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Cudesch da procedura civila svizzer (CPC)

Art. 345 Cudesch da procedura civila svizzer (CPC) drucken

Art. 345

Indemnisaziun dal donn e transfurmaziun en daners

1 La partida che ha gudagnà po pretender:

a.
ina indemnisaziun dal donn, sche la partida che ha pers n’ademplescha betg las ordinaziuns giudizialas;
b.
la transfurmaziun da la prestaziun debitada en ina prestaziun en daners.

2 La dretgira d’execuziun fixescha l’import correspundent.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSBEZ.2019.74 (AG.2020.228)Vollstreckungsgesuch (BGer 4A_287/2020 vom 24. März 2021)Beschwerde; Beschwerdeführer; Beschwerdeführerin; Beschwerdegegnerin; Edition; Editionsurteil; Vollstreckung; Gutheissung; Rechts; Mögen; Vermögen; Werde; Worden; Appellation; Beschwerde; Rechtsbegehren; Sicherheit; Erwägung; Geschäftsbeziehung; Werden; Gemäss; Editionsurteils; Berechnung; Vollstreckungsgesuch; Aufstellung; Entscheid; Erwägungen; Welche; AaO; Appellationsgericht
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
112 Ia 25Moderation einer Anwaltsrechnung. Wesen des Moderationsverfahrens im allgemeinen (E. 1aa). Art. 50 Abs. 2 der Glarner Zivilprozessordnung gibt dem Richter nur die Kompetenz, die Höhe der Kostennote zu überprüfen; über den Bestand der Forderung wird im Moderationsentscheid nicht befunden (E. 1bb). Moderation; Beschwerde; Obergericht; Moderationsverfahren; Anwalt; Honorar; Beschwerdeführerin; Bundesgericht; Entschieden; Recht; Verfahren; Zivilgericht; Glarner; Richter; Kanton; Anwaltsrechnung; Obergerichts; Nichtigkeitsbeschwerde; Parteien; Auslegung; Focht; Entscheid; Leistungsurteil; Gesetzes; Hinweisen; Kantonale; Wortlaut; Betrag; Kostennote
112 II 95Berufungsfähiger Endentscheid, Überprüfungsbefugnis (Art. 48 Abs. 1 sowie Art. 63 Abs. 1 und 3 OG; Art. 336 ff. ZPO/GL). Entscheidet die kantonale Behörde aufgrund eines ausserordentlichen Rechtsmittels neu in der Sache selbst, so fällt sie einen berufungsfähigen Endentscheid. Sie hat dabei in rechtlicher Hinsicht die nämliche volle Kognition wie das Bundesgericht auf Berufung hin (E. 2).
Urteil; Obergericht; Berufung; Angefochten; Endentscheid; Nichtigkeitsbeschwerde; Kognition; Angefochtene; Rechtsmittel; Ergangen; Beklagten; Urteils; Entscheid; Verletzung; Teilweise; Obergerichts; Berufungsfähige; Aufgehobenen; Bundesrechts; Beschwerde; Entscheide; Glarus; Angefochtenen; Rechtsprechung; Worden; Staatsrechtliche; Kantons; Rechtsmittels; Bundesgericht; Zivilabteilung
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