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Cudesch da procedura civila svizzer (CPC)

Art. 35 Cudesch da procedura civila svizzer (CPC) drucken

Art. 35 Renunzia a las dretgiras cumpetentas tenor la lescha

1 Betg renunziar gia ordavant u tras acceptaziun taciturna a las dretgiras cumpetentas tenor ils artitgels 32 fin 34 na pon:

a.
il consument;
b.
il locatari u il fittadin da locals d’abitar u da fatschenta;
c.
il fittadin agricul;
d.
la persuna che tschertga ina plazza u il lavurant.

2 Resalvada resta la conclusiun d’ina cunvegna davart la dretgira cumpetenta suenter l’entrada da la dispita.



Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 35 Cudesch da procedura civila svizzer (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHRU150044ForderungBeschwerde; Beklagten; Bülach; Gericht; Klage; Friedensrichteramt; Konsumenten; Entscheid; Vertrag; Partei; Vorinstanz; Gerichtsstand; Urteil; Beschwerdeverfahren; örtlich; Wohnsitz; Parteien; Bundesgericht; Behauptete; Bestellt; Entscheidgebühr; Leistung; Gesuch; Gewährung; Vertragsverhältnis; Unentgeltlichen; Zuständig; Zweitinstanzliche; Konsumentenverträge; Gültig
ZHPP130048ForderungGeschäftsbedingungen; Klagten; Beklagten; Vertrag; Vorinstanz; Gericht; Einsatz; Beschwerde; Klage; Verleihvertrag; Recht; Parteien; Zuständigkeit; Zuständig; Arbeit; Einsatzvertrag; Ziffer; Zustande; Unzuständigkeit; Entscheid; Bezug; Urteil; Geleistet; Bezirksgericht; Entschädigung; örtlich; Behauptet
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSZV.2019.7 (SVG.2019.330)Übergangsfrist bei Terminierung der Leistungen; Nachweis der ArbeitsunfähigkeitArbeit; Beklagte; Tätigkeit; Kläger; Leistung; Taggeld; Arbeitsunfähigkeit; Gemäss; Gericht; Beklagten; Februar; Klagbeilage; Taggelder; August; Leistungen; Werden; Partei; Stellt; Möglich; Vorliegend; Sozial; Tätig; Arbeitsfähigkeit; Gerichtsstand; Sozialversicherungsgericht; Parteien; Konsument; Angepasste; Übergangsfrist; Urteil
BSZV.2019.12 (SVG.2019.264)Örtliche Zuständigkeit verneintGericht; Gerichts; Gerichtsstand; Konsument; Kläger; Sozialversicherungsgericht; Beklagte; Partei; Zuständigkeit; örtlich; Gerichtsstandsvereinbarung; Konsumenten; Angerufene; Sozial; Krankenversicherung; örtliche; November; Zusatzversicherung; Streitigkeit; Sozialen; Krankentaggeldversicherung; Präsidentin; Beschwerde; Wohnsitz; Einlassung; Parteien; Bundesgericht; Angerufenen; Sozialversicherungsgerichts; Basel-Stadt
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
144 III 235 (4A_7/2018)Art. 354 ZPO und Art. 341 Abs. 1 OR; Schiedsfähigkeit. Schiedsfähigkeit arbeitsrechtlicher Ansprüche (Bestätigung der Rechtsprechung; E. 2). Schieds; Partei; Recht; Schiedsgericht; Arbeitsrechtliche; Schiedsfähigkeit; Gericht; Schiedsgerichts; Streitigkeit; Streitigkeiten; Parteien; Schiedsgerichtsbarkeit; Schweiz; Ansprüche; Rechtsprechung; Zwingende; Bundesgericht; Zivilprozessordnung; Forderungen; Arbeitsrechtlicher; Beschwerde; Zuständigkeit; Schiedsvereinbarung; Arbeitsverhältnis; Schiedsverfahren; Anspruch; Hinweis; FRÖHLICH
142 III 623 (4A_242/2016)Art. 6 ZPO; Vereinbarungen betreffend die sachliche Zuständigkeit des Handelsgerichts. Im Anwendungsbereich des Klägerwahlrechts gemäss Art. 6 Abs. 3 ZPO kann die sachliche Zuständigkeit des Handelsgerichts nicht vorgängig vereinbart werden (E. 2).
Zuständig; Zuständigkeit; Sachlich; Gericht; Sachliche; Vereinbarung; Handelsgericht; Handelsregister; Beschwerde; Partei; Beschwerdeführerin; Klausel; Gerichtsstand; Tragene; Anwendungsbereich; Handelsgerichts; Vorgängig; Wahlrecht; Streit; Parteien; örtliche; Gerichtsstandsvereinbarung; Vorinstanz; Zwingende; Tragenen; Vorgängige; Zivilprozessordnung; Räume; Bundesgericht; Streitigkeit
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