E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Legge federale sulla parte generale del diritto delle assicurazioni sociali (LPGA)

Art. 35 LPGA dal 2022

Art. 35 Legge federale sulla parte generale del diritto delle assicurazioni sociali (LPGA) drucken

Art. 35

Competenza

1 L’assicuratore esamina d’ufficio la propria competenza.

2 L’assicuratore che si reputa competente lo dichiara in una decisione formale qualora una parte ne contesti la competenza.

3 L’assicuratore che si reputa incompetente prende una decisione di non entrata nel merito qualora una parte ne affermi la competenza.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Art. 35 Legge federale sulla parte generale del diritto delle assicurazioni sociali (ATSG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGUV 2008/52Entscheid Art. 43 (und 28f.) ATSG, Art. 45 UVG und Art. 53ff. UVV: Geltendmachung des Leistungsanspruchs und Abklärungspflicht der Unfallversicherung. Art. 1a Abs. 1 UVG, Art. 1 UVV (und Art. 10 ATSG): Arbeitnehmereigenschaft als Voraussetzung für die obligatorische Unfallversicherung. Art. 35 ATSG, Art. 66, 68 und 72f. UVG: Ersatzkasse ist zuständiger Unfallversicherer bei Fehlen eines Versicherungsvertrags und eines Betriebes gemäss Art. 66 UVG trotz Tätigkeit im Baugewerbe (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 29. Juni 2009, UV 2008/52). Beschwerde; Beschwerdeführer; Arbeit; Beschwerdegegnerin; Versicherung; Beweis; Weiter; Weitere; Unfall; Beschwerdeführers; Arbeitnehmer; Ersatzkasse; Abklärungen; Einsprache; Rechtliche; Januar; Dessen; Erheblich; Weiteren; Sozialversicherung; Sachverhalt; Person; Unfallversicherung; Arbeitsverhältnis; Stellen; Hinweis; Gelten

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGUV 2008/52Entscheid Art. 43 (und 28f.) ATSG, Art. 45 UVG und Art. 53ff. UVV: Geltendmachung des Leistungsanspruchs und Abklärungspflicht der Unfallversicherung. Art. 1a Abs. 1 UVG, Art. 1 UVV (und Art. 10 ATSG): Arbeitnehmereigenschaft als Voraussetzung für die obligatorische Unfallversicherung. Art. 35 ATSG, Art. 66, 68 und 72f. UVG: Ersatzkasse ist zuständiger Unfallversicherer bei Fehlen eines Versicherungsvertrags und eines Betriebes gemäss Art. 66 UVG trotz Tätigkeit im Baugewerbe (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 29. Juni 2009, UV 2008/52). Beschwerde; Beschwerdeführer; Arbeit; Beschwerdegegnerin; Versicherung; Beweis; Recht; Unfall; Beschwerdeführers; Arbeitnehmer; Ersatzkasse; Abklärungen; Einsprache; Erheblich; Sozial; Sozialversicherung; Sachverhalt; Unfallversicherung; Person; Arbeitsverhältnis; Akten; Arbeite; Beantragt; Hinweis; Erhebliche; Anspruch; Rechtsvertreter; Beweiswürdigung; Entscheid
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
141 V 255Art. 9 Abs. 5 lit. h und Art. 21 Abs. 1 zweiter Satz ELG; Art. 25a Abs. 1 ELV; Art. 23 Abs. 1 zweiter Halbsatz ZGB; Art. 5 ZUG; interkantonale Zuständigkeit für die Festsetzung und die Auszahlung der Ergänzungsleistung. Die in Art. 25a Abs. 1 ELV vorgenommene Beschränkung des EL-rechtlichen Heimbegriffs auf Einrichtungen, die entweder von einem Kanton als Heim anerkannt sind oder über eine kantonale Betriebsbewilligung verfügen, gilt grundsätzlich überall dort, wo das ELG von Heim spricht, mithin auch im Anwendungsbereich von Art. 21 Abs. 1 zweiter Satz ELG (E. 3.1). Der in Art. 21 Abs. 1 zweiter Satz ELG verwendete Begriff der andern Anstalt ist im Lichte von Art. 23 Abs. 1 zweiter Halbsatz ZGB auszulegen; das in casu streitige Kurheim fällt nicht darunter (E. 4.1). Aus Art. 5 ZUG lässt sich für die hier relevante Rechtsanwendungslage nichts Wesentliches ableiten (E. 4.2). Kanton; Ergänzungsleistung; Anstalt; Zuständig; Zuständigkeit; Gallen; Kantonale; Spital; Wohnsitz; Recht; Person; Ergänzungsleistungen; Beschwerde; Festsetzung; Auszahlung; Verfügung; Aufenthalt; Kurheim; Heimbegriff; Kantons; Betriebsbewilligung; Regelung; Definition; Zuständig; Kantone; Materielle; örtlich; Eintreten; EL-rechtlich
138 V 125 (9C_641/2011)Art. 61 lit. c ATSG; Art. 29 Abs. 2 BV; Art. 6 ArG; Art. 26 ArGV 3. Videoaufzeichnungen am Arbeitsplatz als Beweismittel im Sozialversicherungsprozess (E. 2, 3.1 und 3.2).
Regeste b
Art. 21 Abs. 1 ATSG; Art. 23, 24 Abs. 1, Art. 26 Abs. 1 und Art. 35 BVG. Zur Bindungswirkung des Entscheids der IV-Stelle über die ungekürzte Leistungsausrichtung für die Vorsorgeeinrichtung (E. 3.3).
Beschwerde; Beweis; Vorsorge; Leistung; Rente; Beschwerdeführerin; Verfahren; Beschwerdegegner; Beweismittel; Urteil; Videoaufnahmen; Vorsorgeeinrichtung; Recht; Entscheid; Gericht; Sachverhalt; Beurteilung; Fristlos; Leistungskürzung; Firma; Invalidenrente; Arbeitsplatz; Kantonale; Erwägungen; Personalvorsorge; Kürzung; Invalidität; Arbeitgeber; Arbeitsunfähigkeit

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
C-5841/2012RentenanspruchBeschwerde; Recht; Vorinstanz; Verfügung; Führer; Beschwerdeführer; Revision; Urteil; Gutachten; Cherung; Invalidität; Bundesgericht; Sachverhalt; Verordnung; Bundesverwaltungsgericht; Hinweis; Invaliditätsgrad; Urteilung; Arbeit; Rente; Verwaltung; Medizinische; Beurteilung; BVGer; Hinweisen; Partei; Akten; BVGer-act; Sachverhalts; Materiell
C-2564/2008InvaliditätsbemessungBeschwerde; Beschwerdeführer; Beschwerdeführerin; IVSTA; IV-Stelle; Zuständig; Zuständigkeit; Verfügung; Verfahren; Schweiz; Gericht; Ausland; Kanton; Abklärun; Wohnsitz; Abklärung; Partei; Bundesverwaltungs; Bundesverwaltungsgericht; Erlass; Zuständig; Verfahrens; Angefochte; Angefochtene; Parteien; Beantragt; Vorinstanz; Eventualiter; Fassung
SWISSRIGHTS verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf der Website analysieren zu können. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz