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Cudesch da procedura penala (CPP)

Art. 35 Cudesch da procedura penala (CPP) drucken

Art. 35

1 En cas d’in malfatg ch’è vegnì commess en Svizra tenor l’artitgel 28 CP1 èn cumpetentas las autoritads dal lieu, nua che l’interpresa da medias ha sia sedia.

2 Sche l’autur è enconuschent e sch’el ha il domicil u la dimora usitada en Svizra, èn er cumpetentas las autoritads dal domicil u dal lieu da dimora usità. En quest cas vegn la procedura realisada là, nua ch’ils emprims acts da persecuziun èn vegnids prendids per mauns. En cas da delicts che vegnan persequitads sin plant po la persuna petenta tscherner tranter las duas dretgiras cumpetentas.

3 Sch’i manca ina dretgira cumpetenta tenor ils alineas 1 e 2, èn cumpetentas las autoritads dal lieu, nua ch’il product da medias è vegnì derasà. Sch’il product da medias è vegnì derasà en plirs lieus, èn cumpetentas las autoritads dal lieu, nua ch’ils emprims acts da persecuziun èn vegnids prendids per mauns.


1 SR 311.0


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2020 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 35 Cudesch da procedura penala (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHUE210332NichtanhandnahmeSchweiz; Beschwerde; Schweizerische; Erfolg; Beschwerdeführer; Täter; Recht; Recht; Schweizerischen; Internet; Ehrverletzung; Digkeit; Staatsanwaltschaft; Erfolgs; Zuständigkeit; Ausland; Bundesgericht; Sinne; Äusserung; Person; Anknüpfung; Beschwerdeführers; Gewalt; Medien; Begangen; Täters; Ehrverletzenden; Äusserungen; Personen; Aufl
ZHGG160025Üble Nachrede und Widerhandlung gegen das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb durch Print-MediumSchuldig; Kläger; Privatkläger; Beschuldigte; Berufung; Beschuldigten; Verfahren; Klägerin; Berufungsverfahren; Privatklägerin; Äusserung; Quelle; Quellen; Universität; Person; Recht; Aussage; Beweis; Recht; Bericht; Behauptung; Liebesbeziehung; Äusserungen; Privatklägers; Weltwoche

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
146 IV 145 (1B_103/2019) Art. 352 StPO , Art. 42 Abs. 4 StGB ; Strafbefehlskompetenz der Staatsanwaltschaft. Die Staatsanwaltschaft darf mit Strafbefehl zusätzlich zu einer bedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen eine Verbindungsbusse aussprechen (E. 2). Verbindung; Verbindungs; Verbindungsbusse; Busse; Befehl; Bedingte; Geldstrafe; Staatsanwaltschaft; Freiheitsstrafe; Bedingten; Tagessätzen; Prozessordnung; Vorinstanz; Übertretung; Befehls; Vergehen; Beschwerde; Wortlaut; Prozessordnung; Gesetzbuch; Absatz; Nationalrat; Schwyz; Ersatzfreiheitsstrafe; Bundesrat
145 IV 438 (6B_1321/2018)Art. 353 Abs. 1 lit. c-e, Art. 354 Abs. 1 lit. a und Abs. 3, Art. 355 Abs. 1 und 3, Art. 356 Abs. 1 StPO; Erlass eines neuen Strafbefehls nach Einsprache gegen den ersten Strafbefehl; Pflicht gegen den zweiten Strafbefehl erneut Einsprache zu erheben. Vom Erlass eines neuen Strafbefehls im Sinne von Art. 355 Abs. 3 lit. c StPO mit neuem Schuldspruch und/oder neuer Sanktion zu unterscheiden ist die gesetzlich nicht ausdrücklich vorgesehene Möglichkeit, den ursprünglichen Strafbefehl z.B. in Bezug auf die Sachverhaltsschilderung zu berichtigen oder zu ergänzen. Ein solches Vorgehen kann sich zwecks Vermeidung unnötiger Prozessleerläufe sowie im Interesse des Beschleunigungsgebots aufdrängen, da das Gericht verpflichtet ist, die Angelegenheit an die Staatsanwaltschaft zurückzuweisen, wenn die Sachverhaltsumschreibung im Strafbefehl den Anforderungen an eine Anklageschrift nicht genügt. Die beschuldigte Person ist nicht verpflichtet, gegen einen berichtigten bzw. inhaltlich ergänzten Strafbefehl mit identischem Schuldspruch und identischer Sanktion erneut Einsprache zu erheben, da die Staatsanwaltschaft damit materiell am ursprünglichen Strafbefehl festhält (E. 1.4 und 1.5). Befehl; Einsprache; Staatsanwaltschaft; Befehls; Sachverhalt; Urteil; Gericht; Identisch; Verfahren; Person; Beschwerde; Erlass; Beschuldigte; Schuld; Ursprüngliche; Sanktion; Schuldspruch; Beschwerdeführer; Sachverhalts; Beurteilung; Ursprünglichen; Kantons; Schaffhausen; Berichtigt; Erheben; Gerichtliche

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
E-2734/2015Asyl (ohne Wegweisungsvollzug)Beschwerde; Beschwerdeführer; Bruder; Familie; Brüder; Syrische; Syrischen; Bundesverwaltungsgericht; Begangen; Demonstration; Bringe; Verfahren; Verfügung; Schwerdeführers; Syrien; Beschwerdeführers; Mutter; Flüchtling; Verfolgung; Vorbringen; Schweiz; Sicherheit; Kundgebung; Behörde; Demonstrationen; Worden; Ausreise; Vorinstanz
C-1333/2015EinreiseverbotBeschwerde; Einreise; Beschwerdeführer; Einreiseverbot; Aufenthalt; Sicherheit; Bundesverwaltungsgericht; Vorinstanz; Befehl; Verhalten; Ausschreibung; Interesse; Verfügung; Kantons; Schengen-Raum; Verstoss; Migration; Aufenthalts; Beschwerdeführers; Akten; Schengener; Schweiz; Rechtswidrige; Verfahren; Sachverhalt; Verordnung; Wegweisung; Gefährdung; Massnahme

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
RR.2022.240, RP.2023.5Einsprache; Bundes; Befehl; Verfahren; Verfahrens; Kammer; Bundesstrafgerichts; Rückzug; Einzelrichterin; Partei; Befehls; Gericht; Bundesanwaltschaft; Schriftlich; Beschwerde; Verfügung; Frist; Gültigkeit; Stellungnahme; Parteien; Entscheid; Künzli; Simona; Rechtsanwältin; Tribunal; Urteil; Verursacht; Verzichtete
SN.2022.16Einsprache; Bundes; Frist; Befehl; Bundesanwaltschaft; Gericht; Verfahren; Verfahrens; Behörde; Person; Empfang; Wiederherstellung; Kammer; Schweizerischen; Beschwerde; Gültigkeit; Bundesstrafgerichts; Verfügung; Schriftlich; Einsprachefrist; Fristen; Rückschein; Kommentar; Partei; Einzelrichterin; Zustellung; Empfangsbestätigung; Gerichtliche
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