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Cudesch penal svizzer (CPS)

Art. 353 Cudesch penal svizzer (CPS) drucken

Art. 353 2. Collavuraziun cun INTERPOL. / d. Agids finanzials ed indemnisaziuns

d. Agids finanzials ed indemnisaziuns1

La Confederaziun po conceder ad INTERPOL agids finanzials ed indemnisaziuns.


1 Versiun tenor la cifra II 8 da l’agiunta 1 dal Cudesch da procedura penala dals 5 d’oct. 2007, en vigur dapi il 1. da schan. 2011 (AS 2010 1881; BBl 2006 1085).


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2020 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 353 Cudesch penal svizzer (StGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
LUOG 1993 45§ 23 StPO. Die Frage nach den kantonalen Rechtsmitteln in der innerkantonalen, interkantonalen und internationalen Rechtshilfe richtet sich grundsätzlich nach § 23 StPO.

Rechtshilfe; Internationale; Staatsanwalt; Amtsstatthalter; Entscheid; Interkantonale; Kriminal; Kanton; Anklagekommission; Amtsstatthalters; Behörde; Interkantonalen; Entscheide; Rechtshilfeverfügung; Innerkantonalen; Bestimmungen; Sachen; Zwangsmassnahme; Internationalen; Rechtsmittel; Verfügungen; Formelle; Prüfung; Staatsanwaltes; Bundesgesetz; Materielle; Fragen; Gesetzes; Rechtshilfeverfügungen

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
87 IV 138Art. 352 und 357 StGB. 1. Bei Anständen in der Rechtshilfe bestimmen die Kantone die zu ihrer Vertretung vor Bundesgericht zuständige Behörde (Erw. 1). 2. Begriff des Anstandes in der Rechtshilfe (Erw. 2 und 3). 3. Verweigerung der Rechtshilfe unter Berufung auf das Steuergeheimnis (hier: Art. 347 des Genfer Steuergesetzes) (Erw. 4 und 5). Kanton; Recht; Rechtshilfe; Genfer; Statthalteramt; Kantons; Behörde; Steuerverwaltung; Anklagekammer; Kantone; Beamte; Sache; Bundesgericht; Staatsrat; Gesuch; Geheim; Beamten; Bezirkes; Ersucht; Bekanntgabe; Tatsachen; Begehren; Statthalteramtes; Vorliegenden; Behörden; Verwaltung; Kantonale; Kantonen
86 IV 1361. Art. 352 ff. StGB; Rechtshilfe. Durch das Gesuch um Ermächtigung eines Bundesbeamten zur Zeugenaussage und zur Herausgabe von amtlichen Akten wird Rechtshilfe im Sinne von Art. 352 ff. StGB beansprucht, über deren Gewährung im Streitfall das Bundesgericht entscheidet (Erw. 1). 2. Art. 28 BtG; Zeugnispflicht der Bundesbeamten. Ermächtigung des Beamten zur Zeugenaussage und Aktenvorlage. Wovon hängt es ab, ob die Ermächtigung zu erteilen ist oder verweigert werden darf? (Erw. 2-4). Ermächtigung; Zeuge; Gesuch; Beamte; Rechtshilfe; Zeugenaussage; Verwaltung; Beamten; Eidgenössische; Untersuchungsrichter; Zolldepartement; Finanz; Untersuchungsrichteramt; Aufgabe; Zollfahndung; Auftrag; Entscheid; Zollverwaltung; Amtsgeheimnis; Bundesgericht; Aussage; Oberzolldirektion; Kanton; Zuständig; Erteilen; Zweck; Dienst; Amtsstelle; Akten
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