Dritte, die von einem Vollstreckungsentscheid in ihren Rechten betroffen sind, können den Entscheid mit Beschwerde anfechten.
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
GR | ZK1-16-58 | Eheschutz (Besuchsrecht) | Besuchs; Recht; Streckung; Berufung; Vollstreckung; Besuchsrecht; Drohung; Massnahme; Recht; Entscheid; Fungsklägerin; Ckungsmassnahme; Berufungsklägerin; Kinder; Streckungsmassnahme; Suchsrechts; Androhung; Besuchsrechts; Massnahme; Mutter; Vollstreckungsmassnahme; Bezirksgericht; Präsident; Zerische; Kommentar |