1 Hat die beschuldigte Person im Vorverfahren den Sachverhalt eingestanden oder ist dieser anderweitig ausreichend geklärt, so erlässt die Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl, wenn sie, unter Einrechnung einer allfällig zu widerrufenden bedingten Strafe oder bedingten Entlassung, eine der folgenden Strafen für ausreichend hält:
2 Jede dieser Strafen kann mit einer Massnahme nach den Artikeln 66 und 67e73 StGB159 verbunden werden.160
3 Strafen nach Absatz 1 Buchstaben bd können miteinander verbunden werden, sofern die insgesamt ausgesprochene Strafe einer Freiheitsstrafe von höchstens 6 Monaten entspricht. Eine Verbindung mit Busse ist immer möglich.
158 Aufgehoben durch Anhang Ziff. 3 des BG vom 19. Juni 2015 (Änderungen des Sanktionenrechts), mit Wirkung seit 1. Jan. 2018 (AS 2016 1249; BBl 2012 4721).
159 SR 311.0
160 Fassung gemäss Anhang Ziff. 5 des BG vom 20. März 2015 (Umsetzung von Art. 121 Abs. 36 BV über die Ausschaffung krimineller Ausländerinnen und Ausländer), in Kraft seit 1. Okt. 2016 (AS 2016 2329; BBl 2013 5975).
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | UE190101 | Einstellung | Beschwerde; Beschwerdeführerin; Beschwerdegegner; Beschwerdegegnerin; Statthalteramt; Verfahren; Polizei; Gericht; Tätlichkeit; Recht; Übertretungsstrafbehörde; Verfügung; Einstellung; Auseinandersetzung; Untersuchung; Verbal; Streit; Angefochten; Entscheid; Vergehen; Lichkeiten; Verfolgung; Dietikon; Entschädigung; Anzeigeerstattung; Angefochtenen; Seitig |
ZH | HE190174 | Vorsorgliche Massnahmen | Recht; Streitgegenständliche; Recht; Verfahren; Streitgegenständlichen; Urteil; Beklagten; Rechtlich; Aussage; Verfahren; Massnahme; Aussagen; Person; Gericht; Mannheim; Rechtliche; Hende; Partei; Deutsche; Streit; Landgericht; Tatsache; Parteien; Sachverhalt; Reichen; Vorwurf; Tribunal; Tatsachen |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | VB180001 | Aufsichtsbeschwerde gegen einen Ersatzrichter | Staat; Richter; Staatsanwalt; Staatsanwalts; Staatsanwaltschaft; Beschwerde; Aufsicht; Aufsichts; Gericht; Befehl; Richter; Urteil; Beschwerdegegner; Verfahren; Urteils; Aufsichtsbeschwerde; Äusserung; Amtspflicht; Obergericht; Aussage; Äusserungen; Anklage; Recht; Verfahrens; Anzeige; Verwaltung; Amtspflichten; Aufsichtsbehörde |
SG | B 2011/179 | Urteil Steuerrecht, Art. 248 Abs. 1, Art. 257, Art. 259 Abs. 2, Art. 262 und Art. 270 | Beschwerde; Steuer; Verfahren; Beschwerdegegnerin; Steuer; Beschwerdeführer; Steuerhinterziehung; Beweis; Recht; Veranlagung; Befehl; Steuerverfahren; Konto; Betrag; Begründung; Steuerhinterziehungsverfahren; Verwaltungsgericht; Tatbestand; Verfahrens; Verfahren; Akten; Steuerbehörde; Objektive; Sache; Prozess; Rechtlich; Vorinstanz; Hinterzogen; Hinweis |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
146 IV 145 (1B_103/2019) | Art. 352 StPO , Art. 42 Abs. 4 StGB ; Strafbefehlskompetenz der Staatsanwaltschaft. Die Staatsanwaltschaft darf mit Strafbefehl zusätzlich zu einer bedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen eine Verbindungsbusse aussprechen (E. 2). | Verbindung; Verbindungs; Verbindungsbusse; Busse; Befehl; Bedingte; Geldstrafe; Staatsanwaltschaft; Freiheitsstrafe; Bedingten; Tagessätzen; Prozessordnung; Vorinstanz; Übertretung; Befehls; Vergehen; Beschwerde; Wortlaut; Prozessordnung; Gesetzbuch; Absatz; Nationalrat; Schwyz; Ersatzfreiheitsstrafe; Bundesrat |
145 IV 438 (6B_1321/2018) | Art. 353 Abs. 1 lit. c-e, Art. 354 Abs. 1 lit. a und Abs. 3, Art. 355 Abs. 1 und 3, Art. 356 Abs. 1 StPO; Erlass eines neuen Strafbefehls nach Einsprache gegen den ersten Strafbefehl; Pflicht gegen den zweiten Strafbefehl erneut Einsprache zu erheben. Vom Erlass eines neuen Strafbefehls im Sinne von Art. 355 Abs. 3 lit. c StPO mit neuem Schuldspruch und/oder neuer Sanktion zu unterscheiden ist die gesetzlich nicht ausdrücklich vorgesehene Möglichkeit, den ursprünglichen Strafbefehl z.B. in Bezug auf die Sachverhaltsschilderung zu berichtigen oder zu ergänzen. Ein solches Vorgehen kann sich zwecks Vermeidung unnötiger Prozessleerläufe sowie im Interesse des Beschleunigungsgebots aufdrängen, da das Gericht verpflichtet ist, die Angelegenheit an die Staatsanwaltschaft zurückzuweisen, wenn die Sachverhaltsumschreibung im Strafbefehl den Anforderungen an eine Anklageschrift nicht genügt. Die beschuldigte Person ist nicht verpflichtet, gegen einen berichtigten bzw. inhaltlich ergänzten Strafbefehl mit identischem Schuldspruch und identischer Sanktion erneut Einsprache zu erheben, da die Staatsanwaltschaft damit materiell am ursprünglichen Strafbefehl festhält (E. 1.4 und 1.5). | Befehl; Einsprache; Staatsanwaltschaft; Befehls; Sachverhalt; Urteil; Gericht; Identisch; Verfahren; Person; Beschwerde; Erlass; Beschuldigte; Schuld; Ursprüngliche; Sanktion; Schuldspruch; Beschwerdeführer; Sachverhalts; Beurteilung; Ursprünglichen; Kantons; Schaffhausen; Berichtigt; Erheben; Gerichtliche |
BSG | Leitsatz | Schlagwörter |
SK.2018.17 | Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte (Art. 285 Ziff. 1 StGB) Rückzug der Einsprache (Art. 356 Abs. 4 StPO) | Bundes; Verfahren; Einsprache; Befehl; Verfahrens; Gericht; Beschwerde; Bundesstrafgericht; Hauptverhandlung; Rückzug; Bundesstrafgerichts; Kammer; Bundesanwaltschaft; Verfahrens; Vorladung; Verfügung; Desinteresse; Urteil; Unentschuldigt; Schriftlich; Einzelrichterin; Bundesgericht; Deutschland; Ehemalige; Vertreter; Rechtskraft; Beschuldigte; Befehls |
SK.2017.65 | Irreführung der Rechtspflege (Art. 304 Ziff. 1 StGB) | Unterschrift; Dokument; Schuld; Schuldig; Recht; Protokoll; Dokumente; EV-Protokoll; Beschuldigte; Unterschriften; Bundes; Anzeige; Agreement; Erklärte; Rechtsanwalt; Verfahren; Gutachten; Gefälscht; Einvernahme;Aussage; Vollmacht; Bundesanwaltschaft; Amtlich; Amtliche; Recht; Konto; Person; Verteidigung |
Autor | Kommentar | Jahr |
Christian Schwarzenegger | Kommentar zur Schweizerischen Strafprozessordnung [StPO] | 2014 |
Franz Riklin | Basler Kommentar zur Schweizerischen Strafprozessord- nung | 2014 |