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Loi fédérale complétant le Code civil suisse (OR)

Art. 351 OR de 2022

Art. 351 Loi fédérale complétant le Code civil suisse (OR) drucken

Art. 351

Par le contrat de travail à domicile, le travailleur s’engage à exécuter, seul ou avec l’aide de membres de sa famille et contre salaire, du tra­vail pour l’employeur dans son propre logement ou dans un autre lo­cal de son choix.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 351 Loi fédérale complétant le Code civil suisse (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGBZ.2006.83Entscheiddoppelrelevante Tatsache: Bejahung der Zuständigkeit bei Schlüssigkeit Kläger; Arbeit; Beklagte;Berufung; Beklagten; Liegen; Partei; AaO; AaO; Andere; Seiner; Stellt; Jedoch; Parteien; Klägers; Selbst; Berufung; Zwischen; Vertrag; Rechtsverhältnis; Auftrag; Vorliegend; Rechtliche; Führt

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
126 III 492Nichtanwendung von ausländischem Recht (Art. 43a Abs. 1 lit. a OG, Art. 16 IPRG). Der Rügegrund von Art. 43a Abs. 1 lit. a OG ist gegeben, wenn das massgebende ausländische Recht nicht in dem vom schweizerischen Kollisionsrecht geforderten Umfang (Art. 16 IPRG) angewendet wurde (E. 3). Recht; Ausländische; Vertrag; Ausländischen; Gericht; Angewendet; Kalifornische; Klagte; Berufung; Beklagten; Urteil; Erwägungen; Hinweis; International; Schweizerischen; Privatrecht; Fremde; Amfit; Parteien; Ermittlung; Fremden; Rechtsordnung; Kalifornisches; Erstinstanzliche; Hinweise; Vorinstanz; Appellationshof; Internationale; Appellationshofes

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
REHBINDERBasler Kommentar zum Obligationenrecht2007
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