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Legge federale sulla esecuzione e sul fallimento (LEF)

Art. 343 LEF dal 2023

Art. 343 Legge federale sulla esecuzione e sul fallimento (LEF) drucken

Art. 343

1 Finché dura la moratoria, contro il debitore possono essere iniziate e proseguite delle esecuzioni fino al pignoramento o alla comminatoria di fallimento. I salari pi­gnorati sono riscossi anche durante la morato­ria. Lo stesso dicasi delle pigioni e dei fitti, in quanto siano compresi nella garanzia reale in virtù di un’esecuzione chiesta prima o durante la moratoria. Per contro, non può essere dato corso a una domanda di realizzazione o a una domanda di fallimento.

2 I termini previsti dagli articoli 116, 154, 166, 188, 219, 286, 287 e 288 sono prolungati di un periodo corrispondente alla moratoria. Parimenti, viene prolungata di un periodo corrispondente alla moratoria la garanzia reale per gli interessi dei crediti garantiti da pegno immo­biliare (art. 818 cpv. 1 n. 3 CC580).

580 RS 210

2. Sulla capacità di disporre del debitore >a. In generale >
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
131 III 451Art. 219 Abs. 4 Erste Klasse lit. a SchKG (alte Fassung); Kollokation des Abgeltungsanspruchs des Arbeitnehmers für nicht bezogene Ferien. Zulässigkeit der eidgenössischen Berufung gegen ein im Kollokationsprozess ergangenes Urteil. Streitwertberechnung. Legitimation zur Anfechtung des Kollokationsplanes (E. 1.1-1.3). Der Abgeltungsanspruch für nicht bezogene Ferien entsteht, wenn feststeht, dass diese nicht mehr in natura gewährt werden können. Im vorliegenden Fall ist der Abgeltungsanspruch bei Konkurseröffnung entstanden, so dass er vollumfänglich in der Ersten Klasse kolloziert werden muss (E. 2).
Regeste b
Art. 343 Abs. 2 OR; Kostenlosigkeit des Verfahrens. Es liegt keine Streitigkeit aus Arbeitsverhältnis vor, wenn im Kollokationsprozess ausschliesslich der Rang einer Abgeltungsforderung für nicht bezogene Ferien strittig ist, nicht aber deren Bestand an sich, selbst wenn eine arbeitsrechtliche Vorfrage zu entscheiden ist (E. 3).
Konkurs; Ferien; Klasse; Abgeltung; Kollokation; Abgeltungsanspruch; Urteil; Arbeitsverhältnis; Berufung; SchKG; Entstanden; Forderung; Kollokationsplan; Konkurseröffnung; Vorliegenden; Ferienanspruch; Nachlassliquidation; Bezogene; Arbeitnehmer; Klägerinnen; Abgeltungsforderung; Zerische; Kolloziert; Vollumfänglich; Verfahren; Kollozieren; Arbeitgeber; Leisure
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