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Strafgesetzbuch (StGB)

Art. 349 StGB vom 2020

Art. 349 Strafgesetzbuch (StGB) drucken

Art. 3491


1 Aufgehoben durch Anhang 1 Ziff. 5 des BG vom 13. Juni 2008 über die polizeilichen Informationssysteme des Bundes, mit Wirkung seit 5. Dez. 2008 (AS 2008 4989; BBl 2006 5061).


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2020 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 349 Strafgesetzbuch (StGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB140387Üble NachredeSchuldig; Beschuldigte; Beschuldigten; Privatkläger; Klage; Anklage; Vorinstanz; Berufung; Recht; Ständig; Privatklägers; Verfahren; Person; Äusserung; Recht; Inkriminierte; Begründet; Zuhälter; Personen; Zuständigkeit; Begründete; Urteil; Aussage; örtliche; Anklageschrift; Verfahren; Sinne
GRPS-06-6-Hash-Links; Gehilfe; Gehilfen; Wwwcom; Download; Kantons; Haupttat; Gehilfenschaft; Kantonsgericht; Waltschaft; Haupttäter; Staatsanwalt; Mässige; Graubünden; Downloads; Busse; Widerhandlung; Staatsanwaltschaft; Internet; P-Netzwerk; Bindung; Filme; Bestraft; Heruntergeladen; Gesetzte; Illegal; Kantonsgerichtspräsidium; Verbindung; Unrechtmässig

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
119 IV 250Art. 346 StGB; Gerichtsstand; Veröffentlichung amtlicher geheimer Verhandlungen (Art. 293 StGB) mittels Radio und Fernsehen. 1. Für strafbare Handlungen, die durch das Mittel von Radio und Fernsehen begangen werden, gilt grundsätzlich der Ort des Sendestudios als Ausführungsort (E. 2). 2. Die Strafverfolgungsbehörde, die - ausgehend von offensichtlich falschen rechtlichen Gesichtspunkten - ihre Zuständigkeit anerkennt, obwohl es an einem örtlichen Anknüpfungspunkt in ihrem Kanton fehlt, überschreitet das ihr bei der Bestimmung des Gerichtsstandes zustehende Ermessen (E. 3). Kanton; Gesuchsteller; Kantons; Gerichtsstand; Veröffentlichung; Handlung; Akten; Geheime; Generalprokurator; Ausführung; Fernsehen; Amtliche; Verhandlungen; Sendung; örtliche; Ausführungsort; Tatbestand; Gesuchstellers; Täter; Ausgeführt; Schweizer; Untersuchungsrichter; Verfolgung; Studio; Bezug; Erfüllt; Vorgeworfen; Vorbereitungshandlung; Bern
118 IV 397Art. 349 Abs. 2 StGB; Art. 19 Ziff. 1 BetmG. Begriff der Mittäterschaft. Bei Widerhandlungen gegen Art. 19 Ziff. 1 des Betäubungsmittelgesetzes sind die Anforderungen an die Annahme einer Mittäterschaft eher hoch anzusetzen. Mittäter; Kanton; Kantons; Solothurn; Drogen; Mittäters; Mittäterschaft; Gesuch; Betäubungsmittel; Verkauf; Lieferant; Lieferanten; Täter; Recht; Untersuchung; Behörden; Organisation; Handlungen; Anklagekammer; Wiederverkäufer; Drogenhandel; Selbständig; Gesuchsteller; Kokain; Untersuchungsrichter; Gerichtsstand; Bezog; Akten; Schweizer
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