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Civil Procedure Code (CPC)

Art. 354CPC from 2022

Art. 354 Civil Procedure Code (CPC) drucken

Art. 354

Arbitrability

Any claim over which the parties may freely dispose may be the object of an arbitration agreement.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 354 Civil Procedure Code (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHNG140002Mietzinsanfechtung Berufung gegen ein Urteil des Mietgerichtes des Bezirksgerichtes Meilen vom 4. Februar 2014 (MA1300001)Mietzins; Vorinstanz; Partei; Beklagten; Parteien; Recht; Berufung; Schiedsgutachter; Gutachten; Luxus; Schiedsgutachten; Mietzinse; Mietobjekt; Liegenschaft; Miete; Verhält; Gericht; Entscheid; Luxuscharakter; Vergleich; Gutachter; Wohnräume; Zimmer; Garage; Luxuriös; Wende; Schiedsgericht; Person; Element
SZZK1 2017 48Forderung aus Arbeitsvertrag (Zuständigkeit, Schiedsklausel)Berufung; Recht; Partei; Arbeit; Parteien; Schiedsvereinbarung; Schweiz; Berufungsführer; Arbeitsvertrag; Schiedsgericht; Gericht; Verfügung; Vertrags; Schweizer; Schiedsklausel; Zuständigkeit; Internationale; Arbeitsvertrags; Auslegung; Kommentar; Schiedsgerichts; Berufungsverfahren; Verfahren; Wortlaut; Bundesgericht; Angefochtene; International; Anspruch

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPG180008Ernennung eines SchiedsrichtersGesuch; Partei; Schiedsrichter; Gesuchsgegnerin; Parteien; Ernennung; Schiedsgericht; Uster; Schlichtungsbehörde; Gericht; Obergericht; Pacht; Eingabe; UP/URV; Verwaltungskommission; Frist; Kantons; Schlichter; Zuständig; Miete; Schiedsrichters; Staatliche; Obergerichts; Verfahren; Schiedsvereinbarung; ISv; Schiedsgerichts; Wiedererwägung
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
141 III 201Art. 189 Abs. 3 lit. a und Art. 361 Abs. 4 ZPO; Zulässigkeit von Schiedsgutachten. Bei der Miete und Pacht von Wohnräumen ist es nicht zulässig, bestimmte Fragen im Streitfall an einen privaten Dritten als Schiedsgutachter zu delegieren (E. 3 und 4). Miete; Schiedsgutachten; Parteien; Wohnräumen; Mietzins; Pacht; Zivilprozessordnung; Schiedsgericht;Streit; Gericht; Recht; Mieter; Zivilprozessordnung; Vereinbarung; Schlichtungsbehörde; Schiedsfähigkeit; Schiedsrichter; Vorinstanz; Schiedsgerichts; Angelegenheiten; Urteil; Streitigkeiten; Beschwerde; Treffe
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