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Strafgesetzbuch (StGB)

Der Art. 354 StGB wurde aufgehoben oder ist bei Swissrights im Jahr 2021 nicht aufgenommen.

Art. 354 Strafgesetzbuch (StGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSU120051einfache Verletzung der VerkehrsregelnSchuldig; Beschuldigte; Berufung; Recht; Statthalter; Verfahren; Statthalteramt; Verteidiger; Verfahren; Beschuldigten; Urteil; Entschädigung; Verteidigung; Vorinstanz; Prozessentschädigung; Befehl; Person; Gericht; Verfahrens; Entscheid; Anwalt; Beizug; Anwalts; Übertretung; Gerecht; Rechtlich; Hinsicht; Bülach; Untersuchung
GRSF-06-27-Angeklagte; Heroin; Klagten; Handlung; Geklagten; Gramm; Angeklagten; Gefängnis; Staat; Widerhandlung; Bezeit; Probezeit; Schweiz; Kauft; Betäubungsmittel; Graubünden; Täter; Menge; Staatsanwalt; Verkauft; Bedingte; Amtlich; Verurteilte; Vollzug; Drogen; Amtliche; Reinheitsgehalt
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
116 IV 88Art. 351 StGB; aussergewöhnliche Untersuchungskosten. 1. Die Anklagekammer entscheidet auch Streitigkeiten über die Tragung der bis zur Bestimmung des Gerichtsstandes entstandenen Untersuchungskosten (E. 1). 2. In analoger Anwendung von Art. 354 Abs. 1 StGB hat der schliesslich als zuständig erklärte Kanton aussergewöhnliche Untersuchungskosten dem bisher mit den Ermittlungen befassten Kanton zu ersetzen (E. 2). Kanton; Kantons; Gerichtsstand; Untersuchung; Anklagekammer; Staat; Verfahren; Staatsanwaltschaft; Entstandenen; Rechtshilfe; Gesuch; Banken; Ermittlungen; Behörden; Handlung; Verfahrens; Baren; Zürich; Auftrag; Zuständigkeit; Liegenden; Sache; Gesellschaften; Handlungen; Revisionsstelle; Vorliegenden; Entscheid; Bankenkommission; Gerichtsstandsbestimmung
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