E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Codice civile svizzero (CCS)

Art. 341 CCS dal 2023

Art. 341 Codice civile svizzero (CCS) drucken

Art. 341

1 I partecipanti possono designare uno di essi quale capo dell’indivi­sione.

2 Questi rappresenta l’indivisione in tutti gli interessi che la concer­nono, e ne dirige l’attività economica.

3 L’esclusione degli altri dal diritto di rappresentanza è opponibile ai terzi di buona fede solo quando il rappresentante sia iscritto nel regi­stro di commercio.

3. Beni comuni e beni riservati >
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
110 II 273Arbeitsvertrag; Geltendmachung von Lohnansprüchen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Aus dem blossen Zeitablauf innerhalb der Verjährungsfrist kann weder ein Verzicht auf die Ansprüche noch deren rechtsmissbräuchliche Geltendmachung abgeleitet werden.
Beschwerde; Verjährung; Rekurskommission; Arbeitsverhältnis; Geltendmachung; Forderung; Ansprüche; Verzicht; Beendigung; Verjährungsfrist; Arbeitnehmer; Beschwerdeführer; Recht; Arbeitsverhältnisses; Entscheid; Zeitablauf; Erwägungen; Urteil; Blosse; S-AG; Gesamtarbeitsvertrag; Auffassung; Beschwerdegegnerin; Arbeitsgericht; Klage; Gesetzgeber; Klägers; Aufzuheben; Zugewartet
SWISSRIGHTS verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf der Website analysieren zu können. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz