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Cudesch da procedura penala (CPP)

Art. 352 Cudesch da procedura penala (CPP) drucken

Art. 352

1 Sche la persuna inculpada ha confessà ils fatgs durant la procedura preliminara u sche quels èn sclerids suffizientamain en in’autra moda, decretescha la procura publica il mandat penal, sch’ella - considerond in chasti cundiziunà u ina relaschada cundiziunada che po eventualmain vegnir revocà - è da l’avis ch’in dals suandants chastis saja suffizient:

a.
ina multa;
b.
in chasti pecuniar da maximalmain 180 taxas per di;
c.1
d.
in chasti da detenziun da maximalmain 6 mais.

2 Mintgin da quests chastis po vegnir cumbinà cun ina mesira tenor ils artitgels 66 e 67e-73 CP2.3

3 Ils chastis tenor l’alinea 1 literas b-d pon vegnir cumbinads in cun l’auter, sch’il chasti total pronunzià correspunda ad in chasti da detenziun da maximalmain 6 mais. Ina cumbinaziun cun ina multa è adina pussaivla.


1 Abolì tras la cifra 3 da l’agiunta da la LF dals 19 da zer. 2015 (midadas dal dretg da sancziuns), cun effect dapi il 1. da schan. 2018 (AS 2016 1249; BBl 2012 4721).
2 SR 311.0
3 Versiun tenor la cifra 5 da l’agiunta da la LF dals 20 da mars 2015 (realisaziun da l’art. 121 al. 3-6 Cst. davart l’expulsiun da persunas estras criminalas), en vigur dapi il 1. d’oct. 2016 (AS 2016 2329; BBl 2013 5975).


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2020 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 352 Cudesch da procedura penala (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHUE220164NichtanhandnahmeBeschwerde; Beschwerdegegner; Beschwerdegegnerin; Beschwerdeführerin; Statthalteramt; Verfügung; Fahrverbot; Fahrzeug; Verbot; Verbots; Gericht; Verbotstafel; Übertretung; Nahmeverfügung; Winterthur; Verfahren; Nichtanhandnahme; Bezirk; Nichtanhandnahmeverfügung; Geringfügig; Begründung; Habe; Behörde; Meter; Hauptstrasse; Vertreter; Tatfolgen; Prozesskaution; Werden; Akten
ZHUE220026NichtanhandnahmeBeschwerde; Beschwerdegegner; Beschwerdeführerin; Winterthur; Aussage; Stadtrichteramt; Verfahren; Beschwerdegegners; Aussagen; Beweis; Lichkeit; Behörde; Gericht; Verfügung; Tochter; Waschküche; Nichtanhandnahme; Vorfall; Beweise; Tatbestand; Akten; Schlossen; Entscheid; Rechtlich; Verfahren; Person; Vernehmen; Entschädigung; Vorinstanz; Werden
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVB180001Aufsichtsbeschwerde gegen einen ErsatzrichterStaat; Richter; Staatsanwalt; Staatsanwalts; Staatsanwaltschaft; Beschwerde; Aufsicht; Aufsichts; Gericht; Befehl; Richter; Urteil; Beschwerdegegner; Verfahren; Urteils; Aufsichtsbeschwerde; Äusserung; Amtspflicht; Obergericht; Aussage; Äusserungen; Anklage; Recht; Verfahrens; Anzeige; Verwaltung; Amtspflichten; Aufsichtsbehörde
SGB 2011/179Urteil Steuerrecht, Art. 248 Abs. 1, Art. 257, Art. 259 Abs. 2, Art. 262 und Art. 270 Beschwerde; Steuer; Verfahren; Beschwerdegegnerin; Steuer; Beschwerdeführer; Steuerhinterziehung; Beweis; Recht; Veranlagung; Befehl; Steuerverfahren; Konto; Betrag; Begründung; Steuerhinterziehungsverfahren; Verwaltungsgericht; Tatbestand; Verfahrens; Verfahren; Akten; Steuerbehörde; Objektive; Sache; Prozess; Rechtlich; Vorinstanz; Hinterzogen; Hinweis
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
147 IV 329 (1B_370/2020)
Regeste
Art. 19 Abs. 2 lit. b und Art. 334 Abs. 1 StPO ; Urteilskompetenz des Einzelgerichts. Die Grenze von zwei Jahren Freiheitsentzug, bis zu der die Urteilskompetenz des Einzelgerichts vorgesehen werden kann, ist streng zu handhaben. Sie darf unter keinen Umständen überschritten werden. Dem Widerruf einer bedingten Entlassung aus dem Strafvollzug ist insoweit ebenso Rechnung zu tragen wie dem Widerruf einer bedingten Sanktion. Im zu beurteilenden Fall Aufhebung des Urteils des Einzelgerichts, das aufgrund der neu ausgesprochenen Strafe und einer zufolge Aufhebung einer ambulanten Massnahme vollziehbar erklärten Vorstrafe einen Freiheitsentzug von insgesamt 46 Monaten verantwortete (E. 2).
Gericht; Urteil; Freiheit; Richter; Urteils; Einzelrichter; Einzelgericht; Freiheitsstrafe; Kanton; Bedingte; Einzelgerichts; Urteilskompetenz; Beschwerde; Bedingten; Amtsgericht; Beurteilung; Beschwerdeführer; Solothurn; Staatsanwalt; Einzelrichters; Richter; Ambulante; Behandlung; GO/SO; Widerruf; Vollzug; Staatsanwaltschaft; Grenze
146 IV 145 (1B_103/2019) Art. 352 StPO , Art. 42 Abs. 4 StGB ; Strafbefehlskompetenz der Staatsanwaltschaft. Die Staatsanwaltschaft darf mit Strafbefehl zusätzlich zu einer bedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen eine Verbindungsbusse aussprechen (E. 2). Verbindung; Verbindungs; Verbindungsbusse; Busse; Befehl; Bedingte; Geldstrafe; Staatsanwaltschaft; Freiheitsstrafe; Bedingten; Tagessätzen; Prozessordnung; Vorinstanz; Übertretung; Befehls; Vergehen; Beschwerde; Wortlaut; Prozessordnung; Gesetzbuch; Absatz; Nationalrat; Schwyz; Ersatzfreiheitsstrafe; Bundesrat

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BV.2021.20Beschwerde; Einsprache; Verfahren; Begründung; Gericht; Bundes; Recht; Beschwerdegegnerin; Filter; Hinzufügen; öffnen; Beschwerdeführer; Verfahrens; Antrag; Droll; Entscheid; Verwaltung; Urteil; Einspracheverfahren; Gericht; Verfahrensakten; Bescheid; Rechtsmittel; Spielbanken; Beschwerdekammer; Frist; Bundesgericht
BB.2021.203Beschwerde; Verfahren; Verfahrens; Beschwerdeführer; Einstellung; Urteil; Recht; Bestechung; Geldwäscherei; Filter; Hinzufügen; öffnen; Beschwerdegegnerin; Bundes; Anklage; Verfahren; Kammer; Urteile; Urkunde; Fremde; Entscheid; Urkundenfälschung; Verfahrensakten; Amtsträger; Bezug; Fremder; Fahrensakten; Einstellungsverfügung; Rechtsverweigerung

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Christian Schwarzenegger Kommentar zur Schweizerischen Strafprozessordnung [StPO]2014
Franz RiklinBasler Kommentar zur Schweizerischen Strafprozessord- nung2014
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