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Codice penale svizzero (CPS)

Art. 35 CPS dal 2023

Art. 35 Codice penale svizzero (CPS) drucken

Art. 35

1 L’autorità d’esecuzione fissa al condannato un termine da uno a sei mesi per il pagamento.26 Può ordinare il pagamento rateale e, a richiesta, prorogare i termini.

2 Se vi è fondato sospetto che il condannato si sottrarrà all’esazione, l’autorità d’esecuzione può esigere il pagamento immediato o la prestazione di garanzie.

3 Se il condannato non paga la pena pecuniaria nei termini fissati, l’autorità d’esecuzione ordina l’esecuzione per debiti qualora il provvedimento appaia efficace.

26 Nuovo testo giusta il n. I 1 della LF del 19 giu. 2015 (Modifica della disciplina delle sanzioni), in vigore dal 1° gen. 2018 (RU 2016 1249; FF 2012 4181).

Pena detentiva sostitutiva >
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 35 Codice penale svizzero (StGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB220054Raub etc.Schuldig; Beschuldigte; Beschuldigten; Verteidigung; Landes; Prot; Berufung; Schweiz; Gericht; Amtlich; Busse; Amtliche; Urteil; Freiheitsstrafe; Landesverweisung; Staatsanwaltschaft; Vorinstanzliche; Vater; Härtefall; Amtlichen; Festgesetzt; Setze; Bundesgericht; Vorinstanzlichen; Mutter; Sinne; Drohung; Schwere; Zürich-Limmat
ZHSB190071Unrechtmässiger Bezug von Leistungen einer Sozialversicherung und WiderrufSchuldig; Beschuldigte; Recht; Leichte; Busse; Beruf; Täter; Berufung; Staatsanwalt; Staatsanwaltschaft; Beschuldigten; Leistungen; Unrechtmässig; Leichter; Tatverschulden; Sozialversicherung; Betrag; Recht; Urteil; Bezug; Gericht; Täters; Landesverweisung; Leichten; Höhe; Verschulden; Unrechtmässigen; Amtlich
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVB160022Rekurs gegen die Schreiben der Zentralen Inkassostelle der Gerichte Anordnung; Inkasso; Zentrale; Inkassostelle; Verfahren; Heitsstrafe; Verfügung; Gericht; Verfahrens; Obergericht; Rekurs; Ersatzfreiheitsstrafe; Anordnungen; Urteil; Recht; Verfahrensnummer; Bezirksgericht; Vollzug; Zentralen; Kantons; Aufsicht; Entscheid; Busse; Aufsichts; Obergerichts; Recht; Beschwerde; Nichtigkeit; Verwaltungskommission
LUKG 01 01 8Art. 111 StGB; Art. 111 und 22 Abs. 1 StGB; Art 113 StGB; Art 33 StGB; Art. 18 Abs 1 und 2 StGB: Vorsätzliche Tötung, Tötungsversuch, Totschlag, Notwehr, Eventualvorsatz. Tötungsdelikt von Emmen.Angeklagte; Angeklagten; Schoss; Schuss; Schüsse; Einbrecher; Männer; Geschossen; Recht; Richtung; Täter; Flucht; Notwehr; Angriff; Tötung; Fasz; Akten;Recht; Waffe
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
147 IV 465 (6B_336/2021)
Regeste
Art. 70 StGB ; Art. 127 Abs. 1 StPO ; Art. 35 Abs. 1 und Art. 405 Abs. 1 OR ; Einziehung von Vermögenswerten gegenüber den Erben der beschuldigten Person; Prozessvollmacht über den Tod hinaus. Prozessvollmachten über den Tod hinaus (sog. transmortale Vollmachten) sind grundsätzlich zulässig (E. 4.2; Bestätigung der Rechtsprechung). Stirbt die beschuldigte Person während des Untersuchungsverfahrens und ist eine Einziehung der beschlagnahmten Vermögenswerte daher gegenüber ihren Erben anzuordnen, erscheint es zum Schutz der einziehungsbetroffenen Erben - trotz der transmortalen Vollmacht des Erblassers - unabdingbar, dass die Erben von der Behörde, welche über die Einziehung zu befinden hat, über das Einziehungsverfahren nach Möglichkeit persönlich in Kenntnis gesetzt und aufgefordert werden, selber einen Rechtsbeistand zu bestimmen. Bis dahin behält die Vollmacht über den Tod hinaus grundsätzlich ihre Gültigkeit und der bevollmächtigte Rechtsanwalt kann sich darauf berufen, insbesondere wenn es darum geht, sicherzustellen, dass die Behörde die einziehungsbetroffenen Erben persönlich in das Verfahren einbezieht (E. 4.3 und 4.4).
Recht; Erben; Vollmacht; Einziehung; Hinaus; Magda; Rechtsanwältin; Auftrag; Zihlmann; Untersuchungsamt; Altstätten; Beschwerde; Verfahren; Prozessvollmacht; Partei; Erblassers; Transmortale; Interessen; Verfahren; Schweiz; Rechtsbeistand; Verfügung; Entscheid; Geschäfts; Rechtsprechung; Urteil; Gültigkeit; Natur
141 IV 407Umwandlung einer Busse nach Bundesverwaltungsstrafrecht in Haft (Art. 10 VStrR). Die Umwandlung einer Busse in Haft wegen einer Übertretung im Anwendungsbereich des Bundesgesetzes über das Verwaltungsstrafrecht richtet sich auch nach dem Inkrafttreten des neuen Allgemeinen Teils des Strafgesetzbuches nach Art. 10 VStrR, wonach die Busse vom Richter in Haft umgewandelt wird, soweit sie nicht eingebracht werden kann (E. 3). Busse; Bundes; Umwandlung; Bundesgesetz; Verwaltungsstrafrecht; Gesetzbuches; Bussen; Bestimmungen; Bundesgesetze; Übertretung; Bundesgesetzes; Übertretungen; Ersatzfreiheitsstrafe; Gericht; Anwendungsbereich; Franken; Vergehen; Geldstrafe; Anwendbar; Urteil; Umwandlungsstrafe; Recht; Verfügung; Pekuniären; Ausgefällte; Botschaft; Nebenstrafrecht; Verhältnis

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
SK.2022.53Schuldig; Beschuldigte; Beschuldigten; Berufung; Recht; Staat; Verfahren; Verfahren; Schweiz; Urteil; Handlung; Busse; Recht; Verhandlung; Bundes; Verfahrens; Kammer; Berufungsverhandlung; Italienische; Inkasso; Beweis; Handlungen; Ziffer; Entschädigung; Mahnung; Täter; Zahlung; Italienischen
SK.2021.34Recht; Bundes; Schuldig; Schweiz; Staat; Beschuldigte; Beschuldigten; Handlung; Handlungen; Busse; Verfahren; Inkasso; Bundesanwaltschaft; Ersatz; Bussen; Behörde; Person; Verfahrens; Zahlung; Urteil; Fremden; Bundesstrafgericht; Verfahren; Italienische; Ersatzforderung; Gericht; Verboten; Diesbezüglich; Bundesstrafgerichts
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