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Codice di procedura civile (CPC)

Art. 35 CPC dal 2021

Art. 35 Codice di procedura civile (CPC) drucken

Art. 35 Rinuncia ai fori legali

1 Non possono rinunciare ai fori secondo gli articoli 32–34, né a priori, né mediante costituzione in giudizio:

a.
il consumatore;
b.
il conduttore o affittuario di locali di abitazione o commerciali;
c.
l’affittuario agricolo;
d.
la persona in cerca d’impiego o il lavoratore.

2 Rimane salva la proroga di foro pattuita dopo l’insorgere della controversia.



Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 35 Codice di procedura civile (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHRU150044ForderungBeschwerde; Beklagten; Bülach; Gericht; Klage; Friedensrichteramt; Konsumenten; Entscheid; Vertrag; Partei; Vorinstanz; Gerichtsstand; Urteil; Beschwerdeverfahren; örtlich; Wohnsitz; Parteien; Bundesgericht; Behauptete; Bestellt; Entscheidgebühr; Leistung; Gesuch; Gewährung; Vertragsverhältnis; Unentgeltlichen; Zuständig; Zweitinstanzliche; Konsumentenverträge; Gültig
ZHPP130048ForderungGeschäftsbedingungen; Klagten; Beklagten; Vertrag; Vorinstanz; Gericht; Einsatz; Beschwerde; Klage; Verleihvertrag; Recht; Parteien; Zuständigkeit; Zuständig; Arbeit; Einsatzvertrag; Ziffer; Zustande; Unzuständigkeit; Entscheid; Bezug; Urteil; Geleistet; Bezirksgericht; Entschädigung; örtlich; Behauptet
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSZV.2019.7 (SVG.2019.330)Übergangsfrist bei Terminierung der Leistungen; Nachweis der ArbeitsunfähigkeitArbeit; Beklagte; Tätigkeit; Kläger; Leistung; Taggeld; Arbeitsunfähigkeit; Gemäss; Gericht; Beklagten; Februar; Klagbeilage; Taggelder; August; Leistungen; Werden; Partei; Stellt; Möglich; Vorliegend; Sozial; Tätig; Arbeitsfähigkeit; Gerichtsstand; Sozialversicherungsgericht; Parteien; Konsument; Angepasste; Übergangsfrist; Urteil
BSZV.2019.12 (SVG.2019.264)Örtliche Zuständigkeit verneintGericht; Gerichts; Gerichtsstand; Konsument; Kläger; Sozialversicherungsgericht; Beklagte; Partei; Zuständigkeit; örtlich; Gerichtsstandsvereinbarung; Konsumenten; Angerufene; Sozial; Krankenversicherung; örtliche; November; Zusatzversicherung; Streitigkeit; Sozialen; Krankentaggeldversicherung; Präsidentin; Beschwerde; Wohnsitz; Einlassung; Parteien; Bundesgericht; Angerufenen; Sozialversicherungsgerichts; Basel-Stadt
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
144 III 235 (4A_7/2018)Art. 354 ZPO und Art. 341 Abs. 1 OR; Schiedsfähigkeit. Schiedsfähigkeit arbeitsrechtlicher Ansprüche (Bestätigung der Rechtsprechung; E. 2). Schieds; Partei; Recht; Schiedsgericht; Arbeitsrechtliche; Schiedsfähigkeit; Gericht; Schiedsgerichts; Streitigkeit; Streitigkeiten; Parteien; Schiedsgerichtsbarkeit; Schweiz; Ansprüche; Rechtsprechung; Zwingende; Bundesgericht; Zivilprozessordnung; Forderungen; Arbeitsrechtlicher; Beschwerde; Zuständigkeit; Schiedsvereinbarung; Arbeitsverhältnis; Schiedsverfahren; Anspruch; Hinweis; FRÖHLICH
142 III 623 (4A_242/2016)Art. 6 ZPO; Vereinbarungen betreffend die sachliche Zuständigkeit des Handelsgerichts. Im Anwendungsbereich des Klägerwahlrechts gemäss Art. 6 Abs. 3 ZPO kann die sachliche Zuständigkeit des Handelsgerichts nicht vorgängig vereinbart werden (E. 2).
Zuständig; Zuständigkeit; Sachlich; Gericht; Sachliche; Vereinbarung; Handelsgericht; Handelsregister; Beschwerde; Partei; Beschwerdeführerin; Klausel; Gerichtsstand; Tragene; Anwendungsbereich; Handelsgerichts; Vorgängig; Wahlrecht; Streit; Parteien; örtliche; Gerichtsstandsvereinbarung; Vorinstanz; Zwingende; Tragenen; Vorgängige; Zivilprozessordnung; Räume; Bundesgericht; Streitigkeit
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