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Legge federale sulla esecuzione e sul fallimento (LEF)

Der Art. 343 SchKG wurde aufgehoben oder ist bei Swissrights im Jahr 2021 nicht aufgenommen.

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
131 III 451Art. 219 Abs. 4 Erste Klasse lit. a SchKG (alte Fassung); Kollokation des Abgeltungsanspruchs des Arbeitnehmers für nicht bezogene Ferien. Zulässigkeit der eidgenössischen Berufung gegen ein im Kollokationsprozess ergangenes Urteil. Streitwertberechnung. Legitimation zur Anfechtung des Kollokationsplanes (E. 1.1-1.3). Der Abgeltungsanspruch für nicht bezogene Ferien entsteht, wenn feststeht, dass diese nicht mehr in natura gewährt werden können. Im vorliegenden Fall ist der Abgeltungsanspruch bei Konkurseröffnung entstanden, so dass er vollumfänglich in der Ersten Klasse kolloziert werden muss (E. 2).
Regeste b
Art. 343 Abs. 2 OR; Kostenlosigkeit des Verfahrens. Es liegt keine Streitigkeit aus Arbeitsverhältnis vor, wenn im Kollokationsprozess ausschliesslich der Rang einer Abgeltungsforderung für nicht bezogene Ferien strittig ist, nicht aber deren Bestand an sich, selbst wenn eine arbeitsrechtliche Vorfrage zu entscheiden ist (E. 3).
Konkurs; Ferien; Klasse; Abgeltung; Kollokation; Abgeltungsanspruch; Urteil; Arbeitsverhältnis; Berufung; SchKG; Entstanden; Forderung; Kollokationsplan; Konkurseröffnung; Vorliegenden; Ferienanspruch; Nachlassliquidation; Bezogene; Arbeitnehmer; Klägerinnen; Abgeltungsforderung; Zerische; Kolloziert; Vollumfänglich; Verfahren; Kollozieren; Arbeitgeber; Leisure
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