E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Legge sul lavoro (LL)

Art. 35 LL dal 2021

Art. 35 Legge sul lavoro (LL) drucken

Art. 35 Tutela della salute durante la maternità

Tutela della salute durante la maternità

1 Il datore di lavoro deve occupare le donne incinte e le madri allattanti in modo e in condizioni di lavoro tali che la loro salute o la salute del bambino non sia pregiudicata.

2 L’ordinanza può vietare o subordinare a condizioni particolari, per motivi di salute, l’occupazione di donne incinte e madri allattanti in lavori gravosi e pericolosi.

3 Le donne incinte e le madri allattanti che non possono essere occupate in taluni lavori in base alle prescrizioni del capoverso 2 hanno diritto all’80 per cento del salario e a un’indennità adeguata per la perdita del salario in natura, nella misura in cui il datore di lavoro non possa offrire loro un lavoro equivalente.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
143 V 168 (8C_752/2016)Art. 8 Abs. 1 lit. f, Art. 11, Art. 15 Abs. 1 AVIG; Art. 35b Abs. 1 und 2 ArG; Art. 3 Abs. 1 und 2, Art. 5 Abs. 2 und 4 GIG. Die Vermittlungsfähigkeit kann nicht generell mit der Begründung verneint werden, in der Zeit zwischen der 8. und der 16. Woche nach der Niederkunft sei ein potentieller Arbeitgeber überwiegend wahrscheinlich nicht bereit, mit einer Arbeitssuchenden einen Arbeitsvertrag für Nachtschicht abzuschliessen, nur weil sie nach Stellenantritt jederzeit Art. 35b ArG anrufen kann. Die gegenteilige Sicht des kantonalen Gerichts unterstellt den in Frage kommenden Arbeitgebern eine Haltung, die als Anstellungsdiskriminierung ihrerseits in den Schutzbereich des Art. 3 Abs. 1 und 2 GIG fiele und zu Entschädigungsansprüchen in Höhe von bis zu drei Monatslöhnen (Art. 5 Abs. 2 und 4 GIG) führen würde (E. 5.1). Arbeit; Beschwerde; Vermittlungsfähigkeit; Beschwerdeführerin; Vorinstanz; Arbeitgeber; Anspruch; Arbeitsausfall; Urteil; Kinder; Anrechenbare; Kinderbetreuung; Woche; Peius; Niederkunft; Nachtarbeit; Reformatio; Kantonale; Entscheid; Gericht; Einsprache; Mutter; Arbeitnehmerin; Verfügung; Vermittlungsfähig; Gleichstellung; Anrechenbaren; Person; Tagsüber

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
WYLER, TIEGERMANN Handkommentar Arbeitsgesetz2005
SWISSRIGHTS verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf der Website analysieren zu können. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz