1 Hat sich ein Angehöriger der Armee durch ein Verbrechen oder Vergehen seines Grades unwürdig gemacht, so degradiert ihn das Gericht.
2 Der Führungsstab der Armee entscheidet, ob der degradierte Angehörige der Armee weiter zu Militärdienstleistungen aufgeboten wird.
3 Die Folgen der Degradation treten mit der Rechtskraft des Urteils ein.
41 Fassung gemäss Anhang Ziff. 3 des BG vom 19. März 2010, in Kraft seit 1. Jan. 2011 (AS 2010 6015; BBl 2009 5917).
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | SB220054 | Raub etc. | Schuldig; Beschuldigte; Beschuldigten; Verteidigung; Landes; Prot; Berufung; Schweiz; Gericht; Amtlich; Busse; Amtliche; Urteil; Freiheitsstrafe; Landesverweisung; Staatsanwaltschaft; Vorinstanzliche; Vater; Härtefall; Amtlichen; Festgesetzt; Setze; Bundesgericht; Vorinstanzlichen; Mutter; Sinne; Drohung; Schwere; Zürich-Limmat |
ZH | SB190071 | Unrechtmässiger Bezug von Leistungen einer Sozialversicherung und Widerruf | Schuldig; Beschuldigte; Recht; Leichte; Busse; Beruf; Täter; Berufung; Staatsanwalt; Staatsanwaltschaft; Beschuldigten; Leistungen; Unrechtmässig; Leichter; Tatverschulden; Sozialversicherung; Betrag; Recht; Urteil; Bezug; Gericht; Täters; Landesverweisung; Leichten; Höhe; Verschulden; Unrechtmässigen; Amtlich |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | VB160022 | Rekurs gegen die Schreiben der Zentralen Inkassostelle der Gerichte | Anordnung; Inkasso; Zentrale; Inkassostelle; Verfahren; Heitsstrafe; Verfügung; Gericht; Verfahrens; Obergericht; Rekurs; Ersatzfreiheitsstrafe; Anordnungen; Urteil; Recht; Verfahrensnummer; Bezirksgericht; Vollzug; Zentralen; Kantons; Aufsicht; Entscheid; Busse; Aufsichts; Obergerichts; Recht; Beschwerde; Nichtigkeit; Verwaltungskommission |
LU | KG 01 01 8 | Art. 111 StGB; Art. 111 und 22 Abs. 1 StGB; Art 113 StGB; Art 33 StGB; Art. 18 Abs 1 und 2 StGB: Vorsätzliche Tötung, Tötungsversuch, Totschlag, Notwehr, Eventualvorsatz. Tötungsdelikt von Emmen. | Angeklagte; Angeklagten; Schoss; Schuss; Schüsse; Einbrecher; Männer; Geschossen; Recht; Richtung; Täter; Flucht; Notwehr; Angriff; Tötung; Fasz; Akten;Recht; Waffe |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
147 IV 465 (6B_336/2021) | Regeste Art. 70 StGB ; Art. 127 Abs. 1 StPO ; Art. 35 Abs. 1 und Art. 405 Abs. 1 OR ; Einziehung von Vermögenswerten gegenüber den Erben der beschuldigten Person; Prozessvollmacht über den Tod hinaus. Prozessvollmachten über den Tod hinaus (sog. transmortale Vollmachten) sind grundsätzlich zulässig (E. 4.2; Bestätigung der Rechtsprechung). Stirbt die beschuldigte Person während des Untersuchungsverfahrens und ist eine Einziehung der beschlagnahmten Vermögenswerte daher gegenüber ihren Erben anzuordnen, erscheint es zum Schutz der einziehungsbetroffenen Erben - trotz der transmortalen Vollmacht des Erblassers - unabdingbar, dass die Erben von der Behörde, welche über die Einziehung zu befinden hat, über das Einziehungsverfahren nach Möglichkeit persönlich in Kenntnis gesetzt und aufgefordert werden, selber einen Rechtsbeistand zu bestimmen. Bis dahin behält die Vollmacht über den Tod hinaus grundsätzlich ihre Gültigkeit und der bevollmächtigte Rechtsanwalt kann sich darauf berufen, insbesondere wenn es darum geht, sicherzustellen, dass die Behörde die einziehungsbetroffenen Erben persönlich in das Verfahren einbezieht (E. 4.3 und 4.4). | Recht; Erben; Vollmacht; Einziehung; Hinaus; Magda; Rechtsanwältin; Auftrag; Zihlmann; Untersuchungsamt; Altstätten; Beschwerde; Verfahren; Prozessvollmacht; Partei; Erblassers; Transmortale; Interessen; Verfahren; Schweiz; Rechtsbeistand; Verfügung; Entscheid; Geschäfts; Rechtsprechung; Urteil; Gültigkeit; Natur |
141 IV 407 | Umwandlung einer Busse nach Bundesverwaltungsstrafrecht in Haft (Art. 10 VStrR). Die Umwandlung einer Busse in Haft wegen einer Übertretung im Anwendungsbereich des Bundesgesetzes über das Verwaltungsstrafrecht richtet sich auch nach dem Inkrafttreten des neuen Allgemeinen Teils des Strafgesetzbuches nach Art. 10 VStrR, wonach die Busse vom Richter in Haft umgewandelt wird, soweit sie nicht eingebracht werden kann (E. 3). | Busse; Bundes; Umwandlung; Bundesgesetz; Verwaltungsstrafrecht; Gesetzbuches; Bussen; Bestimmungen; Bundesgesetze; Übertretung; Bundesgesetzes; Übertretungen; Ersatzfreiheitsstrafe; Gericht; Anwendungsbereich; Franken; Vergehen; Geldstrafe; Anwendbar; Urteil; Umwandlungsstrafe; Recht; Verfügung; Pekuniären; Ausgefällte; Botschaft; Nebenstrafrecht; Verhältnis |
BSG | Leitsatz | Schlagwörter |
SK.2022.53 | Schuldig; Beschuldigte; Beschuldigten; Berufung; Recht; Staat; Verfahren; Verfahren; Schweiz; Urteil; Handlung; Busse; Recht; Verhandlung; Bundes; Verfahrens; Kammer; Berufungsverhandlung; Italienische; Inkasso; Beweis; Handlungen; Ziffer; Entschädigung; Mahnung; Täter; Zahlung; Italienischen | |
SK.2021.34 | Recht; Bundes; Schuldig; Schweiz; Staat; Beschuldigte; Beschuldigten; Handlung; Handlungen; Busse; Verfahren; Inkasso; Bundesanwaltschaft; Ersatz; Bussen; Behörde; Person; Verfahrens; Zahlung; Urteil; Fremden; Bundesstrafgericht; Verfahren; Italienische; Ersatzforderung; Gericht; Verboten; Diesbezüglich; Bundesstrafgerichts |