch an jedem andern Ort verhandeln, Beweise abnehmen und beraten.
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | PG210004 | Ablehnung eines Schiedsrichters | Gesuch; Ablehnung; Stelle; Partei; Gesuchstellerin; Schiedsger; Schiedsgericht; Abgelehnte; Schiedsgerichts; Rechtsanwältin; Parteien; Schiedsrichter; Gleich; Vergle; Vergleich; Vergleichsverhandlung; Bekanntschaft; Beziehung; Gericht; Gesuchsgegner; Zürich; Zwischen; Gesuchsgegnerin; Berufliche; Abgelehnten; Hätte |
ZH | RU120076 | Forderung / Vollstreckung der Verfügung vom 4. Juni 2012 | Beschwerde; Verfügung; Vollstreckung; Verfahren; Friedensrichter; Erneuerungsfond; Erneuerungsfonds; Eingabe; Klage; Obergericht; Stockwerkeigentümer; Unterschrift; Freigabe; Verfügungen; Beklagten; Einzelgericht; Partei; Bezirksgericht; Forderung; Friedensrichteramt; Gericht; Parteien; Oberengstringen; Beantragte; Rechtsbegehren; Betrag; Verpflichtung; Summarischen; Friedensrichters |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | PG140005 | Ernennung eines Schiedsrichters | Gesuch; Gesuchsteller; Recht; Gesuchsgegner; Rechtsanwalt; Schiedsgericht; Schiedsrichter; Partei; Ernennung; Schiedsgerichts; Gesuchstellers; Verfahren; Ablehnung; Frist; Gericht; Parteischiedsrichter; Obergericht; Parteien; Obergerichts; Rechtsvertreter; Schiedsrichters; Ernannt; Gesuchsgegners; Kanton; Bezeichne; Verfügung; Kostenvorschuss; Kantons |
ZH | PG110003 | Ernennung eines Schiedsrichters | Partei; Parteien; Gesuchsgegner; Schiedsgericht; Vertrag; Einzelschiedsrichter; Gericht; Ernennung; Recht; SIA-Schiedsgericht; Staatliche; Schiedsrichter; Schiedsgerichts; Gesuchsgegners; Verwaltungskommission; Einsetzung; Architekturleistungen; Obergericht; Rechtsanwalt; Schiedsrichters; Stellungnahme; Frist; Zivilprozessordnung; Staatlichen; Obergerichts; Einzelschiedsrichters; Einzusetzen; Zuständig |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
124 III 34 | Frist zur Erhebung der Aberkennungsklage (Art. 83 Abs. 2 SchKG); willkürliche Auslegung einer Bestimmung des kantonalen Prozessrechts, die ein suspensives Rechtsmittel gegen einen im Säumnisverfahren ergangenen Rechtsöffnungsentscheid vorsieht. Wo das kantonale Prozessrecht (hier des Kantons Genf) beim Einspruch gegen ein Säumnisurteil eine bestimmte Form für den Fall vorschreibt, dass dieses im ordentlichen Verfahren ergangen ist (Art. 90 ZPO/GE), nicht aber für den Fall des summarischen Verfahrens (Art. 355 Abs. 2 ZPO/GE), ist es willkürlich, diesem klaren Unterschied im Gesetz nicht Rechnung zu tragen. | Opposition; Jugement; Procédure; Recours; L'art; L'opposition; Délai; Mainlevée; Dette; Défaut; Avait; Canton; Prononcé; Droit; L'arrêt; Recevable; Suspensif; été; Sommaire; Cantonal; Libération; Contre; Justice; Civile; Motivation; D'une; Ordinaire; Rendu; Effets; Action |