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Legge federale sugli stranieri e la loro integrazione (LStrl)

Art. 35 LStrl dal 2021

Art. 35 Legge federale sugli stranieri e la loro integrazione (LStrl) drucken

Art. 135

1 Diese Verfassung tritt am 1. Januar 2006 in Kraft.

2 Die Verfassung des eidgenössischen Standes Zürich vom 18. April 1869 ist aufgehoben.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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