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Civil Procedure Code (CPC)

Art. 355CPC from 2022

Art. 355 Civil Procedure Code (CPC) drucken

Art. 355

Location of the arbitral tribunal

1 The location of the arbitral tribunal shall be determined by the parties or by the body they have designated. If no location is determined, the arbitral tribunal itself determine its location.

2 If neither the parties nor the designated body nor the arbitral tribunal determine the location, the ordinary court that would have jurisdiction to decide the matter in the absence of an arbitration agreement shall decide.

3 If several ordinary courts have jurisdiction, the location of the arbitral tribunal shall be the location of the ordinary court first seised by virtue of Article 356.

4 Unless the parties have agreed otherwise, the arbitral tribunal may hold hearings, take evidence and deliberate at any other location.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 355 Civil Procedure Code (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPG210004Ablehnung eines SchiedsrichtersGesuch; Ablehnung; Stelle; Partei; Gesuchstellerin; Schiedsger; Schiedsgericht; Abgelehnte; Schiedsgerichts; Rechtsanwältin; Parteien; Schiedsrichter; Gleich; Vergle; Vergleich; Vergleichsverhandlung; Bekanntschaft; Beziehung; Gericht; Gesuchsgegner; Zürich; Zwischen; Gesuchsgegnerin; Berufliche; Abgelehnten; Hätte
ZHRU120076Forderung / Vollstreckung der Verfügung vom 4. Juni 2012 Beschwerde; Verfügung; Vollstreckung; Verfahren; Friedensrichter; Erneuerungsfond; Erneuerungsfonds; Eingabe; Klage; Obergericht; Stockwerkeigentümer; Unterschrift; Freigabe; Verfügungen; Beklagten; Einzelgericht; Partei; Bezirksgericht; Forderung; Friedensrichteramt; Gericht; Parteien; Oberengstringen; Beantragte; Rechtsbegehren; Betrag; Verpflichtung; Summarischen; Friedensrichters

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPG140005Ernennung eines SchiedsrichtersGesuch; Gesuchsteller; Recht; Gesuchsgegner; Rechtsanwalt; Schiedsgericht; Schiedsrichter; Partei; Ernennung; Schiedsgerichts; Gesuchstellers; Verfahren; Ablehnung; Frist; Gericht; Parteischiedsrichter; Obergericht; Parteien; Obergerichts; Rechtsvertreter; Schiedsrichters; Ernannt; Gesuchsgegners; Kanton; Bezeichne; Verfügung; Kostenvorschuss; Kantons
ZHPG110003Ernennung eines SchiedsrichtersPartei; Parteien; Gesuchsgegner; Schiedsgericht; Vertrag; Einzelschiedsrichter; Gericht; Ernennung; Recht; SIA-Schiedsgericht; Staatliche; Schiedsrichter; Schiedsgerichts; Gesuchsgegners; Verwaltungskommission; Einsetzung; Architekturleistungen; Obergericht; Rechtsanwalt; Schiedsrichters; Stellungnahme; Frist; Zivilprozessordnung; Staatlichen; Obergerichts; Einzelschiedsrichters; Einzusetzen; Zuständig
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
124 III 34Frist zur Erhebung der Aberkennungsklage (Art. 83 Abs. 2 SchKG); willkürliche Auslegung einer Bestimmung des kantonalen Prozessrechts, die ein suspensives Rechtsmittel gegen einen im Säumnisverfahren ergangenen Rechtsöffnungsentscheid vorsieht. Wo das kantonale Prozessrecht (hier des Kantons Genf) beim Einspruch gegen ein Säumnisurteil eine bestimmte Form für den Fall vorschreibt, dass dieses im ordentlichen Verfahren ergangen ist (Art. 90 ZPO/GE), nicht aber für den Fall des summarischen Verfahrens (Art. 355 Abs. 2 ZPO/GE), ist es willkürlich, diesem klaren Unterschied im Gesetz nicht Rechnung zu tragen. Opposition; Jugement; Procédure; Recours; L'art; L'opposition; Délai; Mainlevée; Dette; Défaut; Avait; Canton; Prononcé; Droit; L'arrêt; Recevable; Suspensif; été; Sommaire; Cantonal; Libération; Contre; Justice; Civile; Motivation; D'une; Ordinaire; Rendu; Effets; Action
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