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Cudesch penal svizzer (CPS)

Art. 355 Cudesch penal svizzer (CPS) drucken

Art. 35514. ...

4. ...


1 Abolì tras la cifra 5 da l’agiunta 1 da la LF dals 13 da zer. 2008 davart ils sistems d’infurmaziun da polizia da la Confederaziun, cun effect dapi ils 5 da dec. 2008 (AS 2008 4989; BBl 2006 5061).


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2020 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 355 Cudesch penal svizzer (StGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
LUOG 1993 45§ 23 StPO. Die Frage nach den kantonalen Rechtsmitteln in der innerkantonalen, interkantonalen und internationalen Rechtshilfe richtet sich grundsätzlich nach § 23 StPO.

Rechtshilfe; Internationale; Staatsanwalt; Amtsstatthalter; Entscheid; Interkantonale; Kriminal; Kanton; Anklagekommission; Amtsstatthalters; Behörde; Interkantonalen; Entscheide; Rechtshilfeverfügung; Innerkantonalen; Bestimmungen; Sachen; Zwangsmassnahme; Internationalen; Rechtsmittel; Verfügungen; Formelle; Prüfung; Staatsanwaltes; Bundesgesetz; Materielle; Fragen; Gesetzes; Rechtshilfeverfügungen

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSBES.2019.137 (AG.2021.366)Rückzugsfiktion (Art. 355 Abs. 2 StPO)Beschwerde; Vorladung; Beschwerdeführer; Staatsanwaltschaft; Verteidiger; Werden; Einvernahme; Schuldig; Stellt; Entscheid; Persönlich; Urteil; Sprach; Person; Einsprache; Partei; Angefochten; Beschuldigte; Zugestellt; Verfahren; Verfügung; Angefochtene; Bundesgericht; Erhoben; Rückzugsfiktion; Amtlichen; Gemäss; Zustellung; Appellationsgericht; Basel-Stadt
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
122 I 85Art. 64bis Abs. 2 BV und Art. 2 ÜbBest. BV; Art. 355 Abs. 2 StGB; Art. 4 des Konkordats über die Rechtshilfe und die interkantonale Zusammenarbeit in Strafsachen vom 5. November 1992 (SR 351.71). Gemäss Art. 4 in Verbindung mit Art. 3 des Konkordats kann eine mit einer Strafsache befasste Untersuchungsbehörde in Anwendung des Verfahrensrechts ihres Kantons eine Prozesshandlung direkt in einem anderen Kanton durchführen. Nach Art. 64bis Abs. 2 BV und den Zielen des Konkordats kann dieses die in Art. 355 Abs. 2 StGB festgelegte Regel "locus regit actum" brechen, ohne den Grundsatz der derogatorischen Kraft des Bundesrechts zu verletzen (E. 3). Canton; Droit; Procédure; Pénal; Concordat; Cantons; Application; Fédéral; L'art; Pénale; Contre; Cantonale; Autre; Autorité; L'application; Confédération; Domaine; Matière; Judiciaire; Recours; Intercantonale; Ainsi; Mesure; Entre; Selon; Recourant; Lutte; Selon; Criminalité; Compétence
118 Ia 336Interkantonale Rechtshilfe in Strafsachen; Zuständigkeit zur Beurteilung eines Schadenersatzbegehrens wegen ungerechtfertigter oder unverschuldeter Untersuchungshaft. Art. 352 Abs. 1 und Art. 355 Abs. 2 StGB. 1. Werden strafprozessuale Zwangsmassnahmen aufgrund eines interkantonalen Rechtshilfeersuchens vollzogen, so ist derjenige Kanton, welcher für die Anordnung der Zwangsmassnahmen verantwortlich ist (d.h. in der Regel der ersuchende Kanton), berechtigt und verpflichtet, über eine allfällige Entschädigung zu entscheiden und diese gegebenenfalls zu bezahlen (E. 1). 2. Ist es zwar fraglich, aber nicht offensichtlich unzutreffend, dass der ersuchende Kanton zur Anordnung der Untersuchungshaft zuständig ist, so sind weder der Haftbefehl noch das darauf gestützte Rechtshilfebegehren nichtig (E. 2). Kanton; Recht; Gallen; Kantons; Tessin; Beschwerde; Schadenersatz; Rechtshilfe; Haftbefehl; Entschädigung; Anspruch; Kammer; Beschwerdeführer; Behörde; Untersuchungshaft; Behörden; Gesetzlich; Zuständig; Unverschuldete; Verfahren; Hinweis; Untersuchungsrichter; Untersuchungsrichterin; Anklagekammer; Vollzogen; Nichtigkeit; Verfahren; Nichtig; Beurteilung; Urteil
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