Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | SB210073 | Schändung | Schuldig; Beschuldigte; Privatklägerin; Untersuch; Beschuldigten; Untersuchung; Digung; Vorinstanz; Aussage; Konsultation; Aussagen; Berufung; Vaginal; Oktober; Medizinisch; Sexuelle; Übergriff; Diesem; Gegenüber; Verteidigung; Vagina; Vaginale; Handlung; Urteil; Ärztezentrum; Erwähnt; Führt; Sexuellen |
ZH | SB200142 | Schändung | Schuldig; Beschuldigte; Privatkläger; Beschuldigten; Berufung; Verteidigung; Privatklägers; Gemäss; Sexuell; Urteil; Amtlich; Rechts; Sexuelle; Seiner; Amtliche; Vorinstanz; Kosten; Anklage; Zeugen; Berufungsverfahren; Aussage; Handlung; Gericht; Jedoch; Tätig; Tätigkeit; Unentgeltliche; Aufgrund |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
BS | SB.2019.98 (AG.2021.461) | mehrfache einfache Körperverletzung sowie Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte | Berufung; Berufungsbeklagte; Urteil; Staatsanwaltschaft; Schuldig; Werden; Gemäss; Körperverletzung; Verletzung; Schwer; Worden; Einfach; Stellt; Oberkörper; Erstinstanzliche; Berufungsbeklagten; Anklage; Aussage; Vorinstanz; Einfache; Basel-Stadt; Verfahren; Zeugen; Gegenüber; Aussagen; Täter; Dieser; Beschuldigte; Privatkläger; Mehrfach |
BS | SB.2019.86 (AG.2021.299) | A____ (entschieden am 29.05.2019): vorsätzliche Tötung, Nötigung und mehrfache Übertretung nach Art. 19a Ziff. 1 des BetmG B____ (entschieden am 18.04.2019): schwere Körperverletzung | Schuldig; Beschuldigte; Beschuldigten; Berufung; Urteil; Verfahren; Schuld; Verfahrens; Schuldfähigkeit; Rückweisung; Gericht; Vorinstanz; Gutachten; Urteils; Stellt; Liegen; Werden; Testosteron; Tatzeit; Bereits; Berufungsgericht; Erstinstanzlich; Begutachtung; Rechtlich; Könne; Andere; Seiner; Strafgericht; Rechtliche; Psychiatrische |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
147 IV 534 (6B_323/2021) | Regeste Art. 139 Abs. 2, Art. 164 Abs. 1 und 2, Art. 177 Abs. 2 StPO ; Abklärungen zum Vorleben und den persönlichen Verhältnissen von Zeugen. Art. 164 Abs. 1 StPO dient dem Schutz der Persönlichkeit von Zeuginnen und Zeugen (E. 2.3.2). Über die Frage nach den Beziehungen des Zeugen zu den Parteien (sog. Generalfrage, vgl. Art. 177 Abs. 2 StPO ) hinausgehende Abklärungen zum Vorleben und den persönlichen Verhältnissen des Zeugen sind nur mit Zurückhaltung und soweit notwendig vorzunehmen. Abklärungen zur Glaubwürdigkeit des Zeugen sind nicht bereits dann notwendig, wenn Zweifel an der allgemeinen Glaubwürdigkeit des Zeugen bestehen, sondern nur, wenn diese Zweifel auch geeignet sind, sich auf die konkrete Beweiswürdigung, d.h. die Glaubhaftigkeit von konkreten, rechtserheblichen Zeugenaussagen auszuwirken (E. 2.3.2-2.3.4 und E. 2.5.1). Zeugen sind daher nicht immer zwingend zu allfälligen Strafverfahren wegen Rechtspflegedelikten zu befragen (E. 2.5.2). | Zeuge; Zeugen; Beweis; Glaubwürdigkeit; Aussage; Persönlichen; Abklärung; Verhältnis; Beschwerde; Abklärungen; Vorleben; Zeugenaussage; Verhältnisse; Urteil; DONATSCH; Sind; Aussagen; Schuldig; Verfahren; Glaubhaftigkeit; Rechtspflege; Verhältnissen; Beweiswürdigung; Beschwerdeführer; Sinne; Gericht; Vorinstanz; Umstände; Person; BÄHLER |
144 I 234 (6B_1442/2017) | Art. 30 Abs. 1 BV; Art. 6 Ziff. 1 EMRK; Art. 6, 337 Abs. 1, 3 und 4, Art. 340 Abs. 1 lit. b, Art. 341, 343, 389 Abs. 2 und 3 StPO; Beweisführung des Gerichts an der mündlichen Verhandlung in Abwesenheit der Staatsanwaltschaft; Anspruch auf ein unabhängiges und unparteiisches Gericht. Art. 337 StPO regelt, wann die Staatsanwaltschaft zur persönlichen Vertretung der Anklage vor Gericht verpflichtet ist bzw. wann ihr die persönliche Teilnahme an der Gerichtsverhandlung freisteht. Das gesetzmässige Vorgehen des Gerichts bei der Beweisführung, wie es in der StPO auch in Abwesenheit der Staatsanwaltschaft vorgesehen ist, führt nicht per se zur Befangenheit der betroffenen Richter. Das Gericht ist zur Beweisführung an der mündlichen Verhandlung unabhängig davon verpflichtet, ob die Staatsanwaltschaft anwesend ist oder nicht. Es übernimmt damit nicht die Rolle der Staatsanwaltschaft (E. 5). | Staatsanwaltschaft; Urteil; Gericht; Anklage; Beschwerde; Recht; Schuldig; Verfahren; Russische; Person; Abwesenheit; Krivoshapkin; Beschwerdeführer; Richter; Urteile; Anspruch; Beschuldigte; Anwesenheit; Beweise; Rolle; Befragung; Befangenheit; Mündliche; Scheine; Hauptverhandlung; Karelin; Beweisführung; Ozerov |
BSG | Leitsatz | Schlagwörter |
CA.2019.30 | Gefährdung durch Sprengstoffe und giftige Gase in verbrecherischer Absicht (Art. 224 Abs. 1 StGB) Berufung (vollumfänglich) vom 2. Dezember 2019 und Anschlussberufung (teilweise) vom 19. Dezember 2019 gegen das Urteil der Strafkammer des Bundesstrafgerichts SK.2019.35 vom 6. September 2019 | Schuldig; Beschuldig; Beschuldigte; Beschuldigten; Böller; Aussage; Spiel; Geworfen; Berufung; Urteil; Aussagen; Zeuge; Beweis;Verfahren; Bundes; Zuschauer; Punkt; Stadion; Person; Winterthur; Täter; Verfahren; Gezündet; Spielfeld; Recht; Recht; Einvernahme; Kammer |
CA.2019.24 | Vorteilsannahme (Art. 322sexies StGB) Berufung (teilweise) vom 14. Oktober 2019 gegen das Urteil der Strafkammer des Bundesstrafgerichts SK.2019.25 vom 4. Juni 2019 | Schuldig; Beschuldigte; Beschuldigten; Berufung; Vorteil; Verfahren; Bundes; Verfahren; Recht; Jagdferien; Urteil; Entschädigung; Verfahrens; Beweis; Vorteils; Kamtschatka; Sexies; Sachverhalt; Russland; Tatbestand; Moskau; Staat; Ziffer; Erstinstanzliche; Reise; Schweiz; Über; Russische |
Autor | Kommentar | Jahr |
Beat Gut, ThomaFingerhuth | Kommentar zur Schweizeri- schen Strafprozessordnung [StPO] | 2014 |
Beat Gut, Thomas Fingerhuth | Kommentar zur Schweizerischen Strafprozess- ordnung [StPO] | 2014 |